Hallo,
Meine Frage ans Forum wir hatten hier auf dem Bauernhof einen Sturmschaden herab fallende Dachziegel Stücke beschädigten die Lackierung der Front Stoßstange von meinem PKW.
Weil es nicht so extrem war habe ich mir die Reparaturkosten minus den Abzügen auszahlen lassen.
Nun 3 Wochen später ist mir jemand auf einem Parkplatz beim Rückwärts setzen mit seinem PKW an den Kotflügel gefahren und hat diesen verbeult dabei Scheinwerfer und Frontstoßstange seitlich beschädigt.
Diesen Schaden möchte ich auf Grund der Starken Beschädigung natürlich in einer Fachwerkstatt reparieren lassen unter anderen wird die Frontstoßstange erneuert.
Jetzt habe ich mir vom ersten Versicherung schaden (Sturm) das Geld für die Stoßstange ja schon auszahlen lassen.
Jetzt wird sie aber von der Versicherung vom neuen Schaden übernommen.
Ist das jetzt so rechtlich in Ordnung oder wie soll ich mich jetzt verhalten?
Gruß
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"Recht haben und Recht bekommen.........."
-- Editiert Lotus Five am 17.12.2012 19:43
-- Editiert Lotus Five am 17.12.2012 19:44
-- Editiert Lotus Five am 17.12.2012 19:45
-- Editiert Lotus Five am 17.12.2012 19:48
Schaden am PKW doppelt Abrechnen ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Danke...
Ok ..jetzt bin ich damit schlauer....dann werde ich die Kosten für die Frontstoßstange selber übernehmen müssen.
Gruß
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"Recht haben und Recht bekommen.........."
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Na ja der Unfallverursacher hat die schon geschädigte Frontstoßstange (vom Sturm) an der Seite wo er meinen PKW getroffen hat stark zerkratzt.
Der Sturmschaden war im oberen Bereich der Frontstoßstange mehr links vom Crash.
Die Versicherung vom Sturmschaden hat ja die komplette Erneuerung der Frontstoßstange an mich bezahlt.
Nun habe ich eine Frontstoßstange mit 2 Schäden.
Ist alles nicht so leicht für den Laien wie mich zu verstehen.
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"Recht haben und Recht bekommen.........."
-- Editiert Lotus Five am 17.12.2012 21:27
-- Editiert Lotus Five am 17.12.2012 21:28
quote:<hr size=1 noshade>Diesen Schaden möchte ich auf Grund der Starken Beschädigung natürlich in einer Fachwerkstatt reparieren lassen unter anderen wird die Frontstoßstange erneuert. <hr size=1 noshade>
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf den Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes notwendig sind. Es ist daher einerseits notwendig, die bestehenden Vorschäden bei der Schadensmeldung anzugeben und genau zu bezeichnen. Andererseits muss aus der Reparaturrechnung genau hervorgehen, ob der Austausch des gesamten Teils auch ohne den Vorschaden nötig gewesen wäre (dann muss die Versicherung den gesamten Schaden übernehmen - vgl. BGH VII ZR 88/08 ) oder ob es möglich gewesen wäre den Schaden auch einzeln und günstiger zu reparieren (dann nur Einstandspflicht in dieser Höhe).
Ein Verschweigen führt jedoch nach ganz herrschender Meinung zum Verlust des gesamten Anspruchs. Also lieber mit offenen Karten spielen!
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Danke... ;-)
Werde mal mit beiden Versicherung sprechen wie ich mich verhalten soll.
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