Schaden am Sportboot - Haftpflicht?

12. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Schaden am Sportboot - Haftpflicht?

Der L leiht sich das Motorboot des E für ein Wochenende aus. L verfügt über die erforderliche Fahrerlaubnis.

Bei der Fahrt verursacht L fahrlässig einen Schaden am Boot. Muss L diesen aus eigener Tasche tragen, oder zahlt die private Haftpflichtversicherung des L? Meine Frage läuft auf die sog. Benzinklausel hinaus: Gilt diese nur bei Kfz oder auch bei motorisierten Wasserfahrzeugen?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Leider ist auch für Motorboote eine gesonderte Haftpflichtversicherung erforderlich, somit zahlt eine PHV auch nicht für Schäden eines Bootsführers am fremden Boot. Abgesehen davon werden (fast immer) Schäden an geliehenen Gegenständen durch die PHV nicht gedeckt.
War das Motorboot nicht kaskoversichert?
Gruß !

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Nur Teilkasko, da schon etwas betagter.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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