Der L leiht sich das Motorboot des E für ein Wochenende aus. L verfügt über die erforderliche Fahrerlaubnis.
Bei der Fahrt verursacht L fahrlässig einen Schaden am Boot. Muss L diesen aus eigener Tasche tragen, oder zahlt die private Haftpflichtversicherung des L? Meine Frage läuft auf die sog. Benzinklausel hinaus: Gilt diese nur bei Kfz oder auch bei motorisierten Wasserfahrzeugen?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Schaden am Sportboot - Haftpflicht?
12. März 2008
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Frage vom 12. März 2008 | 19:36
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1375x hilfreich)
Schaden am Sportboot - Haftpflicht?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 12. März 2008 | 19:43
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1088x hilfreich)
Leider ist auch für Motorboote eine gesonderte Haftpflichtversicherung erforderlich, somit zahlt eine PHV auch nicht für Schäden eines Bootsführers am fremden Boot. Abgesehen davon werden (fast immer) Schäden an geliehenen Gegenständen durch die PHV nicht gedeckt.
War das Motorboot nicht kaskoversichert?
Gruß !
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 12. März 2008 | 19:45
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1375x hilfreich)
Nur Teilkasko, da schon etwas betagter.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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