Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum ... wusste nicht wohin damit.
Hallo,
ich hab da mal ein Problem.
Ich habe vom 2.2. - 5.2. ein Auto angemietet bei Sixt. Dieses Auto habe ich zurückgegeben, an dem Fahrzeug waren keine Schäden. Eine Kontrolle bei Übergabe durch einen Mitarbeiter erfolgte nicht - auch nicht, nachdem ich fragte, ob sie sich den Wagen nicht angucken wollen würden.
Heute, am 24.2. bekomme ich eine Email:
"Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
als Anlage erhalten Sie Dokumente zu einem Schadenfall zur
Bearbeitung/Erledigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sixt-Schadenteam"
Da steht drinnen: Kratzer an Fahrertür, größer als 10cm, bis zur Grundierung.
Bei Rückgabe von mir, war dieser Kratzer nicht vorhanden ... Auto ist schwarz gewesen. Habe den Wagen nicht alleine zurückgegeben, Kumpel von meinem Bruder war dabei (weil er mich zurückgefahren hat). Der sagt auch, ob die mich verarschen wollen, da war kein Kratzer dran.
Jetzt kommen die 19 Tage später an und sagen mir, da wäre jetzt was? Angeblich vom 5.2. ... vielleicht war das ein Mitarbeiter beim einparken des Wagens? Oder ein anderer Kunde beim ausparken? Der Schaden ist aufgrund der nicht stattgefunden Kontrolle ja nicht nachvollziehbar.
Was mache ich jetzt am besten?
Wie gesagt, da keine Kontrolle durch einen Mitarbeiter erfolgte, ist nicht nachzuvollziehen, seit wann genau dieser Schaden dort ist. Bei Abgabe war dieser nämlich noch nicht am Fahrzeug.
Danke schon mal
-----------------
" "
Schaden an Mietwagen
24. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2010 | 15:35
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 7x hilfreich)
Schaden an Mietwagen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Februar 2010 | 17:59
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
Im Zweifel müßte ja die Mietwagenfirma beweisen, daß der Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war, bei Rückgabe hingegen schon.
Ohne Übergabeprotokoll bei beiden Vorgängen ist das praktisch unmöglich.
-----------------
""
#2
Antwort vom 25. Februar 2010 | 08:29
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 35x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.993
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten