Schaden im Garten durch Hagelschlag beim Nachbarn

22. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alpenland
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden im Garten durch Hagelschlag beim Nachbarn

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass das hier das Richtige Forum ist für mein Anliegen...?

WIr haben folgenden Sachverhalt:

Meine Partnerin und ich haben ein freistehendes Einfamilienhaus gebaut. Der Nachbar hat eine Solarthermieanlage auf dem Dach welche vor zwei Wochen bei einem kräftigen Hagelsturm in die Brüche gegangen ist. Nun haben wir auf unserem neu angeebneten Erdreich und angesähtem Rasen hinterm Haus die ganzen Scherben verteilt. Man hat keine Chance die ganzen Scherben herauszusammeln. Weder Hund noch Mensch kann die Fläche betreten ohne sich zu verletzen.

Welche Versicherung übernimmt denn diesen Schaden, oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Alle Leute, die ich gefragt habe, sind der meinung, dass das ein Haftpflichtschaden Nachbarseits sei.

Ich freue mich auf Eure EInschätzung!

Danke

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Da dürfte der Nachbar für die Beseitigung .

Welche seiner Versicherungen da haften würde bzw. ob er überhaupt eine Versicherung hat, muss Dich eigentlich nicht interessieren.


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Da dürfte der Nachbar für die Beseitigung .

Welche seiner Versicherungen da haften würde bzw. ob er überhaupt eine Versicherung hat, muss Dich eigentlich nicht interessieren.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Spielte sich das Ganze im Süden der BRD ab?
Falls ja, handelte es sich aufgrund der Größe der Hagelkörner um ein unabwendbares Ereignis, für das, vergleichbar einem Sturmschaden ab Windstärke 8, die Haftungsvoraussetzung entfällt.
Im Volksmund höhere Gewalt genannt.

Es kann aber trotzdem sein, dass die Gebäudehaftpflicht des Nachbarn per Vertragsklausel eintrittspflichtig ist. Was sagt denn der Nachbar dazu?

Als mir auf eigenem Grundstück mal vor Jahren eine Scheibe in tausend Stücke zersprang, hab ich die großen Teile aufgesammelt und die kleinen mit einem Industriestaubsauger aufgesaugt. Hat zu einem gefühlt 90 % Erfolg geführt. Mal so als Tip.

Berry

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#4
 Von 
Alpenland
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure EInschätzung!

Ja, ist im Süden. Nähe München. Aber die Versicherungen zahlen doch erst ab windstärke 8 oder hab ich das falsch interpretiert?

Die Hagelkörner waren hier bei uns nicht sooo Groß.. 2,5cm war hier das Maximum. EIn paar Dörfer weiter waren sie so groß wie eine Kiwi. Bei uns war es mehr die Anzahl. Mein Fahrzeug hat 9300 € Schaden. Aber alles nur kleine dellen dafür aber heftig viele.

Das mit der höheren Gewalt verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Kannst du mir das bitte etwas genauer erklären?

Es kann ja nicht sein, dass sich ein Schaden auf einem fremden Grundstück ereignet, die Auswirkungen davon bei mir zu sehen und um ehrlich zu sein nicht wirklich leicht behebbar sind, und ich den Schaden selbst tragen muss.

Das schlimme ist, dass ich mir sowas mit nem Sauger auch schon überlegt habe. Jedoch ist die Fertigstellung des Erdreichs gerade einen Tag vor dem Hagel gewesen. Soll heißen, dass die Erde recht krümlig ist. Saugen ist da fast nicht möglich. Des weiteren sind das wirklich unzählige Splitter. Ich sammle noch heute vor dem Hauseingang immer wieder welche auf.

Heute war ein Gutachter da und hat die Solarthermieanlage des Nachbarn angesehen und auch den Schaden bei mir im Garten mit aufgenommen. Er meinte allerdings auch, dass er für nichts garantieren kann.

Ich sage mal, dass ist ja jetzt kein unerheblicher Schaden, der mit 2-300 € wieder auszubügeln ist. Es müsste ja alles abgetragen und entsorgt werden (Sondermüll) neu aufgefüllt, angeebnet und angesäht werden.
Da kommt schon was zusammen.

Und ehlich gesagt sehe ich nicht ein, dass das mein Schaden sein soll..

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Alpenland):
Ich sage mal, dass ist ja jetzt kein unerheblicher Schaden, der mit 2-300 € wieder auszubügeln ist. Es müsste ja alles abgetragen und entsorgt werden (Sondermüll) neu aufgefüllt, angeebnet und angesäht werden.
Das sagst du. Die Versicherung des Nachbarn wird das evtl. anders sehen.
Zitat (von Sir Berry):
Was sagt denn der Nachbar dazu?
Ja, wäre durchaus interessant. Denn der kennt seine Versicherung sicher besser als du.
Zitat (von Alpenland):
Alle Leute, die ich gefragt habe, sind der meinung, dass das ein Haftpflichtschaden Nachbarseits sei.
Ja, das ist grundsätzlich richtig.

Wenn es als höhere Gewalt eingestuft wird, tritt die Versicherung nicht ein. Pech eben.
Wenn der Nachbar eine besondere Klausel in seiner Versicherung hat, ist es evtl. anders. Evtl. zahlt die doch.
Deshalb: Nachbar fragen, wenn du nicht abwarten kannst. Und Schuld trägt der an dem Hagelunwetter nicht.
Zitat (von Alpenland):
Weder Hund noch Mensch kann die Fläche betreten ohne sich zu verletzen.
Hund verstehe ich, aber Mensch? Wollt ihr barfuß über den grad frisch angelegten Bereich und die krümelige Erde gehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Alpenland):
Es kann ja nicht sein, dass sich ein Schaden auf einem fremden Grundstück ereignet, die Auswirkungen davon bei mir zu sehen und um ehrlich zu sein nicht wirklich leicht behebbar sind, und ich den Schaden selbst tragen muss.[/quote
Mit etwas Pech schon. Falls ihr keine eigene Versicherung habt und sonst keiner zur Leistung verpflichtet ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Alpenland):
Das mit der höheren Gewalt verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Kannst du mir das bitte etwas genauer erklären?


Gerne:

Fangen wir mit der Rechtsgrundlage für Schadenersatz an

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Daraus ergibt sich, dass entweder Verschulden vorliegen muss oder ein Verstoß (Kurzfassung).

Bei u.a. Naturereignissen ab einem gewissen Ausmaß geht man davon aus, dass es kein Verschulden gibt, weil auch ausreichende Sicherungsmaßnahmen den Schaden nicht verhindern.

Diesen Fall sehe ich hier. Die Solarpaneels halten einiges aus (getestet), sind aber ab einer gewissen Größe bzw. Einschlagkraft auch überfordert.

Eine Betriebsgefahr, wie sie bspw. beim Auto anerkannt ist, gibt es nach meiner Kenntnis bei bauartgeprüften Solarpaneels nicht.

Demzufolge gibt es keinen Verantwortlichen für den Schaden und daraus folgernd, keinen an den man Ansprüche stellen kann.

Berry

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Es kann ja nicht sein, dass sich ein Schaden auf einem fremden Grundstück ereignet, die Auswirkungen davon bei mir zu sehen und um ehrlich zu sein nicht wirklich leicht behebbar sind, und ich den Schaden selbst tragen muss.


Doch das kann im Prinzip sein.

Allerdings ist es wahrscheinlich, dass das Ganze durch die Versicherung der PV-Anlage gedeckt ist. Jedenfalls sind laut Musterbedingungen des GDV für so eine Versicherung unter 6.3.1.6. die Kosten des Aufräumens mitversichert. Der Nachbar möge also prüfen, ob seine Versicherung auch so eine Klausel enthält.

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#9
 Von 
Alpenland
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:

Allerdings ist es wahrscheinlich, dass das Ganze durch die Versicherung der PV-Anlage gedeckt ist. Jedenfalls sind laut Musterbedingungen des GDV für so eine Versicherung unter 6.3.1.6. die Kosten des Aufräumens mitversichert. Der Nachbar möge also prüfen, ob seine Versicherung auch so eine Klausel enthält.


Hast du hier auch einen Text auf dem das niedergeschrieben ist?

--> Habs gefunden! In den GDV Richtlinien sowohl zur Wohngebäudeversicherung als auch bei der Versicherung für Solarthermie steht, dass Aufräum und Dekontaminierarbeiten mitversichert sind.



Danke euch allen erstmal für die Antworten! Hilft mir schon weiter.



-- Editiert von Alpenland am 24.06.2019 07:35

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von Alpenland):
Habs gefunden! In den GDV Richtlinien sowohl zur Wohngebäudeversicherung als auch bei der Versicherung für Solarthermie steht, dass Aufräum und Dekontaminierarbeiten mitversichert sind.
Nun muss nur noch der Eigentümer dieser Anlage eine entspr. Versicherung mit diesen vers. Schäden haben.

Warum interessiert das jetzt dich, was in irgendwelchen unverbindlichen GdV- Rahmenbedingungen steht??

Zitat (von Alpenland):
Heute war ein Gutachter da und hat die Solarthermieanlage des Nachbarn angesehen und auch den Schaden bei mir im Garten mit aufgenommen. Er meinte allerdings auch, dass er für nichts garantieren kann.
Also am Samstag--- die Gutachter rennen sich jetzt wegen der Unwetterschäden die Hacken ab. Bei den Versicherungen stapeln sich die *Eingänge*... du wirst dich gedulden müssen.

Die Versicherung des Nachbarn wird prüfen, ob das Unwetter bei euch so war, dass sie eintreten muss, falls der Nachbar versichert ist.
Zitat (von Sir Berry):
Bei u.a. Naturereignissen ab einem gewissen Ausmaß geht man davon aus, dass es kein Verschulden gibt, weil auch ausreichende Sicherungsmaßnahmen den Schaden nicht verhindern.
Das stellt dann seine Versicherung fest.

Wo hast du denn jetzt das mit den Aufräum-und Dekontaminationsarbeiten ---auf deinem Grundstück--- gefunden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Wo hast du denn jetzt das mit den Aufräum-und Dekontaminationsarbeiten ---auf deinem Grundstück--- gefunden?


Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen

unter 6.3.1.6, der nicht auf das Grundstück des Versicherungsnehmers beschränkt ist.

Ich gehe mal davon aus, dass der Nachbar so eine Versicherung hat, denn sonst hätte er ein noch viel größeres Problem.

-- Editiert von hh am 25.06.2019 17:41

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

hh,

du verrennst Dich hier ein wenig.

im Verband erarbeiten Fachleute zudenen auch Abgesandte aus diversen Versicherungen gehören Mustervorgaben. Diese - so die Empfehlung - können die Unternehmen dann in die eigenen Bedingungen aufnehmen. Ob sie es tun und was sie übernehmen, bleibt aber ihnen überlassen.

Und, dass hatte ich ja schon zu erklären versucht, greifen die Bedingungen nur, wenn es sich um einen eintrittspflichtigen Schaden handelt.
Die Leistungspflicht auch für im Grunde nicht eintrittspflichtige Schäden muss extra ausgewiesen sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ob sie es tun und was sie übernehmen, bleibt aber ihnen überlassen.


Darum hatte ich darauf hingewiesen, dass der Nachbar seinen Versicherungsvertrag prüfen soll. Im Regelfall übernehmen die Versicherungen aber die Vorschläge des GDV.

Zitat:
greifen die Bedingungen nur, wenn es sich um einen eintrittspflichtigen Schaden handelt.


Und warum sollte es sich nicht um einen eintrittspflichtigen Schaden handeln?

Wenn der Nachbar die genannte Klausel in seinem Vertrag hat, dann kommt es nicht darauf an, ob zivilrechtlich ein Schadenersatzanspruch besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und warum sollte es sich nicht um einen eintrittspflichtigen Schaden handeln?


Weil es hier um des Nachbarn Schaden geht, der über eine Eigentümerhaftpflichtversicherung abzudecken wäre, der von Dir verlinkte Text sich aber mit der Ergänzung der Wohngebäudeversicherung befasst, wäre mein erster Ansatz.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
der über eine Eigentümerhaftpflichtversicherung abzudecken wäre


Die würde aber nicht eintreten, weil es sich um ein unabwendbares Ereignis gehandelt hat.

Zitat:
der von Dir verlinkte Text sich aber mit der Ergänzung der Wohngebäudeversicherung befasst


Das ist richtig. Die Klausel zu den Räumungskosten ist aber nicht auf das versicherte Grundstück beschränkt. Nach meiner Auffassung sind daher auch die Räumungskosten auf dem Grundstück des Nachbarn abgedeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Alpenland):
Der Nachbar hat eine Solarthermieanlage auf dem Dach welche vor zwei Wochen bei einem kräftigen Hagelsturm in die Brüche gegangen ist. Nun haben wir auf unserem neu angeebneten Erdreich und angesähtem Rasen hinterm Haus die ganzen Scherben verteilt.


Der Eigentümer des Nachbargrundstücks haftet bei von seinem Grundstück ausgehenden Eigentumsbeeinträchtigungen verschuldensunabhängig auf BESEITIGUNG der Einwirkung, § 1004 BGB Auf Ersatz von Schäden haftet der Eigentümer des Nachbargrundstücks bzw. der Nachbar bzw. der Anlagenbetreiber nur insoweit, wie er die Schäden zu vertreten hat.

Die anderen entstehenden Schäden aus dem Zersplittern zerhagelter Solarthermie-Anlagen hat der Anlagenbetreier eher nicht zu vertreten ( und seine Versicherung daher nicht zu ersetzen ).

Der Nachbar muß also "nur die von seinem Grundstück aus auf das Nachbargrundstück einwirkenden Glassplitter beseitigen ( jedoch keine Schäden in Form zerschnittener Pflanzen, abgesagter Garten-Feste, zerstörter Gartenlampions usw. ersetzen. )

RK

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Alpenland
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, folgendes ist jetzt herausgekommen nachdem ich mit der Versicherung des Nachbarn und meiner Versicherung gesprochen habe:

Seine Versicherung trägt nur die Aufräum- und Dekontaminierungsarbeiten auf dem Grundstück des Nachbarn auf dem der Schaden entstand.

Meine Hagel/Sturmversicherung trägt aber den Schaden, der von außen auf unser Grundstück kam und somit die Beseitigung der Glassplitter.

So solls sein! Besten Dank Euch allen für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

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