Schaden privat geklärt - nun Nachforderungen

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
nb87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden privat geklärt - nun Nachforderungen

Guten Tag,

vor einiger Zeit (4-6 Wochen) habe ich wegen Glatteis versehentlich einen Briefkasten mit meinem Auto angefahren.
Dieser befand sich am Zaun eines Wohnhauses. Der Eigentümer war recht locker und meinte ihm sei eine Woche zuvor bereits wegen Glatteis jemand an die andere Seite seines Zauns gefahren. Ich beschloss ihm den neuen Briefkasten aus eigener Kasse zu ersetzen und die KfZ Versicherung nicht einzuschalten.
Nun bekam ich neulich einen Anruf, das gesamte Tor woran der Briefasten befestigt war liesse sich nicht mehr schliessen.

Was nun?

Meine Vermutung: Der bereits eine Woche vor meinem Briefkatenunglück verursachte Schaden soll jetzt auf mich abgewälzt werden.
Was kann ich dagegen tun?
Ich hatte einen Beifahrer im Auto, also auch einen Zeugen, der die Aussage über den Vorunfall auch gehört hat.
Muss ich meine Versicherung jetzt doch einschalten? Ich habe zwar Fotos vom Briefkasten und der Einfahrt von der Seite (um zu zeigen wo nicht gestreut war) aber natürlich nicht vom Tor an sich.
Da das Haus recht ausserhalb steht, gibt es dort wohl keine festgelegte Ordnung wer vor der Haustür des Betroffenen streuen/kehren muss bei Glatteis, das habe ich schon versucht zu ermitteln. Da es dort keinen Fussweg sondern nur direkte Strasse gibt, scheint es da eine Art Grauzone zu geben...

Danke für Hinweise wie ich mich nun verhalten soll.

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Der Briefkastenbesitzer war also einverstanden, mit dem Betrag, den Du ihm bereits gezahlt hast? Hast Du dafür Beweise? Dann hat er meiner Meinung nach Pech gehabt, selbst wenn der Schaden am Tor auch durch dich entstanden sein sollte. Aber dann hätte er nicht verfrüht zustimmen dürfen und Dein Geld annehmen und sagen: damit hat sich das für mich erledigt.

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#2
 Von 
nb87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich hab nen whatsapp verlauf wo wir das besprechen aber nix weiteres schriftlich

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von nb87):
das gesamte Tor woran der Briefasten befestigt war

Zitat (von nb87):
Ich habe zwar Fotos vom Briefkasten und der Einfahrt von der Seite (um zu zeigen wo nicht gestreut war)

Die Fotos würde mich mal interessieren. Wenn der Briefasten an dem Tor befestigt war, müssten doch auch Teile von dem Tor zu erkennen sein?



Zitat (von nb87):
Nun bekam ich neulich einen Anruf, das gesamte Tor woran der Briefasten befestigt war liesse sich nicht mehr schliessen.

Ja und?
Den Zusammenhang mit dem Unfall müsste man schon beweisen, nicht nur behaupten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nb87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Ja und?
Den Zusammenhang mit dem Unfall müsste man schon beweisen, nicht nur behaupten.


und wenn er das kann? wie auch immer nach 5 wochen, in der zet hätte ja noch wer anders dagegen fahren können
ist es dann zu spät meiner versicherung bescheid zu geben weil ich den ursprünglichen schaden hätte melden müssen?

ich frag nur, weil ich nicht bei der versicherung anrufen will, die direkt nen ganzen ablauf draus machen, ich hochgestuft werde und nachher wars gar nich meine schuld evtl?


-- Editiert von nb87 am 19.02.2017 18:46

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von nb87):
und wenn er das kann?

Dann kommt es darauf an, ob die damalige Zahlung alle Schäden abdecken soll und ob man das dann auch beweisen kann.



Zitat (von nb87):
ist es dann zu spät meiner versicherung bescheid zu geben weil ich den ursprünglichen schaden hätte melden müssen?

Sollte man in den Versicherungsbedingungen nachschauen. Normalerweise müssen solche Vorfälle zeitnah gemeldet werden.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Sollte man in den Versicherungsbedingungen nachschauen. Normalerweise müssen solche Vorfälle zeitnah gemeldet werden.


Und auch mal nachlesen, was in Bezug auf "Obliegenheiten im Versicherungsfall / Kleinschaden" so an Formulierungen enthalten ist.

Dadurch, daß man gezahlt hatte, hat man der Versicherung ja vorgegriffen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hallo,

die branchenübliche Formulierung lautet etwa:
Anzeige von Kleinschäden
Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst
regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn
Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.

Das sollte allerdings tatsächlich im Vertrag geprüft werden. Enige bestehen auch bei geringeren Schäden auf eine Meldung.

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