Hallo,einige Info´s vorab .
An meinem Roller ist durch Verlust des Gleichgewichts (des Verursachers) ein Schaden von 320€ nach Kostenvoranschlag entstanden .Unterlagen von Versicherung habe ich hier liegen .
Meine Frage ist ,ob ich wie bei einer KFZ Versicherung,die Abrechnung nach Kostenvoranschlag verlangen kann ? Und ob ich die Kosten für den Kostenvoranschlag erstattet bekomme?
Danke im vorraus für eure Mühe
Gruß
Olaf
Schaden und Haftpflichtversicherung
19. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2007 | 17:53
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 12x hilfreich)
Schaden und Haftpflichtversicherung
#1
Antwort vom 19. März 2007 | 18:30
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 679x hilfreich)
hallo,
>>>die Abrechnung nach Kostenvoranschlag verlangen kann
ja!
>>>Und ob ich die Kosten für den Kostenvoranschlag erstattet bekomme?
nein, die Mwst. wird ebenfalls abgezogen.
viele grüße
#2
Antwort vom 19. März 2007 | 19:16
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo , vielen Dank für die Antwort .
Das die Mwst. abgezogen wird das wusste ich . Alles andere war mir nur nicht klar.
Danke
Gruß
Olaf
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