Hallo,
folgende Frage.
Jemand bestellt bei einem Autohändler ein Neuwagen und gibt seinen alten Unfallfreien in Zahlung.
In der Zeit wo er auf seinen neuen wartet findet er jedoch noch einen Privatkäufer der im entsprechend des Wertes wesentlich mehr Geld zahlt als der EK des Händlers.
Man schließt einen Kaufvertrag mit dem Übergabedatum zum Zeitpunkt der Auslieferung des Neuwagens des Verkäufers.
Nun hat der Verkäufer einen unverschuldeten Unfall und das Fahrzeug ist nicht mehr Unfallfrei.
Der Käufer des Gebrauchtswagens tritt daraufhin vom Kaufvetrag zurück.
Hat der Verkäufer abesehen von der Wertminderung noch sonstige Ansprüche gegenüber der Unfallverursacherversicherung aufgrund des ihm entgangenen höheren Verkaufpreises?
Gruß
Schadenersatz bei Käuferverlust durch Unfallwagen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Können Sie sich auch deutlicher artikulieren? Hier versteht man gar nichts?
quote:
gegenüber der Unfallverursacherversicherung
Welche Versicherung? Habe ich was verpasst, oder ist gar keine Rede von einem Unfall?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Ok,
ich versuche es mal in der "ich" Form.
Ich habe einen Neuwagen bestellt und meinen Gebrauchten in Zahlung gegeben, mit dem Recht in der Wartezeit auf den Neuwagen, den alten noch privat zu verkaufen.
Ich finde auf dem Privatmarkt einen Käufer und wir schließen einen Kaufvertrag über das Unfallfreie Auto.
Übergabe des Gebrauchten an den Privatkäufer bei Lieferung meines Neuwagens.
Zwei Wochen später fährt mir jemand ins Auto und nun ist es ein Unfallwagen.
Nun tritt der Privatkäufer aufgrund des Unfalls vom Kaufvertrag zurück und mir entgeht der bessere Verkaufspreis.
Habe ich nun einen Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallschuldigen auf Erstattung der Differenz zwischen dem Ankaufpreis des Händlers und dem Privatkäufer?
Denn ohne den Unfall hätte ich ja einen höheren Preis erzielt.
Ich hoffe jetzt ist es etwas deutlicher.
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Ich denke ja.
Nach BGB muss vom Verursacher bzw. seiner Versicherung der Zustand wieder hergestellt werden, der vor dem Schadenereignis vorlag.
Allerdings muss dies bewiesen werden können.
Würde mich nicht wundern wenn die Versicherung den Kaufvertrag erstmal anzweifelt (-> Rechtsstreit?).
Nach BGB sollte sich der Anspruch aber wie gesagt eigentlich durchbringen lassen. Der Schaden ist ja entstanden...
Also vorerst der Versicherung erstmal seinen Anspruch mitteilen, mit der Info, dass man bislang noch keinen Anwalt (auf Grund der Schadensminderungspflicht) eingeschaltet hat.
Im Zweifelsfall (sofern die Versicherung gleich abblocken sollte) dann einen Anwalt aufsuchen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher(seine Versicherung) übernehmen.
MfG!
-- Editiert von Bluce Lee am 08.04.2008 10:25:03
-- Editiert von Bluce Lee am 08.04.2008 10:26:23
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