Schadenersatz für wertloses Auto

3. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Schadenersatz für wertloses Auto

Schönen guten Tag,
Angenommen Person A fährt ein recht altes Auto.
Dieses Auto hatte durch unfähige ausparker je einen Schaden vorne und einen hinten. Beide Schäden wurden fiktiv abgerechnet, da nur ein geschultes Gutachterauge diese Schäden sehe kann und der Wagen eben sehr alt ist. Durch diese Schäden beläuft sich der Restwert noch auf ca. 100 Euro.

Der Wagen fährt aber noch tadellos und kriegt auch mit Sicherheit noch den nächsten Tüv.

Wenn A nun einen unverschuldeten Unfall hätte welcher die Fahrbereitschaft zerstören würde, welchen Anspruch hätte an dann als Entschädigung? Für den Restwert von 100 Euro würde A sicher niemals einen adequaten Ersatz bekommen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Wenn A nun einen unverschuldeten Unfall hätte welcher die Fahrbereitschaft zerstören würde, welchen Anspruch hätte an dann als Entschädigung? Für den Restwert von 100 Euro würde A sicher niemals einen adequaten Ersatz bekommen.


Der Sachverständige ermittelt erneut den aktuellen Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Der Geschädigte bekommt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zuzüglich
Nebengeräusche erstattet.


Zitat (von daxus):
Beide Schäden wurden fiktiv abgerechnet, da nur ein geschultes Gutachterauge diese Schäden sehe kann und der Wagen eben sehr alt ist. Durch diese Schäden beläuft sich der Restwert noch auf ca. 100 Euro.


Dann wurde offensichtlich auf Totalschadenbasis abgerechnet. Da das Fahrzeug weiter genutzt wird, wurde
hoffentlich die Unter-Hundert-Regelung beachtet.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Wenn A nun einen unverschuldeten Unfall hätte welcher die Fahrbereitschaft zerstören würde, welchen Anspruch hätte an dann als Entschädigung?

Das der Schaden ersetzt wird, deshalb auch der Begriff "Schadenersatz".



Zitat (von daxus):
Für den Restwert von 100 Euro würde A sicher niemals einen adequaten Ersatz bekommen.

Wenn der Wert 0 EUR beträgt und der Schaden damit auch 0 EUR betragen würde, hätte man Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Und wenn ein anderer nun in ein Fahrzeugbereich fährt der noch nicht beschädigt war, wie die Beifahrertür, könnte man das bezahlt bekommen oder ist der Wagen nun Vogelfrei.

Ps.: Kann ein fahrbereiten Fahrzeug mit TÜV überhaupt einen 0€ Wert erreichen?

-- Editiert von daxus am 03.10.2019 20:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Und wenn ein anderer nun in ein Fahrzeugbereich fährt der noch nicht beschädigt war, wie die Beifahrertür, könnte man das bezahlt bekommen oder ist der Wagen nun Vogelfrei.



Zitat (von charlyt4):
Der Sachverständige ermittelt erneut den aktuellen Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Der Geschädigte bekommt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zuzüglich
Nebengeräusche erstattet.

Signatur:

Gruß Charly

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