Hallo,
frage bzgl. Schadensregulierung durch Versicherung interessiert mich.
Bei Person A wurde erheblicher Schaden an einem KFZ durch Diebstahlversuch verursacht und Person A informiert Versicherung.
Diese will Gutachter und der rief Person A an, er solle Maschine in Werkstatt XY bringen und dort macht man alles und er "begutachtet" aufgrund der Bilder die dort gemacht werden. Mit Versicherung hat Person an fiktive Rechnung vereinbart.
Nun hat Gutachter eigentlich gar nichts gemacht, KV musste Person A in Werkstatt aus eigener Tasche vorlegen und auch die Gutachtenunterlagen (detailierte Kostenaufstellung) hat Person A zur Versicherung gefaxt.
KV durch Werkstatt belief sich also auf 530,- (zzgl. 135,-KVRechnung) - 150,- SB. Person A bekommt gestern Nachricht von der Versicherung das ihm 295,- überwiesen werden. 530,- - 150,- SB sind jedoch 380,- zzgl der Kosten des Gutachtens 135 müsste Person A doch schliesslich 515,- ausbezahlt werden?
Oder wird da vielleicht noch die MwSt. abgezogen?
LIebe Grüsse Ana
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Schadenregulierung durch Versicherung - Frage!
11. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 11. August 2010 | 10:56
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadenregulierung durch Versicherung - Frage!
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 12. August 2010 | 14:39
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 67x hilfreich)
Ja ! Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, wird die Mwst und die sogenannten Verbringungskosten sofern vorhanden abgezogen.
Das können z.B. Aufwendungen für die Fahrt zum Lackierer sein.
Wird im Nachhinein dann doch eine Rechnung der Reparatur eingereicht, werden diese Posten nacherstattet.
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