Hallo zusammen,
würde mich freuen, wenn mir jemand in der folgenden Angelegenheit helfen könnte:
Ausgangslage: Mir ist vor ca. 2 Jahren im Stau jemand hinten reingefahren und dabei wurde die Stoßstange beschädigt. Die Schuldfrage war klar und der Schaden wurde der gegnerischen Versicherung gemeldet. Ich habe auch eine Schadennummer bekommen und Fotos des Schadens an die Versicherung gesendet. Die gegnerische Versicherung wollte vor Reparatur einen Kostenvoranschlag haben.
Aktuelle Situation und Frage: Ich habe mich nie um die Reparatur gekümmert, da ich dachte, es sind nur kleinere Lackschäden und irgendwie bin ich nicht dazu gekommen, in die Werkstatt zu fahren…. Jetzt war ich letzte Woche wg. einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt und dort sagte man mir, dass der Schaden auf den ersten Blick doch nicht so klein ist und ca. 1.500,- EUR beträgt. Ich habe jetzt einen Termin (mit Gutachter) bei der Vertragswerkstatt, um den Schaden schätzen zu lassen.
Meine Frage ist: Kann ich den Schaden noch reparieren lassen oder kann die gegnerische Versicherung aufgrund der Zeit die Regulierung ablehnen (und ich auch noch auf den Gutachter-Kosten sitzen bleibe)?
Vielen Dank und Grüße
Schadenreparatur am Auto nach 2 Jahren
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hi,
die Forderung ist noch nicht verjährt. Der Anspruch besteht deshalb noch.
Aber: es wäre klug gewesen den Schadenumfang schon damals abschließend feststellen zu lassen. Jetzt kann nur der Status Quo festgestellt werden. ja nach Schadensbild könnte man da auch auf die Idee kommen, dass sich der Zustand betroffener Teile seiddem verändert hat.
Versuchs halt, aber bedenke, dass die Versicherung nur einen Kostenvoranschlag, also kein Gutachten forderte.
Ich rate dazu, zunächst noch von einem Gutachten abzusehen und nur den erbetenen Kostenvoranschlag einzureichen.
Das Gutachten kann man immer noch nachholen, wenn sich die Vers. querstellt. Das ist bei einem Minischaden aber nicht zu erwarten.
Berry
ZitatMeine Frage ist: Kann ich den Schaden noch reparieren lassen oder kann die gegnerische Versicherung aufgrund der Zeit die Regulierung ablehnen (und ich auch noch auf den Gutachter-Kosten sitzen bleibe)? :
Beides möglich, verjährt ist da noch nichts, aber nach 2 Jahren wird es nicht leicht das Schadensbild dem damaligen Unfall kausal zuzuordnen. Auch für einen Gutachter nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten; sehr hilfreich....:-)
Ich habe jetzt beim Mercedes-Händler angerufen und den Gutachter wieder abbestellt und werde jetzt einfach "nur" einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und dann an die Versicherung senden. Mal abwarten, wie sie reagieren...
Viele Grüße
Bitte berichte über den weiteren Verlauf.
Interessant ist die Entscheidung der Versicherung alle mal.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten