Schadensfreiheitsklasse übernehmen

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Phoenix1984M
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadensfreiheitsklasse übernehmen

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Meine Freundin hat ein Auto was über Ihre Mutter versichert wurde. Sie hat im letzten Jahr den Führerschein erworben. Die Versicherung von Ihrer Mutter bzw. Ihrem Auto ist jetzt bei SF 1.
Meine Frage ist jetzt, wenn Sie die SF Klasse übernimmt ob sie dann auch bei 1 bleibt, obwohl sie Fahranfänger ist oder ob sie rückgestuft wird.
Die zweite Frage ist, ob Sie ein Jahr lang in der Klasse bleibt oder wenn Sie die Versicherung zum 1.1.2008 übertragen lässt in die SF Klasse 2 rutschen würde.

Vielen Dank für die Antworten

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn die Freundin das Auto die ganze Zeit gefahren ist, dann kann sie den Vertrag 1:1 übernehmen einschl. SF 2 für 2008.

Das kann man aber vorher auch mit der Versicherung klären.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Übertragung des Rabatts ist möglich. Allerdings bekommt Ihre Freundin nur den Rabatt, den sie selber hätte 'erfahren' können, d.h. sie bekommt die Anzahl an Schadensfreiheitsjahren, die sie seit Erwerb des Führerscheins selber haben könnte. Eine weitergehende Rückstufung erfolgt nicht.

Ihre Mutter verliert dann naturgemäß den Rabatt und müsste bei der Versicherung eines weiteren Wagens sozusagen wieder von vorne anfangen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>übernehmen einschl. SF 2 für 2008.

das ist nicht richtig!!!!

man muss genau zurückrechnen. wenn der führerschein in der ersten hälfte 2006 gemacht, und sie sofort einen eigenen vertrag gemacht hätte, wär sie 2007 in sf1/2, in 2008 dann in SF1.

wenn er in der zweiten hälfte gemachte wurde sind es in 2007 sf0 und in 2008 trotzdem SF1.

so erfolgt auch die einstufung.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Phoenix1984M
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Sie hat Ihren Fürherschein am 13.06.2006 gemacht.
Ich versteh jetzt nicht ganz was Sie denn für eine Klasse hätte, wenn Sie den Vertrag übernimmt.
Sie ist den Wagen von Versicherungsbeginn an gefahren.
Die Einstufung in die SF0 erfolgt ja nur wenn man Fahranfänger ist.
Da aber die Mutter den Führerschein schon mehr als 3 Jahre besitzt, wurde das Auto ja mit SF 1\2 eingestuft und somit ist sie dieses Jahr auf 1 und müsste nächstes Jahr auf 2 springen.
Ich würde jetzt gern mal eine konkrete Aussage bekommen was für eine Freiheitsklasse sie denn nun jetzt bekommen würde. Da ich etwas verwirrt bin.
Und wenn ich das so lese würde sie ja doch zurückgestuft werden laut den angaben hier.

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>jetzt gern mal eine konkrete Aussage bekommen was

konkreter gehts doch gar nicht :(

variante eins trifft hier zu, sf 1/2 in 2007, das hätte sie selbst erreichen können.

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#6
 Von 
Phoenix1984M
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Also heißt das jetzt für mich das sie auf jedenfall in SF1 bleibt. Da ihre Schadensfreiheitsjahre vom Rabatt für Fahranfänger gerechnet wird.

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

es sei denn ....

der zuständige sachbearbeiter verrechnet sich :)

hab ich auch schon erlebt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die Tochter das Auto seit Versicherungsbeginn gefahren hat übernimmt sie denn bis dato 'erfahrenen' Rabatt von der Mutter komplett.

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

nochmals NEIN!!!

die Rückrechnung erfolgt wie beschrieben!

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