Hallo,Person A mietet sich bei einem Bootsverleih ein Motorboot, das Führerscheinfrei ist.
A fährt mit dem Boot , dabei berührt die Bootsschraube den Grund des Sees, so das die Schraube beschädigt wurde und durch den Bootsverleih ausgetauscht werden musste. Nun stellt der Bootsverleih den Ersatz der neuen Bootsschraube Person A in Rechnung.
Person A denkt sich, ok, das zahlt seine Haftpflichtverischerung, diese aber sagt Nein, da der Bootsverleih einen eigene Versicherung haben muß, wenn er Boote verleiht und diese dann auch für den Schaden aufkommen müsste. Person A hat im Übrigen keine Kaution oder ähnliches an den Bootsverleih hinterlegt, aber ein Schuldeingeständniss unterschrieben, in dem festgehalten wurde, das Person A den Schaden verursacht hat.
Meine Frage wäre, ob es stimmt, das der Bootsverleih eine Versicherung für dieses gemietet Boot haben muss und ob diese bei so einem Schadensfall einspringen muss ohne das Person A dafür aufkommen muesste? Danke für eine Antwort.
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-- Editiert am 28.06.2011 19:14
Schadensregulierung bei Bootsvermietung /Schaden
28. Juni 2011
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Frage vom 28. Juni 2011 | 19:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 28x hilfreich)
Schadensregulierung bei Bootsvermietung /Schaden
Probleme mit der Versicherung?
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#2
Antwort vom 2. Juli 2011 | 18:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 28x hilfreich)
Ok, und wie verhält sich das nun der Versicherung gegenüber. Person A hat nun erfahren, das dieses Boot Haft und Kaskoversichert ist und dies mit 250 Euro Selbstbeteilgung für den Bootsmieter.
Übernimmt die Haftpflicht-Versicherung ( von Person A) nun den Schaden, den Person A durch die Selbstbeteiligung entsteht?
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