Hallo zusammen,
ich hätte gern ein Problem (gelöst).
Fakt: Beschädigung einer Garage durch einen Bauunternehmer während seiner Arbeiten. Schadensfall grundsätzlich von Versicherung akzeptiert, von V-Regulierer ein Gutachten erstellt, V schickt über den Netto-Betrag des Gutachtens einen V-Scheck.
So weit, so gut. Nun zu meiner Frage:
Ich betreibe selber ein Gewerbe, bin zu einer fach- u. sachgerechten Reparatur des o.a. Schadens auch in der Lage UND MwSt.-pflichtig. Ist es rechtens, den Schaden selber durch meine Firma zu reparieren und der Versicherung eine (Firmen-)Rechnung einschl. MwSt. zum Ausgleich zu übersenden? Oder kann die Versicherung daraufhin die angesetzten Stundensätze/ Materialkosten gem. Gutachten auf z.B. € 15,00/h (für private Eigenleistung) kappen?
Auf die Antwort/en bin ich gespannt. :-)
Vorab schon mal vielen Dank für die Hilfestellung.
VG Raymund
Schadensregulierung durch Betriebshaftpflicht?
29. Oktober 2017
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Frage vom 29. Oktober 2017 | 18:16
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 20x hilfreich)
Schadensregulierung durch Betriebshaftpflicht?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2017 | 06:04
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Zitat:Ich betreibe selber ein Gewerbe, bin zu einer fach- u. sachgerechten Reparatur des o.a. Schadens auch in der Lage UND MwSt.-pflichtig. Ist es rechtens, den Schaden selber durch meine Firma zu reparieren und der Versicherung eine (Firmen-)Rechnung einschl. MwSt. zum Ausgleich zu übersenden?
Ja, ist rechtlich unproblematisch, sofern die Arbeiten auch tatsächlich durchgeführt werden...
Zitat:Oder kann die Versicherung daraufhin die angesetzten Stundensätze/ Materialkosten gem. Gutachten auf z.B. € 15,00/h (für private Eigenleistung) kappen?
Nein, da Sie ja in diesem Fall als Unternehmen agieren. Sie hätten ja so oder so den Anspruch, den Schaden durch einen Fachmann beheben zu lassen. Wenn Ihr Unternehmen nun nicht arg teuerer ist, als ein anderer Fachmann, wird das in der Regel kein Problem darstellen.
Ich würde Ihnen jedoch raten, um auf Nummer Sicher zu gehen, der Versicherung einen Kostenvoranschlag von Ihrem Unternehmen für die Reparatur zu senden mit der Bitte um Vorabgenehmigung. Dann sehen Sie ja, wie die Versicherung reagiert und können im Falle einer Ablehnung immer noch Alternativen in Betracht ziehen, ohne schon die Leistung erbracht zu haben.
Grüße
PP
#2
Antwort vom 30. Oktober 2017 | 20:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatOder kann die Versicherung daraufhin die angesetzten Stundensätze/ Materialkosten gem. Gutachten auf z.B. € 15,00/h (für private Eigenleistung) kappen? :
Ja, kann sie.
Wird sie erfahrungsgemäß auch. Mit der Begründung das der Gutachter halt festgelegt habe ...
Denn wenn Versicherungen schon zahlen müssen, dann wollen sie so wenig wie möglich zahlen.
Oftmals ist da gerichtliche Hilfe von Nöten.
ZitatV schickt über den Netto-Betrag des Gutachtens einen V-Scheck. :
Schon eingelöst?
Dann könnte der Zug schon abgefahren sein, weil die Regulierung vom Geschädigten abgeschlossen wurde.
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