Schadensregulierung kurz vor / nach KFZ-Versicherungswechsel

3. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Max_Mustermann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)
Schadensregulierung kurz vor / nach KFZ-Versicherungswechsel

Hallo liebe User,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen:
Eben bin ich beim einparken leicht an die Stoßstange meines Nachbarns gekommen. Morgen läßt er den Schaden und die Kosten in der Werkstatt überprüfen.

Derzeit läuft der Wagen noch über meine Mutter. Da ich vor kurzem umgezogen bin, wollte ich den Wagen eh übermorgen (Freitag, 5.8.07) auf mich in der neuen Stadt bei einer neue n Versicherung anmelden. Dabei wollte ich natürlich die Schadensfreiheitklassen mitnehmen und habe dafür den entsprechenden Bogen gestern von meinen Eltern ausfüllen lassen.

Den Schaden habe ich noch nicht gemeldet (habe ja auch noch keine Schadensumme). Wenn ich jetzt übermorgen den Wagen neu anmelde, muss dann meine bisherige Versicherung (bei der ich ja dann nicht mehr bin) für den Schaden aufkommen, da er noch im Versicherungszeitraum statt gefunden hat?

Ich will natürlich auch die "alte" Schadensfreiheitsklassen mit nehmen...

Könnt Ihr was zu der Rechtslage sagen?

MfG,
Max Mustermann

Probleme mit der Versicherung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

WENN der Schaden über die Versicherung abgerechnet wird, wird die alte Versicherung bezahlen, und der Schadenfreiheitsrabatt wird hochgestuft.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Den Schaden müssen Sie unverzüglich der Versicherung melden, auch wenn noch keine Schadenshöhe bekannt ist (Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag)!!!

In der Tat hat die alte Versicherung für den Schaden aufzukommen, da der Zeitpunkt des Unfalls alleine relevant ist.

Natürlich wird dann hochgestuft und die neue Versicherung auch nur unter den (verschlechterten) Bedingungen fortgeführt werden. Die 'alte' SF-Klasse ist dann futsch.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
...Natürlich wird dann hochgestuft und die neue Versicherung auch nur unter den (verschlechterten) Bedingungen fortgeführt werden. Die 'alte' SF-Klasse ist dann futsch....


nicht ganz richtig.
sie haben die möglichkeit nach regulierung den schaden "abzukaufen" damit behalten sie ihre sf-klasse
gruss,
kristijna

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#4
 Von 
Max_Mustermann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

zunächst schonmal danke für die Antworten.

Ich mache mir folgende Gedanken:
derzeit ist die Schadenshöhe ja noch nicht bekannt und somit auch noch nicht die Hochstufung der SF. Wenn ich am Freitag zur "neuen" Versicherung wechsle, werden die bisherigen SF-Daten ja (hoffentlich) übermittelt und der Versicherungungsvertrag zu diesen Konditionen zu Stande kommen!?
Auch habe ich ja im Prinzip meinen Versicherungsschutz für diese Periode (Jahr 2007) bereits bezahlt und dürfte (sofern ich theoretisch bei der "alten" Versicherung bleiben würde) erst nächstes Periode hochgestuft werden.

Solange die Schadensregulierung noch nicht abgeschlossen ist (unwahrscheinlich bis Freitag) sollte ich den neuen Vericherungsvertrag doch mit der "alten SF-Klasse" bekommen.
Liege ich falsch?

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


verdammt falsch :)

selbst wenn du am 31.12. um 23 uhr noch einen unfall hast weiß der neue vr es am 2.1. und der sfr wird korrigiert.

der schaden ist passiert, der vertrag wird belastet, basta. das ist ein system, ein schadenfreiheitssystem, und es funktioniert auch ;)

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

ach so,

der sfr wird eh erst nach vertragsablauf bestätigt. bis dahin ist jede einstufung nur vorläufig.

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Falls Du den Versicherungswechsel planst, um der Hochstufung zu entgehen: Vergiss es.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
Max_Mustermann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Dann wäre das mit der SFR-Übernahme ja schon mal geklärt.

Gibt es bei dem Schadenfreiheitssystem auch eine standardisierte Staffelung, bei welcher Schadenshöhe ich wie hochgestuft werde? Oder ist das von Versicherung zur Versicherung unterschiedlich (bin bei der Provinzial in NRW)? Ggf. würde es sich ja lohne den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen...

Sagen wir der Haftpflichschaden beträgt incl. MwSt. 300 EUR.
Bin für diese Periode (1.1.2007-1.1.2008) bei SF6 bzw. 55%.

Danke für Eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>Gibt es bei dem Schadenfreiheitssystem auch eine standardisierte Staffelung

Nein!

>>>Oder ist das von Versicherung zur Versicherung unterschiedlich

Ja!

>>>Sagen wir der Haftpflichschaden beträgt incl. MwSt. 300 EUR.

bei 300,- euronen würde ich nichtmal drüber nachdenken und zahlen, das haste in 10 jahren 5 mal wieder raus, eine bessere geldanlage gibt es gar nicht.

>>>Bin für diese Periode (1.1.2007-1.1.2008) bei SF6 bzw. 55%.

dann nimm dir deine bedingungen und einen tascherechner, ganz einfacher dreisatz ;)

gruß

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bei 300 ist es wirklich keine Frage.

Für die Klassenberechnung braucht man meist nicht mal einen Taschenrechner. Auf der Beitragsrechnung oder in den Vertragsbedingungen ist meist irgendwo eine Tabelle abgedruckt, wo man genau nachvollziehen kann, in welcher SF-Klasse man nach 1 Schaden landet.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
Max_Mustermann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Nach langem Suchen habe ich eine Tabelle gefunden, in der steht, dass ich bei einem Schaden im Jahr von SF 6 auf SF 3 zurück falle. Bei 300 EUR lohnt es sich wirklich nicht den Schaden über die Versicherung regulieren zu lassen.. naja mal abwarten wie hoch der Schaden tatsächlich wird.

Trotzdem habe ich vor die Versicherung zu wechseln.
Wie schon erwähnt läuft der Wagen derzeit auf meine Mutter. Wird bei Neuzulassung des Wagens auf mich und auf die "neue" Versicherung die alte automatisch gekündigt?
Wenn ja, erstattet die "alte" Versicherung den Differenzbetrag von der Zeit der Ummeldung an bis Jahresende zurück (habe ja für 01.01.07-31.12.07 bezahlt)?

So, das wärs dann mit Fragen :-)
Muss das Forum und alle Beteiligten loben! Ihr habt ne Menge Licht in die Sache gebracht!
DANKE!

Gruß,
Max Mustermann

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
erstattet die alte Versicherung den Differenzbetrag von der Zeit der Ummeldung an bis Jahresende zurück (habe ja für 01.01.07-31.12.07 bezahlt)?


Ja, genau wie die KFZ-Steuer wird das taggenau berechnet und zurück erstattet.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Max_Mustermann
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Na, dann warte ich mal auf Post von der Provi.
(Habe bei Ummeldung/Neuzulassung die Versicherung gewechselt).
Vielen Dank für die Info!

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