Scheinpflegebedürftig in der häuslichen Pflege

10. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)
Scheinpflegebedürftig in der häuslichen Pflege

Hallo,

Ich schreibe für eine Bekannte...

Sachverhalt:

Eine Bekannte lebt mit ihren Kindern und ihrer Großmutter zusammen in einem Haus. Großmutter, ist für ihr Alter (89) eigentlich noch total im Schuß. Sie geht selbstständig einkaufen, bewältigt ihren Haushalt u.s.w. (kleinere Alterserscheinungen vorhanden)

Da die Großmutter von der Bekannten vor kurzen im Haus stürzte, sich dabei eine Fette Beule zuzog, wurde sie von meiner Bekannten ins Krankenhaus gebracht. Zur Beobachtung musste sie dann ein paar Tage im Krankenhaus bleiben.
Im Krankenhaus wurde dann der Pflegedienst verständigt und eine vorläufige Pflege beantragt. Der Pflegedienst kam dann nach Entlassung nach Hause und es wurde über die zukünftige Pflege verhandelt.

Der Pflegedienst hat der Großmutter genau gesagt worauf es ankommt um eine dauerhafte Pflestufe 1 zu erhalten. Des Weiteren wurde meine Bekannte als Pflegeperson benannt, obwohl sie ihre Großmutter nicht pflegt oder pflegen muss. Sie hat nun Angst rechtlich einen auf den Deckel zu bekommen. Denn die Großmutter kassiert dafür Pflegegeld und der Pflegedienst wird von der Rentenkasse auch bezahlt.

Was sollte meine Bekannte tun und was könnte ihr geschehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Es handelt sich um einen klassischen Betrug im Sinne des § 263 StGB und es könnten entsprechende Strafverfahren eingeleitet werden.

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