Selbstbehalt bei Wildschaden mit Mietwagen

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ruven.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbstbehalt bei Wildschaden mit Mietwagen

Guten Abend,

ich habe mit einem gemieteten Fahrzeug einen Wildunfall. Ich hatte keine Chance auszuweichen - wäre auch nicht ratsam gewesen auf der Autobahn. Jetzt habe ich ein Gutachten mit den Schäden und den Kosten für die Beseitigung erhalten samt Aufforderung die Selbstbeteiligung zu zahlen.

Muss ich die denn auch zahlen, wenn ich den Unfall nicht verschuldet habe (habe sogar Zeugen)? Man liest in diversen Foren verschiedene Standpunkte. Ich habe folgendes Urteil mit einem sehr ähnlichen Fall gefunden, nachdem ich die SB nicht zahlen müsste: https://openjur.de/u/635316.html

Stimmt das oder gibt es andere, neuere Urteile? Ich habe nichts dergleichen gefunden.

Vielen Dank für eure Tipps

-- Editier von Ruven. am 14.09.2016 21:44

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zum einen kennen wir nicht die Versicherungsbedingungen. Darüberhinaus zahlt man auch bei persönlich unverschuldeten Unfällen auch den SB.

Z.B.: Glasschäden von unbekannten Dritten.

Insofern bitte erst die Bedingungen prüfen.

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#2
 Von 
Ruven.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo asd1971,

das wären die normalen Mietbedingungen bei Sixt. Aber im Urteil steht nach §535 BGB : "Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."

Daher interessiert es mich hauptsächlich, ob es ein neueres Urteil dazu gibt, dass dem widerspricht ansonsten hat das obige Urteil mit Verweis auf BGB §535 erstmal weiterhin Gültigkeit.



-- Editiert von Ruven. am 15.09.2016 09:06

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ein Unfall stell mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch dar...
Also ist dazu jede aufbauende Diskussion eigentlich schon alleine sinnlos. Das vorliegende Urteil halte ich für aüßerst fragwürdig

Abgesehen davon bist du freiwillig den Vertrag mitsamt Selbstbeteiligung eingegangen und das ist auch völlig üblich.
Sich im Nachhinein der eingegangenen Verpflichtung entziehen zu wollen, kann ich nicht nachvollziehen - wer hat dich gehindert den Vertrag ohne SB zu schließen?

Aber den Versuch ist es wert

Edit: nach ein wenig Recherche frag ich mich dann, wieso sollte man überhaupt eine Teilkasko abschließen, da diese ja nur Schadensarten abdeckt, die der Halter, Fahrer usw. Im Normalfall nicht zu vertreten hat...



-- Editiert von Lazyboy am 15.09.2016 10:06

-- Editiert von Lazyboy am 15.09.2016 10:18

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zum einen kennen wir nicht die Versicherungsbedingungen. Darüberhinaus zahlt man auch bei persönlich unverschuldeten Unfällen auch den SB.
Das ist so pauschal falsch.
Zitat (von Lazyboy):
Also ist dazu jede aufbauende Diskussion eigentlich schon alleine sinnlos. Das vorliegende Urteil halte ich für aüßerst fragwürdig
Das vorliegende Urteil ist absolut korrekt. Ich persönlich halte es nämlich für absolut fragwürdig, dass versucht wird das normale Betriebsrisiko auf den Kunden abzuwälzen. Ich sehe bei einem unverschuldeten Wildunfall keinen Grund, dass der Mieter dieses Risiko tragen sollte wenn nicht andere Umstände vorhanden wären die der Mieter zu vertreten hätte.

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#5
 Von 
Ruven.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

@micbu

das sehe ich genauso. Mich interessiert halt die Meinung von den anderen Usern - bestenfalls hat Jemand einen ähnlichen Fall erlebt (dem scheint nicht so)

Der allgemeine Tenor ist zwar, dass ich sozusagen Pech gehabt habe und die Meisten würden anscheinend alle brav die SB zahlen. ABER es ist eben doch ein Unterschied, ob ich mit meinem eigens versicherten Auto einen Unfall (unverschuldet) verursache oder eben als Mieter - siehe abwälzen Betriebsrisiko auf Mieter.

Ich hört aber gerne weitere Meinungen. Es ist doch interessant wie unterschiedlich diese sind.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Ruven.):
@micbu

das sehe ich genauso. Mich interessiert halt die Meinung von den anderen Usern - bestenfalls hat Jemand einen ähnlichen Fall erlebt (dem scheint nicht so)

Der allgemeine Tenor ist zwar, dass ich sozusagen Pech gehabt habe und die Meisten würden anscheinend alle brav die SB zahlen. ABER es ist eben doch ein Unterschied, ob ich mit meinem eigens versicherten Auto einen Unfall (unverschuldet) verursache oder eben als Mieter - siehe abwälzen Betriebsrisiko auf Mieter.

Ich hört aber gerne weitere Meinungen. Es ist doch interessant wie unterschiedlich diese sind.



Hallo Ruven,


es gibt zig Entscheidungen, die eine generelle Haftung für "unvorhersehbare" Schäden verneinen.
Wildschäden so wie auch z.B. Steinschläge.

Wenn du Mitglied im ADAC bist, dann ruf dort an und teil denen dein Problem mit. ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von asd1971):
Zum einen kennen wir nicht die Versicherungsbedingungen. Darüberhinaus zahlt man auch bei persönlich unverschuldeten Unfällen auch den SB.
Das ist so pauschal falsch.
Zitat (von Lazyboy):
Also ist dazu jede aufbauende Diskussion eigentlich schon alleine sinnlos. Das vorliegende Urteil halte ich für aüßerst fragwürdig
Das vorliegende Urteil ist absolut korrekt. Ich persönlich halte es nämlich für absolut fragwürdig, dass versucht wird das normale Betriebsrisiko auf den Kunden abzuwälzen. Ich sehe bei einem unverschuldeten Wildunfall keinen Grund, dass der Mieter dieses Risiko tragen sollte wenn nicht andere Umstände vorhanden wären die der Mieter zu vertreten hätte.


Deswegen schrieb ich "auch". Mittlerweile haben die Versicherer hier die Bedingungen auch angepasst. Daher kann man hier nicht pauschal schreiben, dass der SB entfällt.

Nach deiner Argumenation müsste dann der Kunde nie einen SB zahlen, wenn er unverschuldet war (z. B.: Glasschäden von Dritten verursacht oder Vandalismus).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von micbu):
Zitat (von asd1971):
Zum einen kennen wir nicht die Versicherungsbedingungen. Darüberhinaus zahlt man auch bei persönlich unverschuldeten Unfällen auch den SB.
Das ist so pauschal falsch.
Zitat (von Lazyboy):
Also ist dazu jede aufbauende Diskussion eigentlich schon alleine sinnlos. Das vorliegende Urteil halte ich für aüßerst fragwürdig
Das vorliegende Urteil ist absolut korrekt. Ich persönlich halte es nämlich für absolut fragwürdig, dass versucht wird das normale Betriebsrisiko auf den Kunden abzuwälzen. Ich sehe bei einem unverschuldeten Wildunfall keinen Grund, dass der Mieter dieses Risiko tragen sollte wenn nicht andere Umstände vorhanden wären die der Mieter zu vertreten hätte.


Deswegen schrieb ich "auch". Mittlerweile haben die Versicherer hier die Bedingungen auch angepasst. Daher kann man hier nicht pauschal schreiben, dass der SB entfällt.

Nach deiner Argumenation müsste dann der Kunde nie einen SB zahlen, wenn er unverschuldet war (z. B.: Glasschäden von Dritten verursacht oder Vandalismus).


Btw.: das gemietet habe ich überlesen... :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Nach deiner Argumenation müsste dann der Kunde nie einen SB zahlen, wenn er unverschuldet war
Nein, nicht wenn er unverschuldet war, sondern wenn der Mieter diesen Schaden nicht zu vertreten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ruven.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe Sixt das jetzt mal geschrieben und auf das Urteil und BGB verwiesen. Mal schauen was kommt. Kann ja dann immer noch einen Anwalt nehmen, denn ich sehe es absolut nicht ein die SB in diesem Fall zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von asd1971):
Nach deiner Argumenation müsste dann der Kunde nie einen SB zahlen, wenn er unverschuldet war
Nein, nicht wenn er unverschuldet war, sondern wenn der Mieter diesen Schaden nicht zu vertreten hat.


Richtig. Gilt aber nur bei gemieteten Sachen, sofern der Fahrer nicht schuldhaft war (gilt auch für Blitzschlag usw). Somit das Betriebsrisiko des Unternehmens.

Ich habe leider das gemietet überlesen, und bin von der falschen Annahme ausgegangen, dass es um das eigene Auto geht.

Insofern darf der Vermieter natürlich nicht das Geld einkassieren.

Nur ein kleines aber: sollte der Fahrer aber zu schnell gewesen sein, könnte dies grobe Fahrlässigkeit sein, und dann haftet der Fahrer vollumfänglich...

-- Editiert von asd1971 am 30.09.2016 00:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
xxstoney
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
wie ist denn die Geschichte ausgegangen? Stehe vor einem ähnlichen Problem.
Danke für ein Update

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Wildschaden
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch mich würde brennend interessieren , wie die Sache ausgegangen ist, stehe ebenfalls vor einem ähnlichen Problem.( Wildschaden am Transporter, nur Kasko, Sixt stellt ca 5000 Euro in Rechnung nachdem sie ein Gutachten bezüglich des Schadens eingeholt haben, auf meinen Hinweis, dass die Kollision mit einem Wild erfolgte, ist bisher gar nicht von deren Seiten eingegangen worden.)
Danke für ein Update.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ruven.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachdem ich mit Klage gedroht habe basierend auf der Rechtslage, haben die "kulanterweise" davon abgesehen die Kosten in Rechnung zu stellen. Wichtig ist hier, das eine tatsächlicher Wildschaden eindeutig belegbar ist. Bei mir wurde es polizeilich festgehalten, so dass hier keine Zweifel bestanden.

Ich hoffe ich konnte den ein oder anderen helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Danke für das Update!

Zitat:
auf meinen Hinweis, dass die Kollision mit einem Wild erfolgte,


Das würde ich auch ignorieren
Außer es liegen Nachwiese vor, Wildunfallbescheinigung (jagdpächter?), Polizeiaufnahme, Fotos vom Wild, am besten noch von der Unfallstelle und eindeutige Fotos und/oder Spuren (Haare, Blut,Sekret)

Wie sieht's aus, hast du sowas?

Ich nehme an es soll heißen "nur Teilkasko"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Ein Unfall stell mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch dar...
Also ist dazu jede aufbauende Diskussion eigentlich schon alleine sinnlos.

Ein unverschuldeter (Wild-)Unfall macht den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht zu einem nicht bestimmungsgemäßen. Insofern ist das Argument durchaus nicht von der Hand zu weisen.
Zitat:

Das vorliegende Urteil halte ich für aüßerst fragwürdig

Das ändert indessen nichts an seiner Gültigkeit...
Zitat:

Abgesehen davon bist du freiwillig den Vertrag mitsamt Selbstbeteiligung eingegangen und das ist auch völlig üblich.

Ja. Selbstbeteiligung bei verschuldeten Schäden.
Zitat:
Sich im Nachhinein der eingegangenen Verpflichtung entziehen zu wollen, kann ich nicht nachvollziehen - wer hat dich gehindert den Vertrag ohne SB zu schließen?

Der Gedanke, daß bei einem unverschuldeten Unfall die Selbstbeteiligung nicht greift?
Zitat:
Edit: nach ein wenig Recherche frag ich mich dann, wieso sollte man überhaupt eine Teilkasko abschließen, da diese ja nur Schadensarten abdeckt, die der Halter, Fahrer usw. Im Normalfall nicht zu vertreten hat...

Teilkasko des KFZ-Eigentümers ist allerdings etwas anderes als die Selbstbeteiligung bei selbstverschuldeten Unfällen an einem Mietwagen.
Dort deckt die entsprechende Versicherung Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat - abzüglich einer Selbstbeteiligung.
Bei unverschuldeten Unfällen deckt entweder die gegnerische HPV oder die Vollkasko-Versicherung, die der Autovermieter abgeschlossen hat. Deren Versicherungsbedingungen im übrigen völlig andere sind als die einer KFZ-Vollkasko eines normalen KFZ-Eigentümers.
(Der Autovermieter versichert sich z.B. auch gegen Schäden, die der Mieter des Wagens vorsätzlich verursacht. Was ein privater KFZ-Eigentümer überhaupt nicht versichern kann...)


-- Editiert von eh1960 am 06.06.2018 14:33

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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