Selbstverschulden Unfall PKW

28. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
tami457
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstverschulden Unfall PKW

Ich hatte mit meinem Wagen einen Unfall ( kam auf eine Ölspur von der Straße ab). Auto ist Vollkaskoversichert! Habe den Wagen zur nächsten Vertragswerkstatt gefahren, die sich um den Schaden kümmern sollten. Sie haben mit meiner Versicherung Kontakt aufgenommen, Bilder der Versicherung gemailt und den Schaden (vorerst) behoben, ca 2000 Euro. Die Versicherung hat auch mit der Werkstatt abgerechnet. Als ich den Wagen abholen wollte, merkte ich dass das Dach - es ist ein Cabrio - nicht richtig zuging und es regnete auch in das Auto hinein. Ich reklamierte dies der Werkstatt. Der Chef meinte, es müsse dann wohl ein Gutachter von der Versicherung kommen und das Auto in eine andere Werkstatt, weil er eine Reparatur an dem Dach nicht vornehmen könne. Der Gutachter kam dann in eine kompetentere Werkstatt, das Auto wurde zunächst vermessen und es stellte sich jetzt nach dem Gutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden heraus.
Das Auto muss nun abgemeldet werden, weil es nicht mehr verkehrstauglich ist. Aber... bei der Reparatur, die in der ersten Werkstatt erfolgte, wurde auch noch TÜV und neue Bremsen in Auftrag gegeben ca 450 Euro.
Die Versícherung hat einen Käufer für den Wagen, der jetzt 1700 Euro zahlt. Das Auto hat noch einen geschätzten Wert von 5000 Euro. Aber, was zahlt die Versicherung jetzt aus? Ziehen die die erste Reparatur, die von einer schlampigen Werkstatt ausgeführt wurde, ab? Normal hätte sie doch anfangs das Auto vermessen müssen, bzw. direkt einen Gutachter kommen lassen. Sie haben nicht einmal nach dem Dach von dem Auto geschaut, obwohl ich direkt gesagt habe, da stimmt was nicht mit. Wie verhält sich die Rechtslage?

Danke für Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
Aber, was zahlt die Versicherung jetzt aus?

Sinnigerweise sollte man das die Versicherung fragen, da keiner hier wissen kann wie der Sachbearbeiter entscheidet ...



Ob Betrag und Begründung dann korrekt wären, kann man dann diskutieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Und der Käufer schiesst ggf. noch was nach mit TÜV und Bremsen. Verhandlungssache.

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1x Hilfreiche Antwort

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