Selbstversicherung herabgesetzt

6. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
SyRo3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)
Selbstversicherung herabgesetzt

Ich bin seit einem Jahr freiberuflich und musste mich selbstversichern - mein Betrag wurde auf das Minimum herabgesetzt, da ich nur ca. 300€ monatlich verdient habe.

Mittlerweile verdiene ich jedoch fast das 3-fache und wollte mich erkundigen ob jemand weiß ob ich da was nachzahlen muss? Wo liegt die Verdienstgrenze bei der Selbstversicherung um auf den Mindest-Versicherungsbeitrag zu bleiben? Finde keine Informationen, möchte auch nicht wenn nötig anrufen, weil ich Angst hab, dass ich eine Nachzahlung haben werde

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Sie meinen sicherlich die gesetzl. KV!?


Wie sind Sie denn v.d. KV eingestuft worden?

Hauptberuflich Selbständige/r?

oder

Selbständige/r, die/der einen Gründungszuschuss v.d. BfA erhalten hat?

oder

Selbständige/r ohne Gründungszuschuss (Härtefall)?


Haben Sie noch sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermietung od. Kapitalvermögen etc.)?


KV mit od. ohne Krankengeldanspruch?


Sie sind außerdem verpflichtet, jede Änderung Ihres Einkommens Ihrer KV sofort mitzuteilen!

Die KV fragt i.d.R. 1x pro Jahr bei Ihnen schriftlich nach.

Sie müssen überdies Nachweise (z.B. Steuerbescheid) vorlegen.

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#2
 Von 
SyRo3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo & Danke für die Antwort. Also, ich bin bei der Gebietskrankenkasse und mir fällt gerade ein, dass das in D wahrscheinlich ein bisschen anders ist als in Österreich.

Hier hat man die Möglichkeit sich selbst zu versichern, egal ob man ein Einkommen hat. Das ist natürlich für alle die ienen freien Dienstvertrag (Honorar) haben. Ich denke, ich werde hier mal auf eine österreichische Plattform gehen müssen und fragen müssen. Trotzdem danke!

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