Skiunfall Haftpflicht Mitschuld

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Skiunfall Haftpflicht Mitschuld

Hallo, jetzt habe ich schon wieder mal eine Rechtsfrage. Hier der Fall!

Mein Sohn war am Sonntag in Österreich Snowboarden und hat da durch eine Fehleinschätzug einen Unfall produziert. Links an der Skipiste stand eine junge Frau, links an der Skipiste fuhr deren Freundin gerade langsam nach rechts. Mein Sohn kam von oben und wollte durch fahren, als die rechts fahrende Dame auf einmal nach links in die Richtung ihrer Freundin die Richtung wechselte. Mein Sohn versuchte noch zu bremsen, streifte aber leider die junge Dame noch. Diese stürzte unglücklich auf den Kopf. Sie wurde zum Pistenarzt gebracht und der ließ sie mit den Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde eine Kernspin vorgenommen, Diagnose: leichte Gehirnerschütterung und leichtes Schleudertrauma. Zur Beobachtung blieb junge Dame eine Nacht im Krankenhaus und ist jetzt noch zwei Wochen krankgeschrieben. Mein Sohn bekam gleich eine Anzeige vom Staat Österreich, obwohl die Frauen das Beide nicht wollten. Aber das ist da egal. Mein Sohn hat den Schaden am nächsten Tag gleich seiner Haftpflicht gemeldet. Unser Versicherungsvertreter hat jedoch den Fall mit Teilschuld der Frau aufgenommen. Meine Frage ist nun, wie geht es weiter. Muss mein Sohn diese Mitschuld gerichtlich klären lassen, was er eigentlich vermeiden möchte, da er keinen Rechstsschutz hat, oder macht das die Versicherung. Oder wie geht das überhaupt weiter. Bekommt er jetzt die Rechnungen und muss sie einreichen, oder soll er der Geschädigten die Versicherung nennen und die regeln das untereinander! Und ist es zu erwarten, dass die Versicherung den Schaden ablehnt, weil er eine Anzeige bekommen hat?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Xavine

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"Tausend Dank

Xavine"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
Ihr Sohn braucht hier gar nichts gerichtlich klären lassen.
Dafür ist jetzt die Privathaftpflichtversicherung da. Ihre Pflicht bzw. die Pflicht Ihres Sohnes ist es jetzt mal, alle Einzelheiten wahrheitsgemäß über die Schadenmeldung an den Versicherer zu melden. Ob da nun der örtliche Vertreter den Vorfall mit "Teilschuld der Frau" aufgenommen hat oder nicht wird überhaupt keine Rolle spielen. Das beurteilt nun zuerst mal die juristische Fachabteilung (Schadenabteilung) der Versicherung. Sollte Ihr Sohn tatsächlich Rechnungen oder Forderungen von der anderen Seite erhalten, so sind diese Unterlagen unverzüglich an die private Haftpflichtversicherung weiter zu leiten.
Ihr Sohn sollte mit der dortigen Schadenabteilung (Sachbearbeiter) Kontakt aufnehmen, damit er immer auf aktuellem Stand ist und auch dann gleich solche Einzelheiten wie das Weitersenden von eigehenden Rechnungen (evtl. z.B. Krankentransport und Krankenhausbehandlung) bespricht.
Ihr Sohn kann selbstverständlich der Geschädigten auch gleich seine Haftpflichtversicherung nennen, dazu wird es gewiss dann auch eine Schadennummer geben, die auf allen Unterlagen anzuführen ist. Die PHV wird sich aber ohnehin selbst mit der Geschädigten (Zeugen etc.) in Verbindung setzen, vermutlich kann sich da Ihr Sohn ganz raushalten.
Dass die Versicherung die Schadenübernahme ablehnt, weil Ihr Sohn eine Anzeige bekommen hat, wäre natürlich unsinnig. Im Gegenteil: Ihr Sohn muss eine Schuld oder Teilschuld am Unfallgeschehen haben, ansonsten würde die Versicherung nichts übernehmen. Bis der Schuldfrage aber endgültig geklärt ist, das kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen, hier sind auch Gerichtsverhandlungen mit Zeugeneinnahme usw. an der Tagesordnung.
Grundsätzlich kann man schon davon ausgehen, dass der von oben Kommende letztendlich der Schuldige sein wird, deswegen wurde wohl auch von der österreichischen Polizei (verständlicherweise) wegen Körperverletzung Anzeige erhoben, das wäre wohl bei uns in D auch nicht anders.
Viel Glück,
aber wenn Sohnemann eine PHV hat, dann wird´s nicht so schlimm kommen.
Hauptsache, es ist zu keinen größeren ernsthaften Körperschäden gekommen.

Sepp aus Oberbayern


- der sich über eine Beurteilung dieses Beitrags freuen würde.












-- Editiert am 26.11.2009 23:28

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#2
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und vor allem etwas beruhigende Antwort. Ja, wir sind sehr froh, dass es der jungen Frau besser geht. Mein Sohn hat ständigen Kontakt zu ihr, denn er macht sich schwere Vorwürfe. Nichts ist für ihn schlimmer, als einem anderen Menschen Leid zuzufügen!

Ürigens noch mal Entschuldigung an Alle, die ich mit den vielen Rechtschreib- und Grammatikfehler meines ersten Schreibens brüskiert habe! So passiert es, wenn man Dinge huschhusch erledigen will!

Grüße aus dem Schwabenland von Xavine



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"Tausend Dank

Xavine"

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