Soll mein Auto ausser Betrieb setzen wegen angeblicher Nichtzahlung der Versicherungsprämie

31. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Soll mein Auto ausser Betrieb setzen wegen angeblicher Nichtzahlung der Versicherungsprämie

Hallo,
ich habe ein sehr dringendes Problem, und hoffe das mir irgendjemand weiterhelfen kann was ich jetzt am besten machen soll.
Es geht darum das ich ein schreiben vom Strassenverkehrsamt bekommen habe das ich aufgrund fehlendem Versicherungsschutz unverzüglich mein Auto ausser betrieb setzen soll.
Ich habe bei der Versicherung folgende Rückstände:
1. 150€ Nachtrgsprämie
2. 150€ Nachzahlung aufgrund zuviel gefahrender Kilometer, wobei ich das erstmal vernachlässigen würde weil ich das grad noch mit der versicherung kläre (weil ich niemals soviel gefahren bin wie errechnet wurde)
,..........
also bleibt eigentlich nur noch die reguläre Beitragsprämie von 150€.
dazu schreibe ich jetzt mal den chronologischen verlauf.

16.02.2022: der Versicherungsbeitrag von 150€ wurde von mir überwiesen.
21.03.2022: Kündigung durch die Versicherung weil ich den Beitrag nicht bezahlt hätte.
28.03.2022: Habe ich denen geantwortet das ich doch am 16.02.22 bezahlt habe und sie das nochml überprüfen sollen.
31.03.2022: Post per Zustellurkunde das ich das Auto ausser betrieb setzen muss weil seit dem 21.03.2022 kein Versicherungsschutz mehr besteht.

So,...
was mache ich jetzt am schlausten?
kann doch nicht sein das ich jetzt eine unendliche Lauferei und kosten habe weil (in meinen Augen) die Versicherung meine zahlung verpeilt hat?
Fakt ist auf jedenfall auch das ich das Auto für die Arbeit brauche.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
was mache ich jetzt am schlausten?

Das Auto jetzt sofort außer Betrieb setzen und erst wieder nutzen wenn man Versicherungsschutz hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Auto jetzt sofort außer Betrieb setzen und erst wieder nutzen wenn man Versicherungsschutz hat.

also mit anderen worten die versicherung hat recht obwohl sie im unrecht ist? was kann ich denn dafür wenn die versicherung zu d.... ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
also mit anderen worten die versicherung hat recht

Nö.

Aber ganz offensichtlich fehlen 150 EUR, die Versicherung ist gekündigt und es gibt eine amtlichen Verfügung das Auto außer Betrieb setzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.

Aber ganz offensichtlich fehlen 150 EUR, die Versicherung ist gekündigt und es gibt eine amtlichen Verfügung das Auto außer Betrieb setzen.


also ich muss ja leider gestehen das deine antworten absolut "nichts" nutzen.

ich hätte eigentlich gedacht das man hier hilfreiche antworten erhält und nicht nur irgendwelche tatsachen wiederholt werden.
hilfreich wäre zb ein vorschlag zur vorgehensweise das das auto nicht ausser betrieb gesetzt wird.
oder ob die versicherung aufgrund der fehlenden 150€ überhaupt die versicherung kündigen darf (zumal es ja aktuell noch in klärung ist ob diese 150€ überhaupt gerechtfertigt sind bzw ob ich sie überhaupt zahlen muss)

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Such eine neue Versicherung.


Hab jetzt ne neue Versicherung online beantragt (wollte ich eh in den nächsten Monaten machen).
Habe von der neuen Versicherung jetzt eine eVB Nummer für 5 Tage bekommen.
Nur was passiert NACH den 5 Tagen? oder macht das alles die Versicherung?
Da mir meine jetzige Versicherung ja gekündigt hat, sollte es ja keine Komplikationen mit der neuen geben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
hilfreich wäre zb ein vorschlag zur vorgehensweise das das auto nicht ausser betrieb gesetzt wird.

Dafür ist es nun aber zu spät, denn dazu hätte man schlicht den Versicherungsschutz nicht verlieren dürfen.

Fürs nächste mal: entweder eine Versicherung rechtzeitig finden, so das der Übergang nahtlos ist.
Oder alle offenen Beträge bei der Versicherung rechtzeitig bezahlen und dann diskutieren



Zitat (von manfredsunderbrink):
oder ob die versicherung aufgrund der fehlenden 150€ überhaupt die versicherung kündigen darf

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Versicherungsbedingungen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.

In den mir bekannten Bedingungen bedeutet trotz Mahnung nicht bezahlter Beitrag = Kündigung.
Zumal da ja auch noch eine Mahnung etc. voran geht, das ganze also nicht wirklich überraschend kommt sondern über mindestens 4 Wochen oder mehr geht.


Hilft aktuell aber auch nicht weiter, denn das Auto darf derzeit nicht mehr gefahren werden, es darf nicht einmal mehr in öffentlichem Raum stehen, muss also auf nicht öffentliches Privatgrundstück verbracht werden.



Zitat (von manfredsunderbrink):
Nur was passiert NACH den 5 Tagen?

A) man hat einen Vertrag mit der neuen Versicherung, das Fahrzeug darf weiter genutzt werden
A) man hat keinen Vertrag mit der neuen Versicherung, die eVB verliert die Gültigkeit mit erneuter Zwangsstillegung falls man das Kfz dann nicht selber abmeldet oder eine andere Versicherung gefunden wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

also nochmal aus meinem anfangspost:
1. Versicherungsprämie von 150€ ist bezahlt.
2. Die 150€ Nachzahlung weil ich ja angeblich zuviel gefahren bin sind nicht bezahlt weil ich denen geschrieben habe das das nicht sein kann (und denen erklärt warum).
Daraufhin hatten die auch geantwortet das ich die Kilometerstände nochmals überprüfen soll usw.
,..... da wäre es ja jetzt wohl von der Versicherung mehr als unhöflich eine gesprächsbereitschaft zu zeigen, und zeitgleich hinter meinem Rücken den Vertrag deswegen zu kündigen!?

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
da wäre es ja jetzt wohl von der Versicherung mehr als unhöflich eine gesprächsbereitschaft zu zeigen, und zeitgleich hinter meinem Rücken den Vertrag deswegen zu kündigen!?


das ist ja wirklich hinterhältig,... haben die zu viele kunden das die unbedingt welche loswerden wollen? (zumal ich noch nie einen unfall oder ähnliches hatte).
Wobei mir aber grad aufgefallen ist das in dem Kündigungsschreiben von denen (vom 21.03.22) nur von der regulären beitragszahlung die rede ist (und nicht von der bachzahlung wg zu viel gefahrender Kilometer).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
das ist ja wirklich hinterhältig

Ob das hinterhältig ist oder nur das übliche weil die eine Abteilung mal wieder nicht weis was die andere macht ...



Zitat (von manfredsunderbrink):
Wobei mir aber grad aufgefallen ist das in dem Kündigungsschreiben von denen (vom 21.03.22) nur von der regulären beitragszahlung die rede ist (und nicht von der bachzahlung wg zu viel gefahrender Kilometer).

Dann haben die die Zahlung der ersten 150 EUR vermutlich auf die Nachzahlung der Kilometer angerechnet und nicht auf den regulären Beitrag.
Das machen die öfter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann haben die die Zahlung der ersten 150 EUR vermutlich auf die Nachzahlung der Kilometer angerechnet und nicht auf den regulären Beitrag.
Das machen die öfter.

Deine Antworten gefallen mir zwar immer nicht so richtig,...aber klingen trotzdem einleuchtend :-).
,... naja wie auch immer,...wichtig ist jetzt erstmal das ich das KFZ weiter nutzen kann,..und alles weitere muss ich dann im Nachgang mit der Versicherung klären.

Ich gehe mal sehr stark davon aus das ich die 56€ kosten für diese Zustellurkunde auf jedenfall auch erstmal zahlen muss (bzw sollte)?

Und noch eine frage zur neuen Versicherung.
Die haben mir ja eine eVB Nummer für 5 Tage geschickt,.... und ein paar Sekunden später eine andere eVB Nummer ohne diese 5 Tage Frist.
Ist das auch eine normale vorgehensweise?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Die haben mir ja eine eVB Nummer für 5 Tage geschickt,.... und ein paar Sekunden später eine andere eVB Nummer ohne diese 5 Tage Frist.
Ist das auch eine normale vorgehensweise?


Kommt darauf an, was man wann und wie beantragt bzw. abgeschlossen hat.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
darf nicht einmal mehr in öffentlichem Raum stehen, muss also auf nicht öffentliches Privatgrundstück verbracht werden.

Dabei sollte erwähnt werden: Das darf nicht auf eigener Achse passieren sondern auf einem für Fahrzeugtransporte geeigneten Fahrzeug. Rein rechtlich auch nicht die 10 Meter über die Straße in die eigene Garage.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.363 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen