Hallo,
ich habe ein sehr dringendes Problem, und hoffe das mir irgendjemand weiterhelfen kann was ich jetzt am besten machen soll.
Es geht darum das ich ein schreiben vom Strassenverkehrsamt bekommen habe das ich aufgrund fehlendem Versicherungsschutz unverzüglich mein Auto ausser betrieb setzen soll.
Ich habe bei der Versicherung folgende Rückstände:
1. 150€ Nachtrgsprämie
2. 150€ Nachzahlung aufgrund zuviel gefahrender Kilometer, wobei ich das erstmal vernachlässigen würde weil ich das grad noch mit der versicherung kläre (weil ich niemals soviel gefahren bin wie errechnet wurde)
,..........
also bleibt eigentlich nur noch die reguläre Beitragsprämie von 150€.
dazu schreibe ich jetzt mal den chronologischen verlauf.
16.02.2022: der Versicherungsbeitrag von 150€ wurde von mir überwiesen.
21.03.2022: Kündigung durch die Versicherung weil ich den Beitrag nicht bezahlt hätte.
28.03.2022: Habe ich denen geantwortet das ich doch am 16.02.22 bezahlt habe und sie das nochml überprüfen sollen.
31.03.2022: Post per Zustellurkunde das ich das Auto ausser betrieb setzen muss weil seit dem 21.03.2022 kein Versicherungsschutz mehr besteht.
So,...
was mache ich jetzt am schlausten?
kann doch nicht sein das ich jetzt eine unendliche Lauferei und kosten habe weil (in meinen Augen) die Versicherung meine zahlung verpeilt hat?
Fakt ist auf jedenfall auch das ich das Auto für die Arbeit brauche.
Soll mein Auto ausser Betrieb setzen wegen angeblicher Nichtzahlung der Versicherungsprämie
31. März 2022
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Frage vom 31. März 2022 | 18:57
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Soll mein Auto ausser Betrieb setzen wegen angeblicher Nichtzahlung der Versicherungsprämie
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 31. März 2022 | 19:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatwas mache ich jetzt am schlausten? :
Das Auto jetzt sofort außer Betrieb setzen und erst wieder nutzen wenn man Versicherungsschutz hat.
#2
Antwort vom 31. März 2022 | 19:07
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDas Auto jetzt sofort außer Betrieb setzen und erst wieder nutzen wenn man Versicherungsschutz hat. :
also mit anderen worten die versicherung hat recht obwohl sie im unrecht ist? was kann ich denn dafür wenn die versicherung zu d.... ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. März 2022 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatalso mit anderen worten die versicherung hat recht :
Nö.
Aber ganz offensichtlich fehlen 150 EUR, die Versicherung ist gekündigt und es gibt eine amtlichen Verfügung das Auto außer Betrieb setzen.
#4
Antwort vom 31. März 2022 | 21:00
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatNö. :
Aber ganz offensichtlich fehlen 150 EUR, die Versicherung ist gekündigt und es gibt eine amtlichen Verfügung das Auto außer Betrieb setzen.
also ich muss ja leider gestehen das deine antworten absolut "nichts" nutzen.
ich hätte eigentlich gedacht das man hier hilfreiche antworten erhält und nicht nur irgendwelche tatsachen wiederholt werden.
hilfreich wäre zb ein vorschlag zur vorgehensweise das das auto nicht ausser betrieb gesetzt wird.
oder ob die versicherung aufgrund der fehlenden 150€ überhaupt die versicherung kündigen darf (zumal es ja aktuell noch in klärung ist ob diese 150€ überhaupt gerechtfertigt sind bzw ob ich sie überhaupt zahlen muss)
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 31. März 2022 | 21:41
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatSuch eine neue Versicherung. :
Hab jetzt ne neue Versicherung online beantragt (wollte ich eh in den nächsten Monaten machen).
Habe von der neuen Versicherung jetzt eine eVB Nummer für 5 Tage bekommen.
Nur was passiert NACH den 5 Tagen? oder macht das alles die Versicherung?
Da mir meine jetzige Versicherung ja gekündigt hat, sollte es ja keine Komplikationen mit der neuen geben, oder?
#7
Antwort vom 31. März 2022 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitathilfreich wäre zb ein vorschlag zur vorgehensweise das das auto nicht ausser betrieb gesetzt wird. :
Dafür ist es nun aber zu spät, denn dazu hätte man schlicht den Versicherungsschutz nicht verlieren dürfen.
Fürs nächste mal: entweder eine Versicherung rechtzeitig finden, so das der Übergang nahtlos ist.
Oder alle offenen Beträge bei der Versicherung rechtzeitig bezahlen und dann diskutieren
Zitatoder ob die versicherung aufgrund der fehlenden 150€ überhaupt die versicherung kündigen darf :
Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Versicherungsbedingungen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
In den mir bekannten Bedingungen bedeutet trotz Mahnung nicht bezahlter Beitrag = Kündigung.
Zumal da ja auch noch eine Mahnung etc. voran geht, das ganze also nicht wirklich überraschend kommt sondern über mindestens 4 Wochen oder mehr geht.
Hilft aktuell aber auch nicht weiter, denn das Auto darf derzeit nicht mehr gefahren werden, es darf nicht einmal mehr in öffentlichem Raum stehen, muss also auf nicht öffentliches Privatgrundstück verbracht werden.
ZitatNur was passiert NACH den 5 Tagen? :
A) man hat einen Vertrag mit der neuen Versicherung, das Fahrzeug darf weiter genutzt werden
A) man hat keinen Vertrag mit der neuen Versicherung, die eVB verliert die Gültigkeit mit erneuter Zwangsstillegung falls man das Kfz dann nicht selber abmeldet oder eine andere Versicherung gefunden wird.
#8
Antwort vom 31. März 2022 | 21:54
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
also nochmal aus meinem anfangspost:
1. Versicherungsprämie von 150€ ist bezahlt.
2. Die 150€ Nachzahlung weil ich ja angeblich zuviel gefahren bin sind nicht bezahlt weil ich denen geschrieben habe das das nicht sein kann (und denen erklärt warum).
Daraufhin hatten die auch geantwortet das ich die Kilometerstände nochmals überprüfen soll usw.
,..... da wäre es ja jetzt wohl von der Versicherung mehr als unhöflich eine gesprächsbereitschaft zu zeigen, und zeitgleich hinter meinem Rücken den Vertrag deswegen zu kündigen!?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#10
Antwort vom 31. März 2022 | 22:09
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitatda wäre es ja jetzt wohl von der Versicherung mehr als unhöflich eine gesprächsbereitschaft zu zeigen, und zeitgleich hinter meinem Rücken den Vertrag deswegen zu kündigen!? :
das ist ja wirklich hinterhältig,... haben die zu viele kunden das die unbedingt welche loswerden wollen? (zumal ich noch nie einen unfall oder ähnliches hatte).
Wobei mir aber grad aufgefallen ist das in dem Kündigungsschreiben von denen (vom 21.03.22) nur von der regulären beitragszahlung die rede ist (und nicht von der bachzahlung wg zu viel gefahrender Kilometer).
#11
Antwort vom 31. März 2022 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatdas ist ja wirklich hinterhältig :
Ob das hinterhältig ist oder nur das übliche weil die eine Abteilung mal wieder nicht weis was die andere macht ...
ZitatWobei mir aber grad aufgefallen ist das in dem Kündigungsschreiben von denen (vom 21.03.22) nur von der regulären beitragszahlung die rede ist (und nicht von der bachzahlung wg zu viel gefahrender Kilometer). :
Dann haben die die Zahlung der ersten 150 EUR vermutlich auf die Nachzahlung der Kilometer angerechnet und nicht auf den regulären Beitrag.
Das machen die öfter.
#12
Antwort vom 31. März 2022 | 22:19
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDann haben die die Zahlung der ersten 150 EUR vermutlich auf die Nachzahlung der Kilometer angerechnet und nicht auf den regulären Beitrag. :
Das machen die öfter.
Deine Antworten gefallen mir zwar immer nicht so richtig,...aber klingen trotzdem einleuchtend :-).
,... naja wie auch immer,...wichtig ist jetzt erstmal das ich das KFZ weiter nutzen kann,..und alles weitere muss ich dann im Nachgang mit der Versicherung klären.
Ich gehe mal sehr stark davon aus das ich die 56€ kosten für diese Zustellurkunde auf jedenfall auch erstmal zahlen muss (bzw sollte)?
Und noch eine frage zur neuen Versicherung.
Die haben mir ja eine eVB Nummer für 5 Tage geschickt,.... und ein paar Sekunden später eine andere eVB Nummer ohne diese 5 Tage Frist.
Ist das auch eine normale vorgehensweise?
#13
Antwort vom 1. April 2022 | 09:22
Von
Status: Schlichter (7254 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Die haben mir ja eine eVB Nummer für 5 Tage geschickt,.... und ein paar Sekunden später eine andere eVB Nummer ohne diese 5 Tage Frist.
Ist das auch eine normale vorgehensweise?
Kommt darauf an, was man wann und wie beantragt bzw. abgeschlossen hat.
#14
Antwort vom 1. April 2022 | 10:28
Von
Status: Student (2335 Beiträge, 364x hilfreich)
Zitatdarf nicht einmal mehr in öffentlichem Raum stehen, muss also auf nicht öffentliches Privatgrundstück verbracht werden. :
Dabei sollte erwähnt werden: Das darf nicht auf eigener Achse passieren sondern auf einem für Fahrzeugtransporte geeigneten Fahrzeug. Rein rechtlich auch nicht die 10 Meter über die Straße in die eigene Garage.
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