Sonderkündigung durch Höherstufung

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)
Sonderkündigung durch Höherstufung

Hallo, ich hab mal eine Frage.
Seit Jahren besteht ein Vertrag mit der SIgnal Iduna für private Krankenzusatzversicherung unserer Kinder.
Nun ist unser Ältester im Januar 20 Jahre alt geworden und mit einem Schreiben kündigt die Versicherung an, dass er
nun ab Februar, wie ein Erwachsener abgerechnet wird und ich für ihn natürlich auch den höheren Tarif bezahlen muss.
Dies möchte ich natürlich nicht tun und habe die Hotline der Versicherung angerufen, um zu erfahren,ob ich den Vertragsteil denn nicht sofort kündigen könnte.
Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass kein Sonderkündigungsrecht bestehen würde, weil das von Anfang an vertraglicher Bestandteil gewesen wäre.
Ist das so richtig?

LG,
Eisi

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Keine Ahnung, woher sollen wir wissen, was Du mit Deiner Versicherung vereinbart hast?
Da hilft nur vertragliche Vereinbarungen nehmen und nachlesen.


Wenn die Höherstufung tatsächlich korrekt vertraglich vereinbart ist, dann entsteht kein Snderkündigungsrecht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Je nach weiterer beruflicher Lebensplanung könnte es auch sinnvoll sein, eine Anwartschaft zu behalten und so eine erneute Gesundheitsprüfung für eine private Krankenvollversicherung zu umgehen. Gibt aber sicherlich bekanntere auf dem Markt. Muss man selbst prüfen und entscheiden.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

die Aussage der Signal Iduna ist korrekt.

Es handelt sich um keine Beitragserhöhung nach der Anpassungsklausel sondern um eine vertraglich vereinbarte Änderung des Beitragssatzes von (Kindern/Jugendlichen) auf (Erwachsene).

Aber es gibt schon seit langer Zeit eine Empfehlung des Ombudsmannes (aus der Erinnerung heraus war es Arno S.) hier kulant zu agieren.

Hast Du bei der Kündigung daran gedacht, dass auch der Volljährige diese mitunterschreibt? Denn die Kenntniserklärung war unabdingbar.

Berry

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#5
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Natürlich hat unser Sohn den Brief mit unterschrieben.

LG,
eisi

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