Sonderkündigungsrecht Hausrat

22. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Hausrat

Hallo,

meine Eltern haben mir damals vor 2 Jahren eine Hausratversicherung bei der DAS abgeschlossen. Nun ist es jedoch so das ich eine "Anpassung der Versicherungssumme" bekommen habe, sind zwar nur 1,2% aber das reicht mir schon. Verdiene nicht viel und ich bekomme die gleiche Leistung bei einem anderen Anbieter (HUK24) um 1/3 des Preises. Nun meine Frage. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wegen dieser Erhöhung? Oder gibt es eine andere Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen? Telefonisch sagte man mir das dies kein Grund für eine vorzeitige Beendigung wäre. Ist dies so korrekt?

Danke für Eure Antworten.

Liebe Grüsse
Timo

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn die Eltern diese Versicherung abgeschlossen haben, dann können auch nur die Eltern kündigen.
Ob bei dieser Beitragserhöhunh ein Kündigungsrecht besteht, sagen die Versicherungsbedingungen und der Vertrag.
Im Allgemeinen ist eine Kündigung dann möglich.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

meine Eltern haben diesen Vertrag auf meinen Namen gemacht, und haben somit nicht`s damit zu schaffen.
In den AGB`s steht nur das ein Sonderkündigungsrecht besteht wenn eine Beitragsangleichung erfolgt. Laut der DAS ist dies aber keine Beitragsangleichung sondern eine Anpassung der Versicherungssumme die jedes Jahr stattfindet. Was ich daran nicht verstehe; im endeffekt ist es doch auch eine Beitragserhöhung. Aber das wusste die nette Dame am Telefon, und ihre Kollegen auch nicht.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

nein !!!

dies ist eine dynamisierung.

damit erhöht sich nicht nur der beitrag sondern auch die leistung.

somit kein sonderkündigungsrecht. du musst fristgerecht zur nächsten hauptfälligkiet kündigen. alles richtig so und über vvg und avb geregelt.

gruß mF

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