Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung mit Kasko-Schaden

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fanc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung mit Kasko-Schaden

Hallo,

die Neuberechnung des Versicherungsbeitrag ist reingeflattert. Ich hatte dieses Jahr einen Kasko-Schaden, weswegen nun die Kasko-SF erwartungsgemäss runtergesetzt wurde. Gleichzeitig ist der Beitrag in der Haftpflicht aber um 100 Euro gestiegen, obwohl die SF hier gestiegen ist.

Habe ich nun aufgrund des gestiegenen Haftpflichtanteils ein Sonderkündigungsrecht trotz des Kasko-Schadens?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hallo,

die Möglichkeit von Sonderkündigungen sind auf der Beitragsrechnung vermerkt, ebenso die Ausübrungsfristen

Da der neue Beitrag aber erst ab dem 01.01. relevant wird, kann man auch einfach so zum Jahresende kündigen, dazu braucht man kein Sonderkündigungsrecht...

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#2
 Von 
Fanc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Der neue Betrag wird im Dezember wirksam, daher ist die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht relevant.

In den Hinweisen steht: "Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, wenn sich der Gesamtbeitrag wegen der Umstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse aufgrund eines gemeldeten Schadens erhöht hat."

Da sich der Beitrag aufgrund von Umstufung in eine neue SF und der Preisanpassung in der Haftpflicht durch die Versicherung erhöht hat, möchte ich wissen, ob ich außerordentlich kündigen kann oder der Kasko-Schaden dieses Mittel außer Kraft setzt.

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du hast ein Sonderkündigungsrecht. Du hättest nur keines, wenn die Erhöhung ausschließlich aus der Hochstufung resultieren würde - denn dann hat sich ja am Vertrag nichts geändert.

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