Hallo.
Bei einer RSV besteht ja - wie bei jeder Versicherung - im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht.
Nun der Fall, dass eine RSV bei einem Fall die Übernahme der Kosten verweigert.
Besteht nun ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht?
Danke
-----------------
""
Sonderkündigungsrecht RSV
1. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 1. April 2011 | 01:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht RSV
#1
Antwort vom 1. April 2011 | 08:01
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 411x hilfreich)
quote:
Bei einer RSV besteht ja - wie bei jeder Versicherung - im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht.
Das ist so nicht richtig.
In Kürze: Bei Sachversicherungen besteht immer ein Sonderkündigungsrecht nach einem regulierten Schadensfall.
Bei der Rechtsschutzversicherung gibts Unterschiede:
1. Bei der Rechtsschutzvewrsicherung (RSV) besteht ein vorzeitiges Kündigungsrecht, wenn der Versicherer den Rechtsschutz ablehnt, obwohl er zur Leistung verpflichtet wäre.
Ob eine Leistungspflicht (!) in Ihrem Fall besteht oder bestanden hat, müsste geprüft werden.
2. Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene RS- Fälle, sind Versicherungsnehmer und Versicherer nach Anerkennung des zweiten oder jeden weiteren RS-Falles berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.960
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten