Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung?

22. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2009 14:14:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 54x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung?

Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung?
Hallo,

ich habe bei der Arag eine Hausratversicherung.
Ende Januar bekam ich von denen eine Nachricht, dass für das nächste Versicherungsjahr (beginnt am 1.2.09) der Beitrag ca 174€ beträgt. Das Jahr davor waren es ca 166€. Daraufhin habe ich der Arag sofort per Einschreiben meine Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung zum 1.2. geschickt.
1 1/2 Wochen später bekam ich dann von meinem Aragvertreter einen Anruf, das er die Möglichkeit eines Kündigungsrabatts hätte. Dies habe ich aber abgelehnt, da ich schon eine neue Versicherung abgeschlossen habe.
Nun bekomme ich gestern von der Arag einen Brief, dass Sie meine Kündigung nicht anerkennen können, da ich spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigen muß.

In den Bedingungen steht, dass ich bei einer Beitragsanpassung schriftlich innerhalb eines Monats kündigen kann!
Was läuft da falsch, habe ich etwas nicht bedacht oder ist das einfach eine miese Aktion der Arag, um nochmal ein Jahr abzusahnen?
Danke euch
Gruß

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

ob Ihnen im vorliegenden Fall überhaupt ein Sonderkündigungsrecht zusteht, hängt u.a. vom Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages ab:

Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991:
Kündigung möglich bei Erhöhung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 20 Prozent in den letzten drei Jahren.

Vertragsabschluss 01.01.1991 - 28.07.1994:
Kündigung möglich bei Erhöhung um mehr als 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent zum Erstbeitrag.

Vertragsabschluss ab 29.07.1994:
Kündigung zu dem Termin möglich, an dem die Erhöhung wirksam wird.

Die Erhöhung beträgt im vorliegenden Fall weniger als 5%.

Viele Grüße

Nervin



3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2009 14:14:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke für die Antwort;-)
Der Vertrag besteht erst seit 2006.
Also bedeutet es, das ich im Recht bin!?
Was läuft denn dann da schief oder ist es wie gesagt vielleicht ein mieser Versuch, nochmal Geld abzuzocken?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.03.2009 14:14:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo,

habe gerade nochmal mit der Arag tel.
Jetzt sagen Sie, das das keine Beitragsanpassung ist, sondern eine Summenanpassung und ich deswegen nicht kündigen kann.

Also nochmal, alter Beitrag 166,42€, neuer 173,01€.

In den Bedingungen steht:
Die Versicherungssummen erhöhen sich zur Anpassung an Wertänderungen der versicherten Sachen mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres um 3 von Hundert.

Was bedeutet das genau? Wer ist nun im Recht?
Wäre nett, wenn Ihr mir helfen könntet!

Danke und Gruß

48x Hilfreiche Antwort

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