Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung der AGILA Tierkrankenversicherung

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aristarete
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung der AGILA Tierkrankenversicherung

Hallo,

zum 01.04.2018 wurden von der AGILA Versicherung die Beiträge zum Tierkrankenschutz erhöht. Hinzu kommt, dass ich davon überhaupt nicht in Kenntnis gesetzt wurde, und dies erst festgestellt hatte, nachdem der vierteljährliche Beitrag vom Konto abgebucht wurde.

Die Versicherung, die sich ohnehin noch nie gerechnet hatte (da hier eine Leistungsgrenze von 500 Euro jährlich besteht wovon schon alleine 370 Euro durch vierteljährlich zu entrichtende Beiträge selbst getragen werden), wurde von mir nun daher außerordentlich gekündigt.

Ist es richtig, dass die Kündigung innerhalb von vier Wochen greifen müsste? Das wäre dann der 03.05.2018. Jedenfalls erhielt ich die Kündigungsbestätigung, jedoch erst zum normalen Termin, nämlich dem 01.01.2019.

Muss ich das so akzeptieren?

Vielen Dank vorab.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Aristarete):
Ist es richtig, dass die Kündigung innerhalb von vier Wochen greifen müsste?

kann sein oder auch nicht.

Wir wissen nicht, das genau in Deinen vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Aristarete):
Ist es richtig, dass die Kündigung innerhalb von vier Wochen greifen müsste? Das wäre dann der 03.05.2018.


Normalerweise wirkt eine fristgerecht ausgesprochene Kündigung immer zurm Wirksamkeitstermin der Beitragsanpassung.

Da Dir das Vertrags-Storno zum normalen Ablauftermin bestätigt wurde, deutet darauf hin, dass mit der Sonder-Kündigung irgend etwas nicht stimmt und sie in eine normale umgedeutet wurde.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aristarete
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Habe ich da vielleicht einen Formfehler gemacht und hätte anstatt "außerordentliche Kündigung", "Sonderkündigung" schreiben müssen; auch unter dem Aspekt, dass ich nicht mal von der Erhöhung in Kenntnis gesetzt wurde?

Fazit: Biss in den sauren Apfel und den Vertrag noch bis zum Jahresende bestehen lassen.

Gruß Aristarete

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