Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Kündigungsmöglichkeit bei meiner gesetzlichen Krankenkasse (Krankenversicherung). Ich war bis vor einem Monat als Selbständiger freiwillig bei meiner gesetzlichen Krankenkasse (ermäßigter Beitragssatz) versichert. Seit einem Monat bin ich nun im angestellten Verhältnis beschäftigt (normaler Beitragssatz). Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der Situation? Die 18 Monate für eine ordnungsgemäße Kündigung sind noch nicht abgelaufen und ich bin sehr unzufrieden mit meiner Krankenkasse.
Sonderkündigungsrecht gesetzliche Krankenkasse
30. Oktober 2008
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Frage vom 30. Oktober 2008 | 07:23
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht gesetzliche Krankenkasse
#1
Antwort vom 30. Oktober 2008 | 14:50
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Nein, es besteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die 18 Monate müssen zugewartet werden.
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