Standzeit Versicherung nach Kfz Vollbrand

8. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
go734469-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Standzeit Versicherung nach Kfz Vollbrand

Hallo,
leider ist mein Fahrzeug komplett ausgebrannt.
Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und auf dem Firmenplatz gelagert 01.04.26.
Am 15.04.26 ist der Gutachter von der Versicherung gekommen und hat sich das Fahrzeug angesehen.
Am 30.04.26 Hat die Versicherung den wiederbeschaffungswert überwiesen.
Leider hatte ich eine veraltete E-Mail angegeben und erst heute am 08.05.26 davon erfahren.
Die Versicherung teilte mit mit, dass der ADAC die Standgebühren bis zum Tag des Gutachters zahlt.
Ab da müsste ich nach Angaben der Versicherung selbst übernehmen.

Die Standgebühren zählen meiner Meinung nach unter Folgekosten und sind von der Versicherung zu übernehmen.
Wer kann mir dabei weiterhelfen?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

-- Editiert von Moderator topic am 9. Mai 2026 15:05

-- Thema wurde verschoben am 9. Mai 2026 15:05




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von go734469-7):
Wer kann mir dabei weiterhelfen?

Man könnte sich selber helfen und die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. lesen, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben, was den konkreten Umfang der Versicherung angeht.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Ganz allgemein: Standgebühren werden oft nicht erstattet, da es sich bei der Vollkasko um eine Sachversicherung handelt, die primär Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zahlt. Standgebühren sind meist nur erstattungsfähig, wenn sie entsprechend vertraglich vereinbart sind, als Teil der Abschleppkosten anfallen oder bei Totalschaden bis zur Gutachtenerstellung.

Da hier bis zur Gutachtenerstellung eine andere Versicherung die Standgebühren übernimmt, ginge es nur noch um die Standgebühren nach Gutachtenerstellung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20257 Beiträge, 7335x hilfreich)

Zitat (von go734469-7):
Die Standgebühren zählen meiner Meinung nach unter Folgekosten und sind von der Versicherung zu übernehmen.

Das ist doch gar nicht streitig; die Versicherung zahlt doch - bis zum Tag des Gutachtens.
Wenn dein Satz so fundamental richtig wäre, könntest du den Schrott bis St. Nimmerlein stehen lassen und vergessen - und die Versicherung müsste fröhlich weiterzahlen? Wohl kaum. Dass du eine nicht mehr aktuelle Email-Adresse weitergibst, ist nicht der Versicherung anzulasten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go734469-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@blaubär
Dann kann ich den Spieß auch rumdrehen und sagen " wenn die versicherung sich Zeit lässt bis St. Nimmerlein, dann habe ich ja von der Versicherung verursachte Kosten.

Hab aber schon mit meinem Anwalt gesprochen.
Der sagte die Versicherung muss zumindest bis 30.04 übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

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