Sterbegeldversicherung - Risikolebensversicherung

16. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterbegeldversicherung - Risikolebensversicherung

Hallo,
was ist der Unterschied zwischen Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung?
Viele Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130361 Beiträge, 41517x hilfreich)

Die Sterbegeldversicherung schützt die Hinterbliebenen vor den Kosten eines Trauerfalls und ist oft ohne Gesundheitsprüfung erhältlich
Beitragskriterien sind Alter, Versicherungssumme, Beitragszahldauer.
Die Auszahlung ist regelmäßig garantiert.

Die Risikolebensversicherung sichert Begünstigte im Todesfall finanziell mit hohen Summen ab und ist meist nur mit mehr oder weniger intensiver Gesundheitsprüfung erhältlich.
Beitragskriterien sind Alter, Versicherungssumme, Beitragszahldauer und Gesundheitszustand.
Die Auszahlung erfolgt nur währende aktivem Versicherungsschutz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17582x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
was ist der Unterschied zwischen Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung?

Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form einer Lebensversicherung. Daher gibt es viele Ähnlichkeiten zur Risikolebensversicherung.

Die typischen Unterschiede zur Risikolebensversicherung hat @Harry van Sell schon richtig dargestellt.

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#3
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
zählen nur Verwandte zu den HInterbliebenen oder auch Angestellte eines Pflegeheims, oder wer gehört sonst noch dazu?
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17582x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
zählen nur Verwandte zu den HInterbliebenen oder auch Angestellte eines Pflegeheims, oder wer gehört sonst noch dazu?

Man legt beim Abschluss der Versicherung einen Begünstigten fest. Der bekommt dann die Auszahlung im Todesfall.

Sollte es keinen Begünstigten geben oder die festgelegte Person bereits vorverstorben sein, so erfolgt die Auszahlung an die Erben.

In dieser Hinsicht sind Sterbegeldversicherung, Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung identisch.

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