Liebe Forum-Mitglieder,
danke schon vorab für die Aufmerksamkeit. Der Text wird ein wenig länger;O
Zudem hätte ich den Fall auch in das Versicherungsrecht einordnen können, da es sich überschneidet. Ich denke grundsätzlich passt es aber besser in dieses Gebiet.
ich bin im Juni aus meiner Wohnung ausgezogen. Ich habe zwei Kinder und keine Haustiere.
Mein jüngerer Sohn wurde zwischen dem Alter von 2 bis 2,5 Jahren trocken. In dieser Übergangsphase verweigerte er zH die Windeln. Dadurch entstanden in der Wohnung dunkle Verfärbungen, immer dann, wenn ich nicht schnell genug die Pfütze entdeckte.
Ich war zu dem Zeitpunkt meist alleine mit meinen beiden Kindern, wobei das ältere Kind damals 4 bzw. 5 Jahre alt war. Darüberhinaus hatten wir eine ganz "normale" Wohnung mit wöchentlichem Budenschwung und einem üblichen Chaos, wie es mit zwei kleinen Kindern eben vorkommt. Es war in der Wohnung darüber hinaus nie übermäßig schmutzig oder über die Maßen oder dauerhaft chaotisch.
Dadurch habe ich auch ein ansonsten einwandfreies Übergabeprotokoll.
Bis auf den Punkt mit den Flecken, hier hatten wir uns zunächst geeinigt, dass der Vermieter ein Angebot einholt.
Zwei Wochen später rief mich dann die Mutter des Vermieters an (die meine Nachmieterin ist, ich wurde wegen Eigenbedarf gekündigt nach 4,5 Jahren) und teilte mir mit, dass ich zwingend meine Haftpflicht-Versicherung kontaktieren soll, da sich die Kostenschätzung auf ca. 4000€ beläuft.
Ich dachte mir nichts dabei und willigte ein. Ich gab alles an, worauf die Versicherung Anfang September letztlich einen Gutachter schickte.
Am heutigen Tag habe ich dann die Rückmeldung bekommen, dass mir die Versicherung 1/6 des Angebotspreises bezahlt, da es sich um sechs verschiedene Flecken handelt und ich nach ihrer Begründung mit dem Entstehen des ersten Flecks, Handlungen durchführen hätte müssen, die weitere Schäden verhindern.
Das Ergebnis habe ich direkt meinem Vermieter mitgeteilt, der mir daraufhin am Telefon sagte, dass er zusätzlich zu den 700€ von der Versicherung, 3500€ von mir möchte. Er hätte nun alles abschleifen lassen und hätte dafür eine Rechnung von 4900€ erhalten.
Soweit zum Ablauf.
Mein Kopf weiß gerade gar nicht, welche Frage er zuerst formulieren soll.
Dazu gesagt werden muss: diese verschiedenen Flecken waren von der Intensität völlig unterschiedlich. In einem Raum (Kinderzimmer) war es so crass, dass wirklich Handlungsbedarf bestand (hier hatte ich es erst gar nicht bemerkt, da Möbel drüber standen). In zwei Fällen war es nicht hübsch, aber mMn noch vertretbar und die anderen Fälle waren so minimal, dass dies mMn locker unter normalen Verschleiß fallen könnte.
Der einzige Grund warum ich dem Gang zur Versicherung etc. zugestimmt hatte, waren wirklich die großen, sehr dunklen Flecken im Kinderzimmer.
Zu keinem Zeitpunkt stimmte sich mein Vermieter weiter mit mir ab. Er informierte mich weder über die Maßnahmen, noch habe ich direkt von ihm das Angebot der Firma zugesendet bekommen. Heute am Telefon sagte er mir, dass es meine Pflicht gewesen wäre den Gutachter zu fragen, ob er mir das zukommen lässt, da er dieses von der Mutter des Vermieters nach dem Termin zugesandt bekam.
Zudem hat mir mein Vermieter heute auch gleich angekündigt das Ganze dann gerichtlich zu klären, falls ich da nicht mitgehe. Auf seine angekündigte Mail dazu warte ich gerade.
Die Frage ist nun: mache ich nun bei meiner Versicherung weiter? Hat mein Vermieter Fehler gemacht, die mich entlasten?
Ich habe wirklich überhaupt keine Lust mich zu streiten, erst Recht nicht vor Gericht, aber wenn ich das zahlen müsste, wäre bei mir Schicht im Schacht.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Uli
-- Editiert von Moderator topic am 11. November 2023 01:36
-- Thema wurde verschoben am 11. November 2023 01:36
Streit um (Urin)flecken auf dem Parkett
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Lass dich von einem Anwalt beraten, Erstberatungsgebühr 190 € + Mwst, da kannst du dich dann beraten lassen. Ich tendiere aber dazu, dass die Versicherung sich auf dem Holzweg befindet.
Zitatich nach ihrer Begründung mit dem Entstehen des ersten Flecks, Handlungen durchführen hätte müssen, die weitere Schäden verhindern. :
Das nennt sich Schadenminderungspflicht.
Da stellt sich in der Tat die Frage, was wurde spätestens nach dem Zweiten Fall getan bzw. warum nicht.
ZitatIn zwei Fällen war es nicht hübsch, aber mMn noch vertretbar und die anderen Fälle waren so minimal, dass dies mMn locker unter normalen Verschleiß fallen könnte. :
In die Wohnung pinkeln ist bei Dir normaler Verschleiß und in fremder Leute Urin rum laufen ist für Dich auch vertretbar ... nun ja ...
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Ich würde die Versicherung fragen , wie du die anderen Flecken denn hättest vermeiden müssen --- welche Maßnahmen ihrer Ansicht nach geeingnet gewesen wären bei 2 Kleinen Kindern sicher zu stellen , dass keine versehentlichen Pfützen entstehen können .
Ich denke auch deine Versicherung macht es sich hier zu leicht . Da solltest du nachhaken und erläutern , warum es nicht möglich war die Schäden zu verhindern. Zwar hast du eine Aufsichtspflichet aber Immerhin kannst du bei 2 Kindern deine Augen nicht überall haben . Wenn du mir dem einen auf Kloh bist und der andere friedlich spielt kannst du nicht ahnen , dass er einen See gemacht hat und das passiert dann ganz klar an verschiedenen Plätzen und zu verschiedenen Zeiten ! Schlafen müssen Mütter auch ! Oder geht deine Versicherung davon aus dass du dir deine Kinder 24 Stunden auf den Rücken schnallst ?
Mein Rat :
1. Versicherung noch einmal anschreiben
2. Prüfen ob du einen Beratungshilfeschein bekommen kannst
3. wenn der Vermieter dich verklagt einen Anwalt suchen evtl gibt er eine Kostenlose Ersteinschätzung falls du keinen Beratungsschein bekommst
ZitatIn die Wohnung pinkeln ist bei Dir normaler Verschleiß und in fremder Leute Urin rum laufen ist für Dich auch vertretbar ... nun ja ... :
Ja, weil ich mir bei diesen kleinen Flecken noch nicht mal sicher bin, ob es davon kommt.
Und zum zweiten Punkt: ich mag jetzt keine Grundsatzdiskussionen um Kinder aufmachen. Auch gibt es einen großen Unterschied zwischen Erwachsenen und (wirklich) kleinen Kindern, bei denen das weder Massen sind noch riecht. "Rumgelaufen" ist da niemand im Siff, das hatte ich ja versucht zu beschreiben. Auch geht es hier einerseits ums konsequent sein, aber auch um Empathie. Oder erzähl mir mal wie ich einerseits in der Küche stehen soll (Kinder müssen ja auch essen) und gleichzeitig im Wohnzimmer sein soll um jede Regung meiner beiden Kinder mitzubekommen.
Lassen wir das jetzt. Danke dir dennoch für die Einschätzung.
Zitatch würde die Versicherung fragen , wie du die anderen Flecken denn hättest vermeiden müssen --- welche Maßnahmen ihrer Ansicht nach geeingnet gewesen wären bei 2 Kleinen Kindern sicher zu stellen , dass keine versehentlichen Pfützen entstehen können . :
Ich denke auch deine Versicherung macht es sich hier zu leicht . Da solltest du nachhaken und erläutern , warum es nicht möglich war die Schäden zu verhindern. Zwar hast du eine Aufsichtspflichet aber Immerhin kannst du bei 2 Kindern deine Augen nicht überall haben . Wenn du mir dem einen auf Kloh bist und der andere friedlich spielt kannst du nicht ahnen , dass er einen See gemacht hat und das passiert dann ganz klar an verschiedenen Plätzen und zu verschiedenen Zeiten ! Schlafen müssen Mütter auch ! Oder geht deine Versicherung davon aus dass du dir deine Kinder 24 Stunden auf den Rücken schnallst ?
Mein Rat :
1. Versicherung noch einmal anschreiben
2. Prüfen ob du einen Beratungshilfeschein bekommen kannst
3. wenn der Vermieter dich verklagt einen Anwalt suchen evtl gibt er eine Kostenlose Ersteinschätzung falls du keinen Beratungsschein bekommst
Ich danke dir! Und genau, das ist ja auch mein Tenor in meiner Antwort dem Vorredner ggü.
Super, ich mache das nun erstmal so.
Vielen vielen Dank für deine Einschätzung!
ZitatAm heutigen Tag habe ich dann die Rückmeldung bekommen, dass mir die Versicherung 1/6 des Angebotspreises bezahlt, da es sich um sechs verschiedene Flecken handelt und ich nach ihrer Begründung mit dem Entstehen des ersten Flecks, Handlungen durchführen hätte müssen, die weitere Schäden verhindern. :
Das ist völlig korrekt so.
ZitatIn zwei Fällen war es nicht hübsch, aber mMn noch vertretbar und die anderen Fälle waren so minimal, dass dies mMn locker unter normalen Verschleiß fallen könnte. :
(Urin)Flecken sind kein normaler Verschleiß, sondern stellen eine darüber hinausgehende Beschädigung dar, die der Vermieter nicht hinnehmen muss.
ZitatIch würde die Versicherung fragen , wie du die anderen Flecken denn hättest vermeiden müssen --- welche Maßnahmen ihrer Ansicht nach geeingnet gewesen wären bei 2 Kleinen Kindern sicher zu stellen , dass keine versehentlichen Pfützen entstehen können . :
Das ist nicht das Problem der Versicherung.
Wenn man zwei kleine Kinder hat und deswegen nicht gewährleisten kann, dass der Boden nicht beschädigt wird, darf man keine Wohnung mit Parkett nehmen - oder man muss halt beim Auszug für die Beschädigungen aufkommen.
-- Editiert von User am 8. November 2023 09:27
ZitatDas ist nicht das Problem der Versicherung. :
Wenn man zwei kleine Kinder hat und deswegen nicht gewährleisten kann, dass der Boden nicht beschädigt wird, darf man keine Wohnung mit Parkett nehmen - oder man muss halt beim Auszug für die Beschädigungen aufkommen.
Naja, bei wilden Haustieren ist so etwas vielleicht planbar. Ich habe ja selbst nicht damit gerechnet, dass ich vor solchen Herausforderungen stehen werde.
Zumal ich rückblickend mit dem Eigentum meines Vermieters teils loyaler umgegangen bin als meinem Sohn gegenüber, bei dem ich in den Situationen oft ungehalten reagiert habe, was das Ganze nur weiter verschärft hat und was mir im Nachgang echt leid tut. Mehr Ruhe, Besonnenheit und Ordnung wäre sicherlich gut gewesen, aber die konnte ich in dieser völlig mit Aufgaben überladenen Zeit einfach nicht herstellen.
ZitatNaja, bei wilden Haustieren ist so etwas vielleicht planbar. :
Ich sehe jetzt nicht, was bei dir nicht "planbar" gewesen wäre - du hättest einfach nur die Pfützen rechtzeitig wegwischen müssen, wenn du deinen Sohn schon ohne Windel rumlaufen lässt...
Ob die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist, steht wieder auf einem anderen Blatt, aber das wird ja dann vermutlich durch ein Gericht geklärt.
ZitatIch würde die Versicherung fragen , wie du die anderen Flecken denn hättest vermeiden müssen --- welche Maßnahmen ihrer Ansicht nach geeingnet gewesen wären bei 2 Kleinen Kindern sicher zu stellen , dass keine versehentlichen Pfützen entstehen können . :
Selber feststellen, dass das Kind eben noch nicht sauber ist. Mit Windeln hätte es die Flecken nicht gegeben.
Und ja, die Flecken wären vermeidbar gewesen, deshalb tendiere ich eher zum Verhalten der Versicherung.
ZitatMit Windeln hätte es die Flecken nicht gegeben. :
Ist das Kind denn ohne Hose rumgelaufen?
Ich kenne das eigentlich so, dass Kinder, die noch nicht trocken sind sich einfach in die Hose machen. Das erzeugt dann zwar viel Wäsche, aber keine Flecken auf dem Fußboden.
Nun ja die Schäden wurden vielleicht durch fahrlässiges oder auch grob fahrlässiges Verhalten der Versicherungsnehmerin verursacht (Vernachlässigung der Aufsichtspflicht), aber doch nicht durch vorsätzliches Zutun, daher sehe ich die Versicherung in der Zahlungspflicht.
Rückfrage: die sechs Flecken waren in der ganzen Wohnung verteilt oder "nur" in einem Zimmer?
Zitat:
Zitataber doch nicht durch vorsätzliches Zutun :
Die Versicherung stellt sich halt auf den Standpunkt, dass nach dem ersten Fleck es eben nicht mehr fahrlässig, sondern "billigendes Inkaufnehmen" war. Und das ist dem Vorsatz gleichgestellt.
Und damit sind wir beim Hauptproblem:
Die Versicherung, die eigentlich unberechtigte Ansprüche abwehren soll, ist auch der Meinung, dass die Forderung des Vermieters berechtigt ist. Die Versicherung will nicht zahlen, weil die (berechtigte) Forderung nicht vom Versicherungsumfang abgedeckt ist, weil die Fragestellerin den Schaden bewusst in Kauf genommen hat.
D.h. von der Versicherung kann man keine Hilfe bei der Abwehr der Vermieterforderung erwarten.
Wenn schon der Gutachter der Versicherung (dessen Job es ja eigentlich ist, Schäden kleinzurechnen und wegzudiskutieren) weder die Anzahl der Flecken (6 Stück) noch die Höhe der Forderung (4200€) in Zweifel zieht, dann bin ich nicht optimistisch, was den Ausgang eines Rechtsstreits gegen den Vermieter angeht.
Es ist daher ziemlich sinnlos, ein Gerichtsverfahren gegen den Vermieter zu führen. Man wird die 4200€ zahlen müssen - und anschließend die eigene Versicherung verklagen, dass sie mehr als 700€ erstattet - mit sehr fraglichem Ausgang.
ZitatWenn schon der Gutachter der Versicherung (dessen Job es ja eigentlich ist, Schäden kleinzurechnen und wegzudiskutieren) weder die Anzahl der Flecken (6 Stück) noch die Höhe der Forderung (4200€) in Zweifel zieht, dann bin ich nicht optimistisch, was den Ausgang eines Rechtsstreits gegen den Vermieter angeht. :
Da hätte ich doch erhebliche Zweifel das hier eine so detaillierte Bewertung der Randumstände stattgefunden hat.
Sechs Flecken heißt ja nicht das mit jedem Fleck ein ein sechstel des Schadens entstanden ist.
Wenn z.B. bereits mit den ersten Fleck ein Abschleifen des Bodens gerechtfertigt gewesen wären hätten die Folgeflecken keinen Zusatzschaden dargestellt. In der Praxis wohl irgend ein Wert dazwischen. Das wäre auf jeden Fall noch zu bewerten.
Auch wurde noch nicht das Alter und der Zustand des Parketts (ohne die Flecken) thematisiert. Daher kann auch nicht bewertet werden ob die TE überhaupt die gesamten Instandsetzungsarbeiten des Parketts tragen muss oder nur einen Teil davon.
ZitatAuch wurde noch nicht das Alter und der Zustand des Parketts (ohne die Flecken) thematisiert. :
Zumindest hat der Gutachter einen Schaden von 4200€ gesehen, von dem die Versicherung ein Sechstel tragen will.
ZitatDaher kann auch nicht bewertet werden ob die TE überhaupt die gesamten Instandsetzungsarbeiten des Parketts tragen muss oder nur einen Teil davon. :
Stimmt - aber die bisherigen Äußerungen der Fragestellerin lassen darauf schließen, dass sie den Schaden mehr oder weniger vollständig anerkannt hat.
ZitatStimmt - aber die bisherigen Äußerungen der Fragestellerin lassen darauf schließen, dass sie den Schaden mehr oder weniger vollständig anerkannt hat. :
Aber doch nur den Schaden als solches. Damit hat sie doch nur eingewilligt den von ihr verursachten Schaden zu tragen und nicht auch zusätzlich alle vorhandenen Vorschäden und Abnutzungen.
ZitatAber doch nur den Schaden als solches. Damit hat sie doch nur eingewilligt den von ihr verursachten Schaden zu tragen und nicht auch zusätzlich alle vorhandenen Vorschäden und Abnutzungen. :
Danke erstmal ihr Beiden.
Und genau das ist, neben dem Umgang mit der Versicherung, mein Hauptpunkt.
Wann erkenne ich denn den Schaden an?
Es gab a) das Übergabeprotokoll in dem steht, dass wir uns darauf einigen, dass der V. ein Angebot einholt
und
b) mein Einwilligen den Fall bei der Versicherung anzugeben als die Schadenshöhe bekannt war
Seitdem hat der V. kein einziges Mal mehr das Gespräch mit mir gesucht und es dann nach seinem Ermessen machen lassen. Zudem hatte der V. bei der Wohnungsübernahme damals selbst gesagt, dass die Flecken im Wohnzimmer evtl. außer Acht zu lassen sind, was dann seine Mutter aber gleich dementiert hat (da sie ja selbst in die Wohnung einzieht).
Von dem Gutachter hatte ich mir erhofft, dass es um eine differenzierte Betrachtung der Flecken geht, was aber gar nicht Thema war. Er war von einem externen Büro und ich hatte das Gefühl er will einfach nur schnell durchkommen.
ZitatIst das Kind denn ohne Hose rumgelaufen? :
Ich kenne das eigentlich so, dass Kinder, die noch nicht trocken sind sich einfach in die Hose machen. Das erzeugt dann zwar viel Wäsche, aber keine Flecken auf dem Fußboden.
Leider von allem etwas. Natürlich hab ich das Kind angezogen und oft auch mit Windel. Die er sich dann ausgezogen hat oder vehement nicht mehr anziehen wollte nach dem Wechsel. Und nackig rumgesprungen sind beide Kinder auch ziemlich viel, ja (freiwillig bzw. haben sich oft selbst ausgezogen).
Es ist alles schon so lange her... einmal erinnere ich mich, dass er seine nasse Hose auf dem Boden liegen ließ, irgendwo im Getümmel, was ich dann auch erst "zu spät" gesehen hatte und mit einer leichten Färbung einher ging.
Bei meinem größeren Kind hatte ich damit kein einziges Mal ein Thema...
ZitatWann erkenne ich denn den Schaden an? :
Z.B. Indem man sagt: "Ja, die Flecken sind keine normale Alterungsspuren und wurden von mir verursacht."
Aber nochmal eine Rückfrage, wie alt ist denn das Parkett und wie verteilen sich die sechs Flecken in der Wohnung?
ZitatAber nochmal eine Rückfrage, wie alt ist denn das Parkett und wie verteilen sich die sechs Flecken in der Wohnung? :
Leider war es ein Erstbezug, also mit Auszug 4,5 Jahre alt.
Verteilt in drei Zimmern (Kinderzimmer 1 Großer, Wohnzimmer 3 /Küche 2 (offener Bereich))
@Uliklon
Das erklärt dann wohl auch warum die Versicherung die Instandsetzungsrechnung im Prinzip anerkennt und nur einen kleinen Abschlag vornimmt (4200€ vom 4900€).
Fraglich (unangreifbar) erscheint mir da trotzdem warum die Versicherung davon nur 1/6 erstatten will.
Hier erscheint es mir sinnvoll dies noch einmal mit der Versicherung zu thematisieren. Eine Erstattung nach dem Motto sechs Schäden, also nur ein 1/6 Erstattung erscheint mir da nicht tragfähig. Insbesondere vor dem Hintergrund da ja bereist nach dem Erstschaden eine Instandsetzung des Bodens (zumindest in den betroffenen Räumen) erforderlich gewesen wäre.
ZitatVon dem Gutachter hatte ich mir erhofft, dass es um eine differenzierte Betrachtung der Flecken geht, was aber gar nicht Thema war. :
Was soll denn da differenziert betrachtet werden? Es ist völlig egal, ob das nun Urinflecken oder andere Flecken sind.
Flecken fallen nicht unter normalen Verschleiß, das Parkett war bei deinem Einzug vor viereinhalb Jahren neu - und die Beschädigungen sind definitiv während deiner Mietzeit entstanden.
Das Parkett in drei Räumen abschleifen kostet, und eine andere Möglichkeit hätte es ja auch nicht gegeben, um die Schäden zu beseitigen.
Ich würde mir ehrlich gesagt keine Hoffnungen machen, aus der Sache rauszukommen.
-- Editiert von User am 8. November 2023 18:29
ZitatDas erklärt dann wohl auch warum die Versicherung die Instandsetzungsrechnung im Prinzip anerkennt und nur einen kleinen Abschlag vornimmt (4200€ vom 4900€). :
Nein, das hat nur damit zu tun, dass das Ursprungsangebot 4,2k waren und die Rechnung vom V. nun 4,9 k beträgt. Die Versicherung hat lediglich das Angebot zu Grunde gelegt, die Rechnung kannten sie nicht.
Und du hast natürlich dahingehend Recht, dass auch der Fakt des Alters mit einfließen hätte sollen.
Und danke für die weiteren geäußerten Gedanken!
ZitatNaja, bei wilden Haustieren ist so etwas vielleicht planbar. :
Echt jetzt?
Man stuft das Verhalten der eigenen Kinder niederer ein als das von wilden Tieren?
ZitatNun ja die Schäden wurden vielleicht durch fahrlässiges oder auch grob fahrlässiges Verhalten der Versicherungsnehmerin verursacht (Vernachlässigung der Aufsichtspflicht), aber doch nicht durch vorsätzliches Zutun, daher sehe ich die Versicherung in der Zahlungspflicht. :
Nö, die Versicherung argumentiert damit, das gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen wurde.
Und nach den bisherigen Schilderungen liegt sie damit auf gutem Kurs.
Ich denke man sollte hier nichts mehr ohne Anwalt machen - falls es nicht schon zu spät ist ...
ZitatIch denke man sollte hier nichts mehr ohne Anwalt machen :
Das wäre auf jeden Fall zu überlegen. Aber Anwalt kostet halt auch Geld, daher würde ich zuvor noch einen weiteren Versuch unternehmen mit der Versicherung eine höhere Beteiligungsquote auszuhandeln. Gründe wurden ja bereits genannt.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen das das erste Angebot einer Versicherung oftmals nicht das finale Angebot ist sofern man gute Gründe anführt. Dann erhält man auf einmal einen Brief von der Versicherung das man den Schaden doch noch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu xxxx€ übernimmt.
PS: Man könnte man das Thema nun besser im Versicherungsrecht einstellen, da wäre es thematisch besser aufgehoben.
-- Editiert von User am 9. November 2023 00:21
Das der Schaden beglichen werden muss, ist denke ich unstrittig.
Strittig ist die Höhe.
Wenn man sich die Rechtsprechung zu Parkett mal ansieht, gehen die Gerichte von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Parkettversiegelung von 12,5 Jahren aus.
Danach ist (lt. Rechtsprechung) mindestens ein Abschleifen und neu Versiegeln fällig.
Dementsprechend würde der Vermieter mit der Forderung von 4900€ [b]nicht[/b] durchkommen, sondern nach 4,5 Jahren (8 Jahre "Restlebensdauer" der Versiegelung) maximal 2/3 der Reparaturkosten zugesprochen bekommen.
Sind, nach Abzug der gezahlten Summe der Versicherung, zwar immer noch ~2500€, aber schon mal 1000€ weniger.
Man sollte hier dringend überlegen, (nach Rücksprache / Erstberatung bei einem Anwalt) nicht mindestens einen (ordentlichen) Teilbetrag zu zahlen, damit im Falle eines Rechtsstreites der Streitwert möglichst gering ist.
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