Ich hatte nach verbüßtem Führerscheinentzug mein Auto bei einer Autoversicherung angemeldet, die mich unter Vorbehalt bei 120 % eingestuft hat. Der Vorbehalt wurde deshalb geäußert, weil ich vom Ordnungsamt vorerst nur einen vorübergehendenden Führerschein erhalten hatte, der richtige kam ca. 6 Wochen nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Vom Ordnungsamt ließ ich mir außerdem bestätigen, daß ich vor dem Führerscheinentzug seit 1990 im Besitz einer Fahrerlaubnis war, also kein Fahranfänger. Die Versicherung (COSMOS) forderte daraufhin aber eine Nachzahlung, und zwar die Differenz zu 240 (!!!) %, also der Beitrag, den Fahranfänger zahlen müssen. Ist diese Regelung allgemein usus? Ich kann mir nicht vorstellen, daß jeder, der einmal einen Führerscheinentzug hatte, anschließend bei 240 % einsteigen muß. Kennt jemand Urteile, die auf diesen Fall zutreffen?
Stress mit der Autoversicherung
22. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 22. Mai 2003 | 10:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stress mit der Autoversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten