Stress mit der Autoversicherung

22. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Schierwagen, Christian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stress mit der Autoversicherung

Ich hatte nach verbüßtem Führerscheinentzug mein Auto bei einer Autoversicherung angemeldet, die mich unter Vorbehalt bei 120 % eingestuft hat. Der Vorbehalt wurde deshalb geäußert, weil ich vom Ordnungsamt vorerst nur einen vorübergehendenden Führerschein erhalten hatte, der richtige kam ca. 6 Wochen nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Vom Ordnungsamt ließ ich mir außerdem bestätigen, daß ich vor dem Führerscheinentzug seit 1990 im Besitz einer Fahrerlaubnis war, also kein Fahranfänger. Die Versicherung (COSMOS) forderte daraufhin aber eine Nachzahlung, und zwar die Differenz zu 240 (!!!) %, also der Beitrag, den Fahranfänger zahlen müssen. Ist diese Regelung allgemein usus? Ich kann mir nicht vorstellen, daß jeder, der einmal einen Führerscheinentzug hatte, anschließend bei 240 % einsteigen muß. Kennt jemand Urteile, die auf diesen Fall zutreffen?

Probleme mit der Versicherung?

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