Student - Krankenversicherung will Geld von mir, obwohl Familienversichert

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Student - Krankenversicherung will Geld von mir, obwohl Familienversichert

Hallo,

ich war für die Zeit meines Studiums bei meiner Mutter familienversichert. Im Zeitraum von Januar 2006 bis Februar 2007 war ich als Werkstudent angestellt.

Die Krankenkasse hat mir jetzt geschrieben, dass ich für folgende Monate die Einkommensgrenze von 350€ überschritten hatte und ich mich für diese Zeit in der krankenversicherung für Studenten pflichtversichern muss:

April 2006, Juni 2006, September 2006, November 2006.

Allerdings hatte ich dann mal im Mai, Juli, August und Oktober nur jeweils 100€ verdient. Ist es rechtens wenn mir die Versicherung die Beiträge abknöpft?

Wird das nicht alles aufs Jahr hochgerechnet, dass ich zum Beispiel im Jahr nicht über einen bestimmten Betrag kommen darf?

Welche Möglichkeiten habe ich denn, außer die Beiträge zu zahlen?

Bin für jeden Tipp dankbar, vorallem wenn mir jemand den Sachverhalt näher bringen könnte!?

MfG


P.S.: Was kostet denn so eine pflichtversicherung für Studenten?

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich kann leider nur zur Ihrem 'P.S.' etwas sagen: Die studentische Krankenversicherung kostet inkl. Pflegeversicherung ca. 59 EUR im Monat (bei jeder gesetzl. Krankenkasse gleicher Satz). Beachten Sie aber bestimmte Alters- und Semestergrenzen bei der stud. KV.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Ist es rechtens wenn mir die Versicherung die Beiträge abknöpft?

ist es rechtens auf kosten der solidargemeinschaft zu leben?

sorry, aber solchen aussagen krieg ich ne krise :(

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#3
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

@ mFriese
Du brauchst keine Krise bekommen, ist ja halb so wild;;)
Die Frage bezog sich außerdem auf den Sachverhalt, da ich im Jahr deutlich unter 4000€ verdient habe, ob die Versicherung von mir die Beiträge einfordern kann, obwohl ich über meine Mutter familienversichert war in diesem Zeitraum.

Es geht nicht darum auf Kosten der Solidargemeinschaft zu leben, aber du kannst mir nicht erzählen dass du gerne jemanden 1000€ in den Rachen schmeißt, ohne vorher abzuklären ob die entsprechende Institution dazu berechtigt ist.

;) so viel dazu!!

Zu klären wäre einfach ab welchem Betrag(Gehalt) die Familienversicherung eines Studenten nicht mehr greift, und er sich selbst pflichtversichern muss!?

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

eigentlich ganz einfach. Bei der KK den schriftlichen Nachweis fordern, woher sich die Forderung ableitet.

Allerdings sollten die Versicherungsbedingungen auch bei der Mutter vorrätig sein. Einfach einmal einen Blick hinein werfen und nachlesen, unter welchen Bedingungen die Kinder in der *Familien-Versicherung* beitragsfrei die Mitversicherung genießen.

Wir wussten vorher davon, bevor es unsere Tochter in der Studentenzeit betraf. Wir hatten vorher bei der KK nachgefragt.

Auch Mitglieder der Familienversicherung haben Rechte und Pflichten.

Wäre in den beitragspflichtigen Zeiträumen ein Schaden eingetreten und die KK hätte eine Leistung zu Recht verweigert, dann wäre das Geschrei aber riesengroß >> Diese verdammte KK drückt sich um eine gesetzliche Leistung, wo es nur geht.

Manchmal trifft diese unberechtigte Aussage allerdings auch uneingeschränkt, aber zutreffend für die Mitglieder zu.
Sorry !!

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Zu klären wäre einfach ab welchem Betrag(Gehalt) die Familienversicherung eines Studenten nicht mehr greift, und er sich selbst pflichtversichern muss!?

20 sekunden google:

http://www.uni-duesseldorf.de/home/Studium/Studierendensekretariat/Download-Einschreibung/MerkblattKrankenkasse.pdf

so viel dazu!! ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke mFriese!! :-)

jetzt hab ich zumindest die Gewissheit, dass die erste Forderung von der KK unberechtigt ist!

Jetzt schaun wir mal wie´s weiter geht!!! ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>dass die erste Forderung von der KK unberechtigt ist!

Sicher??

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Ziemlich ;) !

Ich habe in dieser Zeit kein regelmäßiges Einkommen über 350 euro gehabt. Da ich Vorlesungsbedingt mal mehr mal weniger Stunden arbeiten konnte.

Das Gehalt lag 2 Monate bei ca. 400 Euro, die anderen Monate zwischen 50 und 250 Euro.

Wir werden sehen was raus kommt.

Gibt es einen bestimmten Grund, dass du etwas "unhöflich" bist?! ;)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Ich habe in dieser Zeit kein regelmäßiges Einkommen über 350 euro gehabt.

ich erinnere:

>>>April 2006, Juni 2006, September 2006, November 2006.

alle 2-3 monate, das ist, wenn auch nicht direkt aufeinander folgend, regelmäßig!

>>>Gibt es einen bestimmten Grund, dass du etwas unhöflich bist?!

eigentlich bin ich ganz lieb ;)

gruß

1x Hilfreiche Antwort

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