Liebe Mitglieder des 123Recht Forums,
ich bin zurzeit Student und war bis jetzt immer bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert. Da ich ü25 bin, bin ich seit mehr als 2 Jahren nicht mehr über die Familie versichert. Es kam im April zu Diskussionen mit der AOK, weil man mir plötzlich eine riesen Rechnung geschickt hatte in der Höhe von über 600€. Auf Anfrage sagte man mir, dass aufgrund von fehlgeschlagenen Abbuchungen in der Vergangenheit, die AOK sich entschied, dass ich nun im Voraus das gesamte Semester bezahle. Da ich die Summe nicht auf einen Schlag zahlen konnte und die AOK sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen wollte, erkundigte ich mich. Eine Mitarbeiterin der TK sagte mir, dass ich das Recht hätte, zu kündigen, da ich länger als 2 Jahre Mitlglied bin. Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden. Ich habe seitdem von der AOK nichts mehr gehört. Mit meinem Bafög lege ich monatlich etwas zur Seite, um die Summe auf einen Schlag zahlen zu können und wäre Ende August nun in der Lage. Mich würde interessieren, ob ich nun mich bei der TK als Mitglied anmelden könnte und einen Versicherungsnachweis für meine Uni erhalten würde, obwohl ich der AOK etwas schulde. Die Kündigung reichte ich bereits im April ein und bin dort ja eigentlich kein Mitglied mehr. Das würde mir unter anderem helfen, dass ich dann noch bis Ende August sparen könnte und dann der AOK alles zurückzahle, was offen ist. Ich möchte nicht exmatrikuliert werden, weil ich keinen Versicherungsnachweis darlegen konnte Leider lässt sich nichts anderes tun... Die AOK lässt nicht mit sich reden. Seit meinem Kündigungsschreiben hat man sich auch gar nicht mehr gemeldet. Weder Mahnbriefe sonst noch was anderes...
Wäre über jede Form von Ratschlag dankbar
Studentische Krankenversicherung, Wechsel von AOK zu TK trotz offener Beiträge
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Grundsätzlich kannst Du wechseln.
Fraglich ist hier, ob Deine Kündigung wirksam geworden ist, denn mir fehlt in Deinem Text jeglicher Hinweis, dass Du der AOK die direkt anschließende Vertragsfortsetzung bei einem anderen Unternehmen angezeigt hättest. Es klingt vielmehr danach, dass Du die Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt hast, aber zum Wirksamkeitstermin der Kündigung (zwei Monate später) eben noch keinen neuen Versicherer hast. Dann würde, weil Du versicherungspflichtig bist, der Vertrag mit der AOK ungekündigt weiter bestehen. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn der neue Versicherungsschutz direkt anschließt.
Zahl den gesammten Rückstand umgehend, damit Du fürs nächste Semester die erforderliche Bescheinigung bekommst. Es ist eigentlich ungewöhnlich, dass die AOK nicht mit sich reden lässt. Vermutlich war die von Dir angebotene Zahlungshöhe zu gering. Aber das lässt sich jetzt nicht mehr ändern. Die Unis fackel da nicht lange mit dem Rausschmiss.ZitatWäre über jede Form von Ratschlag dankbar :
Berry
ZitatGrundsätzlich kannst Du wechseln. :
Fraglich ist hier, ob Deine Kündigung wirksam geworden ist, denn mir fehlt in Deinem Text jeglicher Hinweis, dass Du der AOK die direkt anschließende Vertragsfortsetzung bei einem anderen Unternehmen angezeigt hättest. Es klingt vielmehr danach, dass Du die Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt hast, aber zum Wirksamkeitstermin der Kündigung (zwei Monate später) eben noch keinen neuen Versicherer hast. Dann würde, weil Du versicherungspflichtig bist, der Vertrag mit der AOK ungekündigt weiter bestehen. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn der neue Versicherungsschutz direkt anschließt.
Zahl den gesammten Rückstand umgehend, damit Du fürs nächste Semester die erforderliche Bescheinigung bekommst. Es ist eigentlich ungewöhnlich, dass die AOK nicht mit sich reden lässt. Vermutlich war die von Dir angebotene Zahlungshöhe zu gering. Aber das lässt sich jetzt nicht mehr ändern. Die Unis fackel da nicht lange mit dem Rausschmiss.ZitatWäre über jede Form von Ratschlag dankbar :
Berry
Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich habe knapp 700€ offen bei denen, da kamen neben dem Sommersemester noch Zinsen, Mahngebühren etc. hinzu. Ich habe vorgeschlagen, dass ich jetzt 250€ überweise, und Ende August dann den Restbetrag. Bekomme nur das Bafög, leider würde da nicht einmal der gesamte Betrag genügen, wenn ich das Geld für nichts anderes ausgeben würde. Ich bin gespannt auf deren Antwort. Es geht mir lediglich darum, einen einzigen Monat Zeit zu bekommen, zumal ich dann den Betrag Ende August zusammen hätte... Weisst du, ob, sofern ich von der Uni nun eine Benachrichtigung wegen Exmatrikulation erhalte, noch eine Frist habe, um dagegen vorzugehen? Bei Exmatrikulationen wegen Versäumnis des Semesterbeitrags ist es ja so, dass man noch innerhalb eines Monats die Gebühren zahlen kann, und die Exmatrikulation wäre dann wieder aufgehoben. Es wäre aus meiner Sicht noch sehr kritisch, sofern ich nun in den nächsten Tagen eine Exmatrikulation erhalten sollte, innerhalb eines Monats, nämlich Ende August dann alles ausgleichen könnte...
Lg
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Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden.
Hast Du einen Beleg für den Zugang der Kündigung bei AOK?
Hat Dir die AOK innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zugeschickt?
Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden. Ich habe seitdem von der AOK nichts mehr gehört
Falls Du einen Beleg für den Zugang hast - aber keine Kündigungsbestätigung erhalten hast, könntest Du Dich bei der zuständigen Landesversicherungsanstalt über die AOK beschweren.
Wenn die AOK gesetzeswidrig gehandelt hat, dann ist möglicherweise eine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse rückwirkend möglich. Ohne Kündigungsbestätigung darf Dich nämlich keine andere Kasse aufnehmen. Die AOK hat das ja vereitelt.
Bei einem rückwirkenden Wechsel darf die AOK für diese Zeiträume keine Beiträge fordern. Sie darf auch der Universität für diese Zeit keine säumigen Beiträge melden. Da würde sich die Mitarbeiterin der AOK ggf. strafbar machen.
ZitatBekomme nur das Bafög, leider würde da nicht einmal der gesamte Betrag genügen, wenn ich das Geld für nichts anderes ausgeben würde. :
a) Zuschuss zur KV beantragen
b) Minijob
c) Hiwi-Job an der Uni
d) Unterhalt
Zitat:ZitatBekomme nur das Bafög, leider würde da nicht einmal der gesamte Betrag genügen, wenn ich das Geld für nichts anderes ausgeben würde. :
a) Zuschuss zur KV beantragen
b) Minijob
c) Hiwi-Job an der Uni
d) Unterhalt
Ich habe auch ab September einen Nebenjob. Es geht mir darum, diesen einen Monat zu überbrücken, ohne mit der Gefahr der Exmatrikulation konfrontiert zu werden.
Lg
Zitat:Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden.
Hast Du einen Beleg für den Zugang der Kündigung bei AOK?
Hat Dir die AOK innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zugeschickt?
Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden. Ich habe seitdem von der AOK nichts mehr gehört
Falls Du einen Beleg für den Zugang hast - aber keine Kündigungsbestätigung erhalten hast, könntest Du Dich bei der zuständigen Landesversicherungsanstalt über die AOK beschweren.
Wenn die AOK gesetzeswidrig gehandelt hat, dann ist möglicherweise eine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse rückwirkend möglich. Ohne Kündigungsbestätigung darf Dich nämlich keine andere Kasse aufnehmen. Die AOK hat das ja vereitelt.
Bei einem rückwirkenden Wechsel darf die AOK für diese Zeiträume keine Beiträge fordern. Sie darf auch der Universität für diese Zeit keine säumigen Beiträge melden. Da würde sich die Mitarbeiterin der AOK ggf. strafbar machen.
Das ist nämlich das Problem! Ich habe keine Bestätigung erhalten. Ich habe dies per E-Mail getan. Generell hat man mich sehr unter Druck gesetzt. Meine Betreuerin meinte zu mir am Telefon, dass ich nicht kündigen könnte und einfach so wechseln kann. Ich habe dann mit einer anderen gesetzlichen Krankenkasse telefoniert, da hat mir die Beraterin gesagt, es ginge, weil ich länger als 2 Jahre Mitglied bin. Dann konfrontierte ich die Sachbearbeiterin von der AOK damit, sie wurde sehr laut und meinte moment, ich kläre das, kam zurück und sagte mir, ok, schreiben Sie eine Kündigung, kann auch per E-Mail sein, nach Eingang der Restforderung wird die Kündigung rechtsgültig. Heute habe ich wiederum von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse erfahren, dass die Krankenkasse ohne Bedingungen die Kündigung akzeptieren muss. Die Forderung bleibt zwar weiterhin bestehen, ein Kassenwechsel ist jedoch ohne wenn und aber möglich. Es ist meine Schuld, dass es so weit kam, jedoch finde ich es unakzeptabel, mit welchen Mitteln da die AOK versucht, mich unter Druck zu setzen. Sie akzeptieren keine Fristenverlängerung, Teilzahlung auch nicht und drohen damit, es bald der Uni mitzuteilen. Ich habe sogar versucht auszuhandeln, dass die Beiträge in Zukunft vom Konto meines Vaters abgebucht werden sollen, auch das haben die nicht akzeptiert.
Zitat:Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden.
Hast Du einen Beleg für den Zugang der Kündigung bei AOK?
Hat Dir die AOK innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zugeschickt?
Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden. Ich habe seitdem von der AOK nichts mehr gehört
Falls Du einen Beleg für den Zugang hast - aber keine Kündigungsbestätigung erhalten hast, könntest Du Dich bei der zuständigen Landesversicherungsanstalt über die AOK beschweren.
Wenn die AOK gesetzeswidrig gehandelt hat, dann ist möglicherweise eine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse rückwirkend möglich. Ohne Kündigungsbestätigung darf Dich nämlich keine andere Kasse aufnehmen. Die AOK hat das ja vereitelt.
Bei einem rückwirkenden Wechsel darf die AOK für diese Zeiträume keine Beiträge fordern. Sie darf auch der Universität für diese Zeit keine säumigen Beiträge melden. Da würde sich die Mitarbeiterin der AOK ggf. strafbar machen.
Hi. Ich bin es wieder. Ich habe nun den Beleg gefunden! Die E-Mail inkl. der Anhang vom 12.4.17, die ich an meine Beraterin von der AOK versandt. Ich hatte darin auch ausdrücklich um eine Bestätigung gebeten. Theoretisch sollte ich ab Anfang Juli raus aus der AOK sein. Die Forderungen würden zwar bestehen bleiben, jedoch die Summe weniger. Ich habe bis heute keine Bestätigung erhalten und das finde ich sehr ärgerlich. Die dachten sich wohl, die Bestätigung gibts erst, wenn ich die Forderung begleiche. Hätte ich nun das Recht, morgen anzurufen und um eine Bestätigung noch rückwirkend zu bitten? Dann könnte mich die andere Krankenkasse ja aufnehmen und ich müsste dann Rückwirkend noch die Beiträge ab Juli zahlen.
Lg
Eines vorweg: dies ist ein Meinungsforum.
Meine Kenntnis deckt sich nicht mit den Ausführungen des geschätzten Kollegen der die Antwort 3 verfasste.
Nach meiner Kenntnis kannst Du kündigen, die Kündigung wird allerdings nur wirksam, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist auch den Nachweis der nahtlosen Folgeversicherung einreichst.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass Du keine Chance haben sollst die Pflichtversicherung zu umgehen.
lt. Programm hätte Dir eine Eingangsbestätigung verbunden mit dem Hinweis auf den Nachweis zugeschickt werden sollen.ZitatIch habe bis heute keine Bestätigung erhalten :
ZitatDie Forderungen würden zwar bestehen bleiben, jedoch die Summe weniger. :
Wie bitte sollte das gehen? Außerdem meldet die AOK die Forderung bei dem neuen Versicherer an. Also auf diesem Wege auch nichts gewonnen.
Ich würde dort nicht anrufen, sondern persönlich vorbeigehen. Und - egal wie - einen Großteil der Forderung begleichen. Es gibt interne Regelungen (zumindest im Bereich der AOK Westfalen) die es den Sachbearbeitern erlauben bei Unterschreitung eines Rückstands großzügig zu sein. Bei einem persönlichen Besuch landest Du auch im "Studententeam" und nicht im Callcenter für alle. Dürfte auch Vorteile haben (hoffe ich).
Berry
ZitatEines vorweg: dies ist ein Meinungsforum. :
Meine Kenntnis deckt sich nicht mit den Ausführungen des geschätzten Kollegen der die Antwort 3 verfasste.
Nach meiner Kenntnis kannst Du kündigen, die Kündigung wird allerdings nur wirksam, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist auch den Nachweis der nahtlosen Folgeversicherung einreichst.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass Du keine Chance haben sollst die Pflichtversicherung zu umgehen.
lt. Programm hätte Dir eine Eingangsbestätigung verbunden mit dem Hinweis auf den Nachweis zugeschickt werden sollen.ZitatIch habe bis heute keine Bestätigung erhalten :
ZitatDie Forderungen würden zwar bestehen bleiben, jedoch die Summe weniger. :
Wie bitte sollte das gehen? Außerdem meldet die AOK die Forderung bei dem neuen Versicherer an. Also auf diesem Wege auch nichts gewonnen.
Ich würde dort nicht anrufen, sondern persönlich vorbeigehen. Und - egal wie - einen Großteil der Forderung begleichen. Es gibt interne Regelungen (zumindest im Bereich der AOK Westfalen) die es den Sachbearbeitern erlauben bei Unterschreitung eines Rückstands großzügig zu sein. Bei einem persönlichen Besuch landest Du auch im "Studententeam" und nicht im Callcenter für alle. Dürfte auch Vorteile haben (hoffe ich).
Berry
Hi. Vielen Dank für deine Hilfe. Dass die Summe geringer wird erklärt sich dadurch, dass ich ja dann bei der AOK offiziell ab 1. Juli nicht mehr versichert wäre. Sprich, es wären nur der Beitrag von April, Mai und Juni fällig und nicht noch Juli, August und September. Alles andere ist mir natürlich klar, die Schulden müssen beglichen werden, ob mit oder ohne Kündigung. Ich habe keine Bestätigung erhalten. Weder per E-Mail auf mein Schreiben, noch per Post. Somit müsste, sofern der Nutzer vor dir Recht haben sollte, die AOK mir noch eine Bestätigung schicken muss und somit könnte ich rückwirkend ab Juli doch bei einer anderen Krankenkasse Mitglied werden. Meinen Fall bearbeitet eine bestimmte Sachverständige, die für studentische Angelegenheiten verantwortlich ist. Eine Teilzahlung habe ich angeboten, jedoch kam bis jetzt noch keine Rückmeldung.
Du hast nie gekündigt.
Beweise mal das Gegenteil.
Das sehe ich auch so. Eine Mail beweist... gar nichts. Wenn, hätten Sie sofort auf die Bestätigung drängen müssen, ggf per Post mit Einschreiben. Jetzt ist alles so weitergelaufen und Sie sind wohl noch AOK Mitglied.
Zitat:Es ist meine Schuld, dass es so weit kam, jedoch finde ich es unakzeptabel, mit welchen Mitteln da die AOK versucht, mich unter Druck zu setzen. Sie akzeptieren keine Fristenverlängerung, Teilzahlung auch nicht und drohen damit, es bald der Uni mitzuteilen.
Man muss auch keine Fristverlängerung oder Teilzahlung akzeptieren, das ist reines Entgegenkommen.
Zitat:Ich habe sogar versucht auszuhandeln, dass die Beiträge in Zukunft vom Konto meines Vaters abgebucht werden sollen, auch das haben die nicht akzeptiert.
Das ist klar. Die riskieren nicht, dass plötzlich jemand Ihre Beiträge zahlen muss, dessen Kontoauszüge Sie im Müll neben dem Kontoauszugs-Drucker gefunden haben (übertrieben gesagt).
Wenn Ihr Vater Ihnen helfen kann, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, um diese Hilfe zu bitten.
ZitatSomit müsste, sofern der Nutzer vor dir Recht haben sollte, die AOK mir noch eine Bestätigung schicken muss und somit könnte ich rückwirkend ab Juli doch bei einer anderen Krankenkasse Mitglied werden. :
Nein, die Kündigung ist nicht wirksam geworden. Dazu hätte der AOK noch im Juni der Nachweis der Mitgliedschaft in der TK vorgelegt werden müssen. Rückwirkend ist da nix mehr.
Zitat:Nach meiner Kenntnis kannst Du kündigen, die Kündigung wird allerdings nur wirksam, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist auch den Nachweis der nahtlosen Folgeversicherung einreichst.
Zitat:Nein, die Kündigung ist nicht wirksam geworden. Dazu hätte der AOK noch im Juni der Nachweis der Mitgliedschaft in der TK vorgelegt werden müssen. Rückwirkend ist da nix mehr.
Wenn die alte Kasse rechtswidrig keine Kündigungsbestätigung ausstellt, dann ist eine rückwirkende Änderung sehr wohl möglich.
Der Nachweis einer nahtlosen Folgeversicherung funktioniert ja nur mit einer Kündigungsbestätigung. Eine neue Kasse darf ja ohne die Kündigungsbestätigung keine Mitgliedschaft begründen.
Solche Geschichten lassen sich oftmals über das Landesversicherungs- bzw- Bundesversicherungsamt klären.
Das Problem ist halt hier, dass das Mitglied hier in eine Falle getappt ist.
Zitat:Dann konfrontierte ich die Sachbearbeiterin von der AOK damit, sie wurde sehr laut und meinte moment, ich kläre das, kam zurück und sagte mir, ok, schreiben Sie eine Kündigung, kann auch per E-Mail sein, nach Eingang der Restforderung wird die Kündigung rechtsgültig.
Kündigungen per E-Mail sollten so nicht wirksam sein. Außerdem stellt sich die Frage, wie das Mitglied den Zugang der Kündigung nachweisen könnte.
Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden. Ich habe seitdem von der AOK nichts mehr gehört.
Die AOK kann sich nämlich hinstellen und behaupten, niemals eine Kündigung erhalten zu haben.
Zitat:Zitat:Nach meiner Kenntnis kannst Du kündigen, die Kündigung wird allerdings nur wirksam, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist auch den Nachweis der nahtlosen Folgeversicherung einreichst.
Zitat:Nein, die Kündigung ist nicht wirksam geworden. Dazu hätte der AOK noch im Juni der Nachweis der Mitgliedschaft in der TK vorgelegt werden müssen. Rückwirkend ist da nix mehr.
Wenn die alte Kasse rechtswidrig keine Kündigungsbestätigung ausstellt, dann ist eine rückwirkende Änderung sehr wohl möglich.
Der Nachweis einer nahtlosen Folgeversicherung funktioniert ja nur mit einer Kündigungsbestätigung. Eine neue Kasse darf ja ohne die Kündigungsbestätigung keine Mitgliedschaft begründen.
Solche Geschichten lassen sich oftmals über das Landesversicherungs- bzw- Bundesversicherungsamt klären.
Das Problem ist halt hier, dass das Mitglied hier in eine Falle getappt ist.
Zitat:Dann konfrontierte ich die Sachbearbeiterin von der AOK damit, sie wurde sehr laut und meinte moment, ich kläre das, kam zurück und sagte mir, ok, schreiben Sie eine Kündigung, kann auch per E-Mail sein, nach Eingang der Restforderung wird die Kündigung rechtsgültig.
Kündigungen per E-Mail sollten so nicht wirksam sein. Außerdem stellt sich die Frage, wie das Mitglied den Zugang der Kündigung nachweisen könnte.
Zitat:Ich tat dies sofort, reichte meine Kündigung Ende April ein und diese würde dann erst nach 2 Monaten gültig werden. Ich habe seitdem von der AOK nichts mehr gehört.
Die AOK kann sich nämlich hinstellen und behaupten, niemals eine Kündigung erhalten zu haben.
Ich hatte mit der Sachbearbeiterin das so geklärt, dass ich auch per E-Mail die Kündigung einreichen kann. Nämlich das Kündigungsschreiben unterschrieben als Anhang beifügen. Ich finde es schon sehr merkwürdig das Verhalten. Auch die andere Krankenkasse bestätigte mir es so, dass sie auf alle Fälle die Bestätigung brauchen für einen Kassenwechsel... Ich kann nicht vor der Bestätigung meine Mitgliedschaft ändern und das der AOK mitteilen, weil ich vorher woanders nicht unterkomme.
Lg
Zitat:Ich hatte mit der Sachbearbeiterin das so geklärt, dass ich auch per E-Mail die Kündigung einreichen kann. Nämlich das Kündigungsschreiben unterschrieben als Anhang beifügen. Ich finde es schon sehr merkwürdig das Verhalten. Auch die andere Krankenkasse bestätigte mir es so, dass sie auf alle Fälle die Bestätigung brauchen für einen Kassenwechsel... Ich kann nicht vor der Bestätigung meine Mitgliedschaft ändern und das der AOK mitteilen, weil ich vorher woanders nicht unterkomme.
Lg
Sie verwirren mich!
Haben Sie denn auf die E-Mail mit der Kündigung irgendeine Reaktion erhalten? Eine Eingangsbestätigung?
Was meinen Sie mit Bestätigung?
Sie hätten extrem gute Karten in der Hand, wenn Sie den Zugang der Kündigung nachweisen könnten.
Die AOK darf damit nämlich nichts mehr an die Uni melden, da die AOK überhaupt nicht mehr die zuständige Kasse für Dich ist.
Die Vereitelung des Wechsels seitens der AOK (durch fehlende Zusendung der Kündigungsbestätigung) führt über eine Intervention beim Landesversicherungsamt zu einem rückwirkenden Wechsel.
-- Editiert von vundaal76 am 27.07.2017 16:40
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