Hallo,
gestern ist bei einem Sturm (>Windstärke 8) die Terrassentür durch einen umherfliegenden Tisch beschädigt worden.
Trägt so etwas die Gebäudeversicherung?
Oder ist das grob fahrlässig, dass der Tisch auf der Terasse stand.
Oder muss ich die Schadensmeldung eintsprechend geschickter formulieren.
Gruss
The Driver
Sturmschaden Terassentür - Gebäudeversicherung
2. November 2006
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Frage vom 2. November 2006 | 11:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sturmschaden Terassentür - Gebäudeversicherung
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