Bei einem Sturm am 19. Juli 2007 wurde auf dem Nachbargrundstück, das der Gemeinde gehört, ein ca. 100 Jahre alter Baum umgeworfen. Dieser beschädigte unseren Zaun und die Sat-Antenne. Der Schaden war ca. 1100 Euro. Nach einem halben Jahr Hin und Her lehnte die Versicherung der Gemeinde die Regulierung nun endgültig ab. Begründung: Höhere Gewalt und außerdem habe sich der Baum in einem kerngesunden Zustand befunden.
Die Versicherung stützte sich nur auf die Angaben der Gemeinde. Ein Gutachter ließ sich auch nicht blicken.
Habe ich noch Chancen wenn ich nun von der Gemeinde Schadenersatz einfordere bzw. einklage?
Sturmschaden Versicherung zahlt nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hallo,
die argumentation des VR ist richtig, derartige Elementarereignisse sind für einen baumbesitzer unabwendbar.
ausnahme, wenn der baum vorher schon schadhaft war. bei einem über 100 jahre alten baum liegt die vermutung auch nahe aber beweisen musst du das.
einen entsprechenden gutachter müsstest du also bestellen, erstmal auf eigenes kostenrisiko. ich befürchte allerdings, dass der baum mittlerweile entsorgt ist und somit wäre ein gewissen *verzögerungstaktik* aufgegangen
gruß
Der Baum wurde damals sofort, samt Wurzel verwertet, bzw. entsorgt. Das einzige Beweismaterial sind meine Fotos. Aber für diese Bilder interessiert sich keiner.
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warum auch, du willst ja was
wenn sich aus den bildern entnehmen lässt dass der baum vorher schadhaft war, dann schalte eine RA ein. oder mach selbst druck, auffordern, frist setzen etc .....
wenn nicht, vergiss es
gruß
Hallo,
was sagt denn die eigene Sturmschaden-Versicherung zur Regulierung der Sturmschäden durch den Baum?
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Bei der eigenen Versicherung hatte ich auch schon angefragt. Dort sagte man mir,das der Baum schließlich auf einem fremden Grundstück stand. Folglich sei auch der Eigentümer,bzw. dessen Versicherung dafür zuständig.
Hätte der Baum auf dem eigenen Grundstück gestanden,dann wäre die Sachlage anders gewesen.
wer sagt das? die eigene Gebäudeversicherung??
gruß
In der von gaensgirgl gehaltenen Gebäudeversicherung, würde diese bei Tornados, gar nicht bezahlen, da Teile bei Tornados mehrere Kilometer weit befördert werden!
In Deutschland werden immer mehr Tornados gesichtet - Versicherungswechsel? -
Gruss vom Strand
Ich halte die Aussage der eigenen Gebäudeversicherung für falsch.
Es ist zwar richtig, dass der Eigentümer des Baumes vorrangig haftet. Wenn jedoch alleine höhere Gewalt vorliegt, dann muss die eigene Gebäudeversicherung eintreten.
Mindestens in den Musterbedingungen des GDV für die Allgemeine-Wohngebäude-Versicherung ist die Übernahme eines solchen Schadens geregelt (§ 8 Nr. 2 b). Dass der Baum auf dem eigenen Grundstück gestanden hat, ist dabei keine Voraussetzung dafür, dass die eigenen Gebäudeversicherung eintreten muss.
http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_pSV/0730_VGB_2000_(Wfl)_2004-04_GVO_ar.pdf
Sollte eine solche Klausel in Deinem Vertrag fehlen, dann würde ich schnell die Versicherung wechseln.
Zwischenzeitlich habe ich von der Gemeinde direkt den Ersatz des Schadens gefordert. Man hatte die Frist von 14 Tagen ohne Komentar oder Stellungnahme verstreichen lassen. Dem Bürgermeister interssiert es wahrscheinlich nicht mehr, da er nur noch dieses Monat im Amt ist.
Nicht mal ein "Sorry,tut uns leid" hatten die Gemeinde für uns übrig.
Was hast Du denn erwartet? Die Gemeinde ist versichert und deren Versicherung hatte die Regulierung bereits abgelehnt und zwar aus meiner Sicht zu Recht.
Warum wendest Du Dich nicht endlich an Deine eigene Gebäudeversicherung?
Die eigene Gebäudeversicherung hat lediglich die Sat-Antenne ersetzt. Der Zaun war nicht mitversichert. Nun bleiben wir auf ca. 850 Euro sitzen.
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