Sturmschaden durch Christian/Xaver

23. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
gurgelhals
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 50x hilfreich)
Sturmschaden durch Christian/Xaver

Hallo,
die Stürme Christian u. Xaver haben viel Schäden hinterlassen.

Nehmen wir an:
Der Sturm hat ein Dach beschädigt. Ein Dachdecker ist nicht aufzutreiben, weil sie zu viel zu tun haben.
Der Versicherung wird der Schaden gemeldet. Sie fordern einen Kostenvoranschlag.
- Während dessen regnet es die ganze Zeit hinein.-
Nach intensiven Telefonaten und Suchen, findet der VN einen Dachdecker, der ihm einen KV unterbreitet. Diesen sendet der VN an die Versicherung. Nun teilt die Versicherung mit, dass der VN sich mit dem zuständigen Sachverständigen in Verbindung setzen soll, der in ca. zwei Wochen kommt, um den Schaden zu besichtigen.

Der VN wird um Schadensbegrenzung verpflichtet. Er soll dafür sorgen, dass es nicht mehr weiter hinein regnet, weil die Folgeschäden nicht übernommen werden, nur der Schaden durch den Sturm selbst.

Frage:
Nur weil die Schadensregulierung so viel Zeit in Anspruch nimmt, kann der VN auch keinen Termine mit Dachdecker im Voraus machen.
Wozu ist VN verpflichtet und was und wie lange, damit dem VN nicht nachgesagt wird, er hätte nicht alles getan, um den Schaden zu minimieren?
Muss der VN nun selbst aufs Dach klettern, um eine Notbedachung vorzunehmen, oder zu was ist er verpflichtet, um es nicht weiter hinein regnen und um die Schäden nicht höher kommen zu lassen?


-----------------
" "

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hallo,

Der VN ist vertraglich zu Schadenminderungsmassnahmen verpflichtet, dazu zählen Dinge die wirtschaftlich Sinnvoll aind, um den Schaden klein zu halten. Dazu zählt sowas wie das Dach abzudichten( plane) Das ist vertraglich, dazu Bedarf es keiner Weisung mehr durch den Versicherer. Es zahlt kein Versicherer weitere Folgeschäden, wenn dies nicht getan wird.

Der Vn muss natürlich nicht selbst aufs Dach steigen, wenn er sich gefährdet. Einen Notverschluss macht jeder Dachdecker, meist auch sehr kurzfristig, zahlt auch die Versicherung.


Mfg

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gurgelhals
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 50x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Dachdecker haben nicht mal für eine Notabdichtung Zeit!

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.646 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen