Sturz mit Fahrrad (Auslöser: Hecke, welche von privaten Grund auf den öffentl. Radweg ragt)

20. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Sturz mit Fahrrad (Auslöser: Hecke, welche von privaten Grund auf den öffentl. Radweg ragt)

Hallo @ll,

VORAB: ich hoffe ich bin im richtigen Forum, ansonsten bitte verschieben + ein dickes SORRY!

folgender fiktiver Fall:

man fährt auf einem öffentliche Radweg durch eine Ortschaft.

Von einem Grundstück ragt die Hecke (Lebensbäume ?) "bauchartig" in den Radweg.

Man fährt rechts (bedingt durch einen entgegenkommenden Radfahrer), der Lenker bleibt in der überwachsenden Hecke hängen, der Fahrer überschlägt sich.

Fazit: ambulante Krankenhausbehandung (Prellungen / Schürfwunden usw.), das Rad ist weiterhin fahrbereit hat aber diverse Kratzer + Beschädigungen (Lenker / Rahmen usw.).

Gibt es hier eine Frage der Haftung, oder wäre das "persönliches Pech"?

Besten Dank für Euer feedback!

VG

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von magenta007):
Gibt es hier eine Frage der Haftung,

Ja, sofern der Radfahrer einen Schaden an der Hecke verursacht hätte.


Wenn man auf stehende Hindernisse zufährt hat sich ein Konzept namens "bremsen" als sinnvoll erwiesen. Das sollte man dann - je nach Entfernung des Hindernis - mehr oder weniger zügig umsetzen.
Macht man das nicht, wird es extrem sportlich ein Gericht davon zu überzeugen, das hier der unbeliebte Faktor "selber schuld" nicht gelten würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell

okay, danke.

Und ich bin so bescheuert und schneide 30 Jahre auf meinem Grundstück meine Hecke / Büsche / Sträucher / Äste (damit alles auf meinem Grundstück bleibt und nicht in den öffentlichen Raum ragt) damit sich keiner verletzt... :-)

Alles gut..!

VG

-- Editiert von magenta007 am 20.09.2020 19:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von magenta007):
schneide 30 Jahre auf meinem Grundstück meine Hecke / Büsche / Sträucher / Äste (damit alles auf meinem Grundstück bleibt und nicht in den öffentlichen Raum ragt) damit sich keiner verletzt... :-)

Das ist sehr nett von Dir.

Bei uns klappt das nicht so schön, da gibt es gegen nachlässige Grundbesitzer regelmäßig Abmahnungen der Stadt, Bußgelder und kostenpflichtige Einsätze der Stadt die den öffentlichen Raum dann frei schneidet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und ich bin so bescheuert und schneide 30 Jahre auf meinem Grundstück meine Hecke / Büsche / Sträucher / Äste
Warum kommen nur über so dumme Reaktionen auf Antworten die einem nicht passen?
Das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun.

Konkret: Warum sollte eine nicht geschnittene Hecke ursächlich für den beschriebenen Unfall sein?
Schon mal was von der StVO gehört, genauer vom seitlichen Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern?

Stefan

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#5
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

meine Antwort sollte absolut keine "dumme Reaktion" sein.

Ich war wirklich im Glauben, das man als Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen hat das sich z.B. kein Passant an Buschwerk welches von meinem Grundstück wuchert verletzt odgl..

Und warum mir die gegebene Antwort nicht passen sollte erschließt sich mir auch nicht, schließlich handelt es sich (siehe Eingangspost) um einen fiktiven Fall.

VG

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Und ich bin so bescheuert und schneide 30 Jahre auf meinem Grundstück meine Hecke / Büsche / Sträucher / Äste
Warum kommen nur über so dumme Reaktionen auf Antworten die einem nicht passen?
Das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun.

Konkret: Warum sollte eine nicht geschnittene Hecke ursächlich für den beschriebenen Unfall sein?
Schon mal was von der StVO gehört, genauer vom seitlichen Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich war wirklich im Glauben, das man als Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen hat das sich z.B. kein Passant an Buschwerk welches von meinem Grundstück wuchert verletzt odgl..
Hat man ja auch. Entweder durch die Verkehrssicherungspflicht, oder aber weil man auf fremden Grundstücken eh' nichts hinterlassen darf.

Aber nochmal, für einen Unfall wie den beschriebenen ist das praktisch nie ursächlich, mindestens das Sichtfahrgebot wiegt da viel höher.
Wenn es hingegen etwas - mehr oder weniger - unsichtbares wäre (etwa ein dünner Draht, oder eine mutwillig erzeugte Eisfläche), ja dann könnte der Verursacher in Haftung genommen werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von magenta007):
Ich war wirklich im Glauben, das man als Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen hat das sich z.B. kein Passant an Buschwerk welches von meinem Grundstück wuchert verletzt odgl..

Es gibt ja durchaus Fälle wo das auch so sein kann. Nur halt im dem Falle hier, da ist das Mitverschulden des Radfahrers bei 100%.


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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von magenta007):
das man als Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen hat das sich z.B. kein Passant an Buschwerk welches von meinem Grundstück wuchert verletzt odgl..


So ist es ja auch.
Wärst Du z.B. bei vollkommener Dunkelheit in das Gestrüpp geraten, wäre der Grundstücksbesitzer auch in der Haftung.
Es macht aber eben einen Unterschied, ob man blinden oder sehenden Auges in ein Hindernis fährt.

-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2020 16:08

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wärst Du z.B. bei vollkommener Dunkelheit in das Gestrüpp geraten, wäre der Grundstücksbesitzer auch in der Haftung.

Kommt darauf an. Bei einem Füßgänger sicherlich. Bei einem Radfahrer eher nicht.


Signatur:

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#10
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal großes DANKE für die Antwort bis hier.TOP!

Ich habe den "fiktiven Fall" nochmals näher betrachtet:

Person A fährt auf dem Radweg durch eine Ortschaft.
Person A fährt möglichst rechts, damit der (hier erwähnte) Sicherheitsabstand bei Gegenverkehr (Fahrräder) gewahrt bleibt.

Zum Zeitpunkt der Kollision mit "der Hecke" kam kein Gegenverkehr.

Vielmehr war es so, das die Hecke des (recht großen) Grundstück in einer Linie mit dem Radweg verlief, jedoch plötzlich einen Bauch bekommen hat der weit auf den Radweg ragte.

Dort blieb dann der Lenker hängen (in den Ästen der Hecke), Person A kam zu Fall.
Person A fuhr quasi (unten stehende "Skizze") von oben nach unten, so das rechts die Hecke ist,

Ixxx
Ixxx
Ixxx
I )xx
Ixxx
Ixxx
Ixxx

Die Klammer ( ) ) soll den Bauch verdeutlich, besser bekomme ich es nicht hin.
I = Hecke / x = Radweg (der eigentlich eine Breite von 3 x hat, nur an dieser einen Stelle nicht.

Person A konnte das Hindernis "so schnell" nicht wahrnehmen.

--> Diesen post bitte als "Richtigstellung / Korrektur" des Eingangspost sehen, und vorab:
JA, mir passt jede Antwort. :-)

Hätte man mich vor diesem Forenbesuch gefragt, ob hier ein Verschulden / Teilschuld des Grundstücksbesitzers vorliegt, ich hätte klar auf JA getippt.

Aber so kann man sich anscheinend irren. :-)

VG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von magenta007):
Zum Zeitpunkt der Kollision mit "der Hecke" kam kein Gegenverkehr.

Es wird nicht besser ...



Zitat (von magenta007):
Person A konnte das Hindernis "so schnell" nicht wahrnehmen.

Unangemessene Geschwindigkeit, Verstoß gegen das gesetzliche Sichtfahrgebot ... jetzt sind wir schon irgendwie bei 120% Schuld für den Radfahrer ...



Ich will aber nicht ausschließen das ein talentierter und engagierter Anwalt da was argumentieren könnte...


Signatur:

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#12
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von magenta007):
Zum Zeitpunkt der Kollision mit "der Hecke" kam kein Gegenverkehr.


Bis zu diesem Post hätte ggf. der entgegenkommende Radfahrer, wenn er beispielsweise mit einer unangemessenen Geschwindigkeit oder durch sonstigem Verhalten die Kollision mit der Hecke provoziert hätte, eine Teilschuld bekommen können. Auch weil dieser ggf. auf der falschen Straßenseite gefahren ist (wenn dieses hier nicht erlaubt gewesen ist).

Da es diesen anderen Radfahrer jetzt aber nicht mehr gibt, dann sind wir wieder bei der alleinigen Schuld des Verunfallten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich bin etwas verblüfft über diese Antworten. Der entsprechende Anwohner hat die Gefahrenstelle zu beseitigen.
Durch diese Gefahrenstelle ist ein Fahrradfahrer zu Schaden gekommen. Ja, der Anwohner trägt hier durch sein !schuldhaftes! Verhalten (die Hecke nicht zurückzuschneiden) eine Mitschuld. Da die Hecke wohl deutlich sichtbar ist wird die Mitschuld wohl deutlich unter 100% betragen, aber dennoch ist er nicht ohne Schuld.
Die Argumentation der anderen Poster kann ich nicht nachvollziehen.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der entsprechende Anwohner hat die Gefahrenstelle zu beseitigen.
War es tatsächlich eine Gefahrenstelle? Ich halte das nach der Beschreibung eher und mit Mühe für ein Hindernis.
Zitat (von magenta007):
Vielmehr war es so, das die Hecke des (recht großen) Grundstück in einer Linie mit dem Radweg verlief, jedoch plötzlich einen Bauch bekommen hat der weit auf den Radweg ragte.
Hecken bekommen nicht plötzlich einen Bauch. Auch LEBENSbäume nicht. Bäuche kann man in aller Regel sehen, wenn man konzentriert und vorausschauend fährt.
Wenn überhaupt kein Gegenverkehr auf dem Radweg war, erschließt sich auch nicht, warum X nun trotzdem soweit rechts fuhr und so unaufmerksam war, dass er den plötzlich sich auswölbenden Heckenbauch nicht erkannte.
Zitat (von magenta007):
Person A konnte das Hindernis "so schnell" nicht wahrnehmen.
Warum nicht? War es dunkel, war A zu schnell, war A anders abgelenkt?
Wie breit ist der gesamte Radweg und wie breit ist er an der *Bauchstelle*?

Wäre es eine Gefahrenstelle für Radfahrer, wäre uU schon öfter etwas passiert.
Der Heckeneigentümer wäre uU schon behördlich oder zivilrechtlich belangt worden, den Bauch zu entfernen.

Ich vermute:--keine Schangse gegen den Heckeneigentümer. Für A einfach dumm gelaufen/gefahren.

Wie man bei der 2. Erklärung eines fiktiven Falles nun darauf kommt, dass es gar keinen Radgegenverkehr gab (wie im EP beschrieben), verstehe ich nicht. Dadurch wird es ja noch viel mehr *dem A sin ejen Schuld*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
magenta007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal auch hier ein DICKES DANKE an alle die geantwortet haben.

Ich glaube, das es in diesem "fiktiven Fall" zu sehr um RECHT mit all seinen Facetten geht (dafür gibt es ja natürlich das Forum), weniger um das Thema: wie passiert es im täglichen Leben (in diesem Beispiel).

Vorab: ich meine das was ich nun schreibe NICHT negativ, es ist in diesem "fiktiven Fall" wie es ist!

Ich bin auch der Letzte, der sich die Mühe macht und Anwälte / Richter etc. für irgendeinen Firlefanz bemüht, wir haben in D definitiv andere Sorgen wie z.B. meinen "fiktiven Fall" juristisch klären zu lassen --> deswegen einfach mal das Forum gefragt....

Aus der Aussage: "das Hindernis konnte man "so schnell" nicht wahrnehmen, wird geschlussfolgert, das man gerast sei (juristisch mag man den Schluß auch ziehen können). Tatsächlich betrug die Geschwindigkeit um die 15 km/h.Für mich definitiv nicht zu schnell.

Wie @Anami richtig festgestellt hat, bekommen Hecken nicht plötzlich einen Bauch. Diesen bekommen Hecken, wenn man a) schlampig schneidet oder b) irgendwas hinter der Hecke ist was die Hecke "nach vorne" drückt.
Dann sollte aber "das hintere" beseitigt werden.

Ferner fuhr Person A rechts (so fährt man übrigens in Deutschland) weil immer wieder Gegenverkehr gekommen ist. Wer kennt das nicht? Nur im Moment der Kollision mit der Hecke kam kein Gegenverkehr.

Und nun mal ehrlich: fährt man an einer langen Mauer entlang, seht ihr sofort wenn an einer langen, einfarbigen Mauer ein Stein hervorsteht?
Bei einer grünen Hecke wird das noch schwieriger zu sehen sein, bzw. dann zu sehen sein wenn es aufgrund der ca. 15 km/h fast zu spät ist.

@Anami:
warum im EP geschrieben wurde es kam Gegenverkehr ist echt einfach zu erklären: Person B (z.B. ICH) hat es in der Aufregung einfach falsch verstanden. Auch das kann passieren (ohne irgendeinen Hintergedanken), deswegen auch die Richtigstellung!

Ob der Grundstückseigentümer schon Probleme in dieser Sache hatte weiß ich nicht, woher soll ich das auch wissen. Keine Ahnung ob er von der Gemeinde "schon angezählt" war, oder oder oder...

Ferner: es war taghell / nicht abgelenkt / nicht zu schnell / der Radweg ist vielleicht 1,5 m breit (und zumindest auf der besagten Fahrtrichtung befahrbar = offizieller Radweg --> ob Gegenverkehr kommen darf weiß ich nicht / und geschätzt 0,5 m waren "plötzlich" durch den Bewuchs weg.

Ich bleibe bei einer meiner ersten Aussagen: ich für mich schneide alles akkurat nach, ich würde absolut nicht drauf klarkommen wenn einer durch mein Buschwerk zu Schaden kommt.
Und mir wäre es *******g** ob der Verunfallte es hätte sehen müssen oder sonst etwas. Aber: nur meine Meinung.

Im Winter beseitige ich den Bürgersteig vor meiner Tür auch von Schnee / Eis, und sage nicht: muß man doch im Winter mit rechnen das es glatt ist --> dennoch alles Gute für Ihren Oberschenkelhalsbruch... Auch wenn es hier vielleicht wieder eine andere Rechtsprechung gibt...

Ja, vielleicht hätte Person A es sehen müssen, aber Person A hat schlichtweg nicht damit gerechnet das "der Bauch" kam, und zack war Person A mit der rechten Lenkerseite im Buschwerk und es hat sie umgerissen...

Aber natürlich auch klar: ich schreibe hier in ein "Recht-Forum", und Recht / Unrecht wird eben nicht nach meiner Einstellung gefällt. :-)

Ein feedback an -Laie-:
danke, das Du auch mal die andere Seite siehst. Wie Du schon sagst, es geht ja auch um Menschen die zu Schaden kommen (ohne zu rasen, ohne Alkohol getrunken zu haben, ohne auf der Flucht zu sein).

Mein Urteil: Hauptschuld bei Person A, der Grundstückseigentümer muß aber seine Hecke zurück schneiden.
So sehe ich das.
Die Schuld zu 120 % alleine bei Person A zu suchen halt ich für falsch (aber es mag durchaus juristisch so sein = habe von Recht / Jura soviel Ahnung wie vom Stricken eines Pullover).

Sooo, ich gehe dem "fiktiven Fall" nun mal die Verbände wechseln, Schürfwunden = Brandverletzungen (vom Asphalt über den Person A gerutscht ist) sind wirklich übelst.

Und gegen Prellungen an Schulter / Beine / Hüfte gab es vom Arzt zumindest Ibo 800. :-)

DANKE nochmals allen hier!

VG







-- Editiert von magenta007 am 22.09.2020 20:27

-- Editiert von magenta007 am 22.09.2020 20:32

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Anami):
War es tatsächlich eine Gefahrenstelle? Ich halte das nach der Beschreibung eher und mit Mühe für ein Hindernis.
Ein Hindernis das dort nichts zu suchen hat ist eine Gefahrenstelle.

Zitat (von Anami):
Wenn überhaupt kein Gegenverkehr auf dem Radweg war, erschließt sich auch nicht, warum X nun trotzdem soweit rechts fuhr und so unaufmerksam war, dass er den plötzlich sich auswölbenden Heckenbauch nicht erkannte.
Spielt keine Rolle, der "Bauch" hat dort nichts zu suchen. Radfahrer können daran hängenbleiben wie dieser Thread sehr schön zeigt.

Zitat (von Anami):
Wäre es eine Gefahrenstelle für Radfahrer, wäre uU schon öfter etwas passiert.
Wieso sollte da schon öfter etwas passiert sein müssen??? Diese Logik verstehe ich nicht. 1000 mal geht etwas gut........ bis es dann 1x schief geht.

Zitat (von Anami):
Ich vermute:--keine Schangse gegen den Heckeneigentümer.

Ich vermute: Sehr gute Chancen gegen den Heckeneigentümer der seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.

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