Teelicht explodiert und verursacht immensen Schaden

17. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
go431121-51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Teelicht explodiert und verursacht immensen Schaden

Ein Teelicht ist mir vor Monaten explodiert und hat sich rasend schnell verbreitet.
Habe versucht den Brand zu löschen, jedoch vergebens. Nun werde ich angeklagt wegen fahrlässige Brandstiftung.
Habe erst gerade eben mich informiert wie oft sowas passiert und wollte hier fragen ob man eine Musterfestellungsklage gegen "die Firma" machen kann.
Bei meinem Brand ist zum Glück keiner ums Leben gekommen. Jedoch wäre ich nur bisschen tiefer im Schlaf gewesehn wäre ich jetzt tot und vielleicht andere. Das sowas genormtes einfach kurz vorm Ende explodieren kann kommt mir nicht mehr aus dem Kopf.
Ich würde sagen bei hundert Teelichtern passiert sowas alle 1-2,5~ male. Tausendfach zu viel, meiner Meinung nach.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von go431121-51):
Ein Teelicht ist mir vor Monaten explodiert

Ein Teelicht explodiert nicht mal einfach so.
Die Frage ist also, wie der konkrete Ablauf tatsächlich war.



Zitat (von go431121-51):
Ich würde sagen bei hundert Teelichtern passiert sowas alle 1-2,5~ male

Komisch ,,, Experten sehen das ganz anders.



Zitat (von go431121-51):
wollte hier fragen ob man eine Musterfestellungsklage gegen "die Firma" machen kann.

Aufgrund der bisherigen Schilderung sehe ich keinerlei Rechtsgrundlage.
Vor allem, welches Ziel sollte diese Musterfestellungsklage denn überhaupt haben?



Zitat (von go431121-51):
edoch wäre ich nur bisschen tiefer im Schlaf gewesehn

Tja, und Ende mit der Musterfestellungsklage und sonstigen Hoffnungen auf Schadenersatz durch "die Firma".



Zitat (von go431121-51):
Nun werde ich angeklagt wegen fahrlässige Brandstiftung.

Ich denke man hat da ein wesentlicheres Problem um das man sich vorrangig kümmern sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Wenn das Teelicht fehlerhaft war, könnte man aber an Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz denken.
Da würde man Schadensersatz vom Hersteller des Teelichts erhalten.

Das Problem, dass man jetzt eine Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung am Hals hat, verschwindet dadurch aber nicht! Und darum sollte man sich jetzt prioritär kümmern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Mir fehlt irgendwie die Fantasie, um mir vorstellen zu können, wie ein Teelicht explodieren soll???

Woher weiß man eigentlich, dass das Teelicht explodiert ist? Wenn man doch geschlafen hat...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Eine Kerze anzuhaben / anzulassen wenn man schläft ist fahrlässig.

Und als jahelanger Teelichtnutzer kann ich sagen: Mir ist noch nie eins explodiert. Die sind so gestaltet dass sie nach dem herunterbrennen ausgehen. Dennoch sollte man, wie oben erwähnt, dabei nicht einschlafen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von go431121-51):
Jedoch wäre ich nur bisschen tiefer im Schlaf gewesehn wäre ich jetzt tot und vielleicht andere


Wenn man ins Bett geht, hat man Kerzen auszulöschen und lässt sie nicht weiter brennen, damit ist die gefährliche Brandstiftung verständlich. Sie haben leichtfertig gehandelt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Mir fehlt irgendwie die Fantasie, um mir vorstellen zu können, wie ein Teelicht explodieren soll???

Gar nicht.

Aber für Laien entsteht der Eimdruck einer Exölosion.

Ursache ist meist die Du,mheit der Anwender.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen