Teilkasko Kaufpreiserstattung

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
benzolit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilkasko Kaufpreiserstattung

Moin moin,
Folgendes ist mir letzte Woche passiert.
Hatte leider einen selbstverschuldeten Unfall bei glätte Verursacht und bin mit meiner Karre volle Lotte in die Leitplanke gerutscht. Auto hat nach ersten Erkenntnissen einen Totalschaden bzw. ziemlich sicher.
Da ich nur Teilkasko Versichert bin, bleibe ich wohl oder übel auf den Kosten sitzen.

Habe jedoch eine Frage zur besagten Versicherung. Dort habe ich einen Premium Tarif abgeschlossen, der aufführt, das
" bei einem Neufahrzeug erstatten wir bei Totalschaden oder Verlust in den ersten 24 Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis bzw. bei einem Gebrauchtfahrzeug in den ersten 24 Monaten nach Zulassung den Kaufpreis" Das Fahrzeug habe ich Gebraucht am 17.03.2017 auf mich zugelassen. Also knapp 1 Jahr ist ins Land gezogen.
Leider kann man aus den AKB’s nicht herauslesen, auf was dieser Satz bezogen ist. Ist das nur auf die üblichen Teilkaskoversicherung wie Zerstörung, Diebstahl, Einbruch,…etc….

und der Schaden den ich an der Leitplanke Verursacht habe, kann ich den Über eine VErsicherung Abrechnen?

Über ein paar Infos würde ich mich reichlich freuen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von benzolit):
Ist das nur auf die üblichen Teilkaskoversicherung wie Zerstörung, Diebstahl, Einbruch,…etc….
Worauf sich dieser Satz bezieht sollte durchaus aus dem Text in der Police ersichtlich sein. Hier kann man nur raten. Die Fälle in denen die Teilkasko einspringt sind begrenzt. Nach dem was du geschildert hast ist dies kein Teilkaskoschaden. Lediglich die kaputten Gläser sind wohl von der TK abgedeckt. Du wirst sicherlich nicht den Wagenwert erstattet bekommen.


Zitat (von benzolit):
und der Schaden den ich an der Leitplanke Verursacht habe, kann ich den Über eine VErsicherung Abrechnen?
Klar, den übernimmt deine Kfz Haftpflichtversicherung.


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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Der Satz ist in der Regel in dem Bereich "Was leisten wir" oder "Entschädigungsleistung" zu finden und gilt eben für das was du abgeschlossen hast (TK).Aus der Regelung lässt sich keinerlei Rückschluss auf den Versicherungsumfang ableiten.

Es kommt übrigens nicht darauf an wie lange DU das Fahrzeug besitzt, es kommt darauf an, dass es maximal 2 Jahre alt ist, wenn der Unfall passiert.

Die TK wird sicherlich nun anhand von Bildmaterial den beschädigten Glasanteil kalkulieren lassen und entschädigen. (-SB)

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Es kommt übrigens nicht darauf an wie lange DU das Fahrzeug besitzt, es kommt darauf an, dass es maximal 2 Jahre alt ist, wenn der Unfall passiert.
Oh doch, zumindest mal bei der hier beschriebenen, denn:
Zitat (von benzolit):
bzw. bei einem Gebrauchtfahrzeug in den ersten 24 Monaten nach Zulassung den Kaufpreis" Das Fahrzeug habe ich Gebraucht am 17.03.2017 auf mich zugelassen.

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ja das ist der Unterschied zwischen dem was der TE zitiert und was der Markt an üblichen Bedingungen hergibt, bzw das was sich hinter einer derartigen Bedingung verbirgt.

Normalerweise steht dort nämlich "Erstzulassung" und zusätzlich ist Bedingung, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein neues (oder gebrauchtes) Fahrzeug erworben wird.

Eine solche Formulierung wie sie der TE beschreibt, wäre mE gar nicht markttauglich, aber ausschließen will ich nichts.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Ja das ist der Unterschied zwischen dem was der TE zitiert und was der Markt an üblichen Bedingungen hergibt, bzw das was sich hinter einer derartigen Bedingung verbirgt.
Normalerweise steht dort nämlich "Erstzulassung" und zusätzlich ist Bedingung, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein neues (oder gebrauchtes) Fahrzeug erworben wird.
Ähm, die Kaufpreiserstattung bei Gebrauchtwagen kann man bei einigen Versicherungen zur Teilkasko hinzubuchen!
Hier mal ein Beispiel: https://www.da-direkt.de/autoversicherung/unsere-leistungen
Sowohl beim Basis Tarif, als auch in der Komfort Variante kann man das dort hinzubuchen. Nur weil du es nicht kennst bedeutet das nicht, dass es das nicht gibt.

-- Editiert von -Laie- am 05.04.2018 11:55

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#7
 Von 
benzolit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin moin in die Runde. Ich habe mal ein paar Infos gesammelt, die vielleicht helfen, die Angelegenheit weiter zu diskutieren.
Bild 1 ist vom Antrag, die antragsnummer würde auch genau so in den Vertrag übernommen, hier fehlt jedoch der besagte passus mit dem Erstattungssatz.

Die beiden anderen Bilder stammen direkt von der Website von AllSecur.
Hier wird doch unmissverständlich damit geworben, dass in der Teilkasko dieses Schadensereignis eines Totalschadens abgedeckt ist.


https://picload.org/view/dapwgwca/dsc_1086.jpg.html

https://picload.org/view/dapwgwci/screenshot_20180406-165127.png.html

https://picload.org/view/dapwgwcl/screenshot_20180406-164803.png.html

-- Editiert von benzolit am 06.04.2018 23:10

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ist aber auch egal, da dort ja nur geregelt ist, was bzw. wieviel erstattet wird. Damit aber überhaupt erstattet wird, muss erstmal ein versichertes Ereignis stattfinden und das ist hier nicht der Fall, da der Unfall nicht von der Teilkasko abgedeckt ist.

Wenn Sie die Bedingungen/Vorkommnisse nach "... schützt Sie vor den finanziellen Folgen nach" lesen, sehen Sie, daß keines der dort aufgeführten Vorkommnisse mit "Glatteisunfall" übereinstimmt.



-- Editiert von fb367463-2 am 07.04.2018 03:18

Signatur:

"Valar Morghulis"

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