Teilkasko Neu für Alt

22. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Flasher1815
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 37x hilfreich)
Teilkasko Neu für Alt

Hallo,
Ich hatte im Mai einen Einbruchschaden dabei wurden diverse Teile am Fahrzeug beschädigt...
Daraufhin wurde das Fahrzeug in die Parnerwerkstatt meiner Versicherung gebracht um den Schaden zu reparieren...
Das Fahrzeug wurde nach Regulierungsfreigabe der Versicherung instandgesetzt und defekte Teile ausgetauscht, unter anderem das Auto Radio.
Nun bekam ich ein Schreiben den Betrag X zu überweisen wegen Abzug Neu für Alt.
Das Fahrzeug ist 5 Jahre alt dementsprechend alt ist auch das Auto Radio, Neupreis ca.400€
die Versicherung möchte nun ca. 300€ von mir haben... Allein das halte ich für nicht angemessen...
Ein weiteres Problem ist, das das Autoradio offensichtlich getauscht wurde, obwohl es nicht beschädigt war... Ich habe dieses glücklicherweise mitgenommen und nicht wegschmeißen lassen.
Somit hätte die Werkstatt das Teil nicht mal Tauschen dürfen(Versicherungsbetrug?)

Wie würdet ihr vorgehen, den ich sehe es nicht ein für etwas zu zahlen das noch nicht mal kaputt war!!!

vielen Dank im vorraus

MFG

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat:
Ein weiteres Problem ist, das das Autoradio offensichtlich getauscht wurde, obwohl es nicht beschädigt war... Ich habe dieses glücklicherweise mitgenommen und nicht wegschmeißen lassen.

Nun, dann tauscht man das Radio wieder aus und teilt der Versicherung mit, das der Tausch des Radios nicht notwendig war und man das Autoradio zur Abholung zur Verfügung stellt.

Zuvor solte man eventuell mal in der Werkstatt fragen, was der Anlss des Tausches war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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