Teilzeitjob mit umsatzstärkeren Nebengewerbe

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
SeDo81
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Teilzeitjob mit umsatzstärkeren Nebengewerbe

Hallo,

leider find ich zu meiner Frage keine klare Antwort.

Neben einem Teilzeitjob von 20 Stunden die Woche habe ich noch ein Nebengewerbe für dieses Jahr angemeldet. Mit meinem Nebengewerbe kann einen Umsatz von max 17500€ erwirtschaften, so das ich die Umsatzsteuerpflicht umgehe. In meiner Teilzeitstelle habe ich einen Jahresbruttoeinkommen von 16800€. Würde ich meinen jährlichen Umsatz meines Gewerbes komplett ausschöpfen, dann wäre dieser größer als mein Bruttoeinkommen in mein Hauptjob. Meine wöchentlichen Arbeitsstunden in meinem Nebengewerbe liegen allerdings unter 20 Stunden die Woche. Durch meine gewerblichen Ausgaben würde der letztendliche Gewinn und zudem der nach Steuerabzug erzielte Nettogewinn in meinem Nebengewerbe niedriger sein wie das Nettoeinkommen in meinem Hauptjob. Ist somit mein Hauptjob wirtschaftlich stärker?

Wie bzw. woran messe ich die Wirtschaftlichkeit meines Hauptjob und die meines Nebengewerbes?


LG, Sebastian

-- Editiert von Moderator am 18.01.2018 15:23

-- Thema wurde verschoben am 18.01.2018 15:23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

:forum:

Arbeitsrecht ist das nicht - Steuern und Abgaben, möchte ich meinen.

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#2
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Da ich vermute, daß es dem TE um seinen Krankenversicherungsstatus geht, verschiebe ich das mal ins Versicherungsrecht.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Falls es um die Krankenversicherung geht: Es geht weder um "Gewinn nach Steuerabzug" noch um Ihr Nettoeinkommen, sondern um den Gewinn vor Steuern und das Bruttoeinkommen. Wenn Ihr Bruttoeinkommen als AN bei 16.800 Euro liegt, werden Sie das als Kleinunternehmer kaum übertreffen. Freilich fallen auch in der Nebenberuflichkeit KV-Beiträge an, nur halt mit geringerer Mindesteinnahme: https://www.bkk-vdn.de/versicherungsschutz-fuer-nebenberuflich-selbststaendige/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
SeDo81
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir geht es darum, dass mein Nebengewerbe im Verhältnis zu meinem Hauptjob/Teilzeitjob keine größere wirtschaftliche Bedeutung hat. Ab wann wäre dies denn der Fall? Wie wird das aus finanzieller Sicht berechnet? Die wöchentlichen Arbeitszeiten meines Nebengewerbes sind ja gringer.

Mein hauptberufliches Bruttogehalt liegt im Jahr bei ca 18500€. Mein Gewinn (Brutto) bei voller Ausschöpfung der 17500€ Umsatz, liegt bei eventuellen 13000€ im Nebengewerbe.

Allerdings ist es für mich ja möglich einen Umsatz bis zu 50000€ zu erziehlen. Ich wäre in dem Fall das Jahr drauf von der Umsatzsteuerpflicht betroffen. Ein möglicher Brutto-Gewinn läge dann bei 37000€, in dem Fall wäre doch sicherlich mein Nebengewerbe wirtschaftlich gesehen stärker als mein Hauptjob. Jedoch können meine Geschäftsausgaben auch weit höher ausfallen, so dass trotz eines sehr hohen Umsatzes der Gewinn er mäßig ausfällt. Was ist dann?

Wie wird das nun genau berechnet, welche Tätigkeit (Hauptjob oder Nebengewerbe) eine wirtschaftlich (finanziell gesehen) größere Bedeutung hat?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Wie wird das nun genau berechnet, welche Tätigkeit (Hauptjob oder Nebengewerbe) eine wirtschaftlich (finanziell gesehen) größere Bedeutung hat? Schrieb ich doch schon: Gewinn vs. Bruttoeinkommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
SeDo81
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke. Hab ich irgendwie nicht richtig deuten können.

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#7
 Von 
SeDo81
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke. Hab ich irgendwie nicht richtig deuten können.

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