Guten Tag,
angenommen, man hat eine Rechtsschutsversicherung abgeschlossen. Gleichzeitig beinhalten die Konditionen seines Bankkontos einen 24-h-Telefon-Rechtsschutz, mit dem die Bank bzw. die Gruppenversicherung, die diese abgeschlossen hat, dem Kontoinhaber bis zu 190 € zzgl. Umsatzzsteuer für eine telefonische Rechtsberatung mit einem beliebigen in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt erstatten würde.
Die Rechtsschutzversicherung, die man even abgeschlossen hat, würde allerdings auch die Gebühr übernehmen?
Gibt es (keine) negative(n) Folgen für den Kontoinhaber solange der die Gebühr nicht von den beiden gleichzeitig übernehmen lässt? Darf man überhaupt den 24-h-Telefon-Rechtsschutz in Anspruch nehmen, wenn man auch eine richtige Rechtsschutzversicherung hat?
Würde so etwas funktionieren? Man lässt die Gebühr für die telefonische Beratung durch den 24-h-Telefon-Rechtsschutz übernehmen und alles weitere (persönliche Beratung und evtl. Prozesskosten) von der richtigen Rechtsschutzversicherung übernehmen?
Gibt es sonst etwas bei dieser Konstellation (24-h-Telefon-Rechtsschutz bei der Bank + Rechtschutzversicherung) zu beachten?
Danke schon mal
Telefon-Rechtsschutz bei der Bank und eine richtige Rechtschutzversicherung gleichzeitig bedenklich?
5. Juni 2021
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Frage vom 5. Juni 2021 | 16:37
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 17x hilfreich)
Telefon-Rechtsschutz bei der Bank und eine richtige Rechtschutzversicherung gleichzeitig bedenklich?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2021 | 20:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatGibt es (keine) negative(n) Folgen für den Kontoinhaber solange der die Gebühr nicht von den beiden gleichzeitig übernehmen lässt? :
Grundsätzlich nicht.
Für Details lese man die vertraglichen Vereinbarungen mit den Versicherungen.
#2
Antwort vom 6. Juni 2021 | 09:31
Von
Status: Weiser (16455 Beiträge, 9277x hilfreich)
Naja, das Risiko bei zwei Versicherungen ist immer, dass im Leistungsfall beide Versicherungen behaupten, die jeweils andere müsste zahlen.
Zitat:Man lässt die Gebühr für die telefonische Beratung durch den 24-h-Telefon-Rechtsschutz übernehmen und alles weitere (persönliche Beratung und evtl. Prozesskosten) von der richtigen Rechtsschutzversicherung übernehmen?
Da könnte die 24-h-Telefon-Rechtsschutz-Versicherung beispielsweise behaupten, die telefonische Beratung gehört bereits zu der Angelegeheit mit persönlicher Beratung und Prozess, so dass die richtige Rechtsschutzversicherung auch die telefonische Beratung abdecken muss. (Wenn auf die telefonische Beratung eine vollwertige Mandatierung des Anwalts folgt, dann kann die telefonische Beratung eigentlich auch nicht separat in Rechnung gestellt werden, weil die Telefonberatung dann in der Geschäftsgebühr aufgeht.)
Und die richtige Rechtsschutzversicherung könnte einwenden, dass ein Anwalt telefonisch kontaktiert wurde, bevor eine Deckungszusage eingeholt wurde und deshalb für Tätigkeiten vor der Deckungszusage kein Versicherungsschutz besteht.
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