Tierkrankenversicherung - Sonderkündigungsrecht

11. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Riena
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierkrankenversicherung - Sonderkündigungsrecht

Liebe Community,

eine Frage zu einer Tierkrankenversicherung. Es wurde eine TKV abgeschlossen, es gibt 3 Monate Versicherungszeit, bis die Versicherung greift. Es gab verschiedene Anbieter, die Wahl viel dann auf die barmenia dog, weil sie mit dem Tierarzt direkt abrechnet. Wir haben eine KK Karte erhalten.

Nun nimmt aber beim Tierarzt und bei der Tierklinik kein Arzt die direkte Abrechnung. Man muss also IMMER in Vorleistung gehen. Nun habe ich mich mal quer gelesen in den Bewertungen. Vor allem für den Raum München und Umgebung ist die bekannt. Hier rechnen TÄ und TK nie mit den KK direkt ab! Die KK mit den höheren Beiträgen hätte ich aber so niemals genommen, sondern wäre zu einer günstigeren Versicherung mit den gleichen Leistungen gegangen.
Im Grunde ist das für mich eine Irreführung wenn nicht gar Betrug, denn mir wurde von mehreren Seiten mitgeteilt, dass diese Ablehnung der TÄ gegenüber der Direktabrechnung bekannt ist und trotzdem wirbt die Barmenia damit!
Natürlich ist die Frist für einen Rücktritt/Widerruf nach 3 Monaten schon verstrichen. Ich fühle mich etwas veräppelt und gelinkt!
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Schließlich wird eine zugesicherte Eigenschaft ja gar nicht bedient?!

Danke




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Riena):
die barmenia dog, weil sie mit dem Tierarzt direkt abrechnet.
Hast du dazu mal den Wortlaut aus deinem Vertrag/Versicherungsschein-Vermerk?

Zitat (von Riena):
Nun nimmt aber beim Tierarzt und bei der Tierklinik kein Arzt die direkte Abrechnung.
Begründet der Arzt/TK dir gegenüber das?

In den AVB Tier-Krankenversicherung der Barmenia fand ich dazu in Teil B :

1.3 Direktabrechnung mit dem Tierarzt/der Tierklinik
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik ab.
https://dogcare24.de/wp-content/uploads/2022/03/AVB.pdf?

?Hast du vor Behandlung den entspr. Vorgang mit dem Tierarzt abgeklärt?
?Hast du der Versicherung ausdrücklich diese *Anweisung* gegeben?

Zitat (von Riena):
Nun habe ich mich mal quer gelesen in den Bewertungen.
Hinterher Bewertungen lesen, ist leider meist wenig hilfreich.

Zitat (von Riena):
trotzdem wirbt die Barmenia damit!
Wo und wie genau sagt es die Werbung? Wo genau wird dir diese *Eigenschaft* zugesichert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12757 Beiträge, 4604x hilfreich)

Man kann es recht kurz fassen.
Es lieg weder Betrug, noch eine Irreführung vor und ein Sonderkündigungsrecht sehe ich ebenfalls nicht.

Alles was hier beschrieben wird, ist nicht im Machtbereich der Barmenia anzusiedeln, sondern ausschließlich den (lokalen) TÄ und TK zuzuschreiben.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Riena
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben sowohl eine App als auch eine Versichertenkarte erhalten. Über diese beiden Sachen kann der Tierarzt direkt abrechnen. So wurde es uns mit einem Schreiben erklärt. Als wir in die Tierklinik kamen, zeigten wir die Versicherungskarte- man sagte aber sofort, dass eine direkte Abrechnung mit einer Krankenkasse abgelehnt wird und man die Rechnung im Nachhinein bei der Kasse einreichen kann. Vermutlich wurden einzelne Positionen von Rechnungen schon mehrmals gekürzt und nicht der eigentliche Rechnungsbetrag gezahlt.

Der Tierarzt ist nach unseren Recherchen in seiner Preisbildung und Abrechnung frei. Es gibt in und um München keinen Tierarzt und keine Klinik, welche nicht mit Vorkasse arbeitet. Scheinbar wird auch dann einiges nicht übernommen, wenn die KK der Meinung ist es wurde ein falscher Satz berechnet aber man hat ja trotzdem ohne Selbstbeteiligung… dann hätte ich auch die normale Versicherung für 17€ im Monat genommen anstatt die für 65€ jetzt!
Und sowas kommt halt erst raus, wenn die ersten 3 Monate im Vertrag ist und man 1 Jahr gefangen ist.



„ Um eine Barmenia Dog Protect 24 Rechnung mit dem Tierarzt abzurechnen, können Sie die Versichertenkarte nutzen, um eine Direktabrechnung zu ermöglichen, bei der die Barmenia die Rechnung direkt mit dem Tierarzt abrechnet. Alternativ können Sie die Rechnungen auch über die BarmeniaApp einreichen, indem Sie ein Foto oder eine Datei der Rechnung hochladen, oder die Rechnung manuell einreichen und die Kosten erstatten lassen.

Direktabrechnung mit der Versichertenkarte
Versichertenkarte vorzeigen: Bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum Tierarzt.
Digitale Prüfung: Der Tierarzt prüft Ihre Versicherung digital und kann direkt mit der Barmenia abrechnen.
Geringe Zuzahlung: Sie müssen eventuell nur Ihre vereinbarten Selbstbeteiligungen direkt beim Tierarzt bezahlen.

Abrechnung über die BarmeniaApp
BarmeniaApp herunterladen: Laden Sie die BarmeniaApp auf Ihr Smartphone.
Rechnung hochladen: Senden Sie Ihre Tierarztrechnung einfach als Foto oder Datei über die App.
Erstattung: Die Barmenia erstattet die Kosten anschließend direkt an Sie. "

Ich gehe mit Ausstellung dieser Karte eigentlich davon aus, dass ich die Karte auch nutzen kann.
Die barmenia hat selbst nicht gesagt, dass eine direkte Abrechnung aus ihrer Sicht nicht durchgeführt wird- die Tierärzte lehnen dies ab. Das ist der Barmenia aber bekannt! Warum wird man darauf nicht hingewiesen?!

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#4
 Von 
Riena
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ausversehen doppelt geschickt

-- Editiert von User am 11. September 2025 19:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3103 Beiträge, 1255x hilfreich)

Zitat (von Riena):
Ich gehe mit Ausstellung dieser Karte eigentlich davon aus, dass ich die Karte auch nutzen kann.

Kannst du (prinzipiell) ja.
Nur weil kein Dritter bereit ist, das so zu machen, ist die Möglichkeit durch die Versicherung ja trotzdem gegeben. Sie würden ja direkt abrechnen. Wenn die Tierärzte das (verständlicherweise) nicht wollen, dann kann die Versicherung aber nichts dafür.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass nur wegen der Möglichkeit der direkten Abrechnung ein derart erhöhter Betrag gefordert wird. Der fast vierfache Betrag hat bestimmt einen anderen Hintergrund, bzw. gänzlich andere Leistungen.

Wenn ich ein Auto kaufe und mir wird jede Woche eine VollprofipremiumVIPReinugung deluxe durch den Händler versprochen, dann hat der seinen Vertrag auch dann eingelöst, wenn der nächste Waschstraßenbetreiber der das anbietet nicht in München, sondern in Hamburg sitzt und ich da nicht wöchentlich nur für die Reinigung hinfahren will. Natürlich unter der Voraussetzung, dass sich ansonsten dran gehalten würde.

Zitat (von Riena):
Der Tierarzt ist nach unseren Recherchen in seiner Preisbildung und Abrechnung frei.

Nein. Es gibt dort ebenso eine Gebührenordnung wie bei Menschen. Die dort festgeschriebenen Preise können nur erhöht, aber nicht gesenkt werden.

Zitat (von Riena):
Es gibt in und um München keinen Tierarzt und keine Klinik, welche nicht mit Vorkasse arbeitet.

Keine Ahnung wie viele das sind, aber du hast die (mehrere Dutzend?) alle gefragt?!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

Mir scheint es vergebliche Mühe, sich mit Sonder-Kündigungsrecht zu quälen - wenn dir die Tier-KK nicht gefällt, gibt es die normale Kündigung und je länger du wartest, um so länger bleibst du Mitglied.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Riena
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber blaubär, gekündigt habe ich bereits aber der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis März. Und bis dahin muss ich monatlich für etwas zahlen, dass dann nicht greift. Das ärgert mich einfach.

Soweit ich nun mitbekommen habe, werden verschiedene Sätze berechnet. Gerne von Tierärzten sporadisch mal der 3fache oder 4fache Satz… das wird mir in meiner Versicherung auch zugesichert, dass dieser Satz gezahlt wird. Nun habe ich aber von 2 Versicherten schon gehört, dass bei Einsendung der Rechnung an die barmenia dann von Seiten der Barmenia Sätze gekürzt werden und die für eine Leistung z.b. nicht den 4 fachen Satz aus der Rechnung zahlen sondern die Leistung auf 2 fach oder 1,5fachen Satz zusammenstreichen.

Der Tierarzt hat ja dann sein Geld von mir, ich bekomme aber trotz voller kostenübernahme, welche mir zugesichert wird nur z.B. 60% zurück, weil die Kasse die Sätze anders bewertet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Riena
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber blaubär, gekündigt habe ich bereits aber der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis März. Und bis dahin muss ich monatlich für etwas zahlen, dass dann nicht greift. Das ärgert mich einfach.

Soweit ich nun mitbekommen habe, werden verschiedene Sätze berechnet. Gerne von Tierärzten sporadisch mal der 3fache oder 4fache Satz… das wird mir in meiner Versicherung auch zugesichert, dass dieser Satz gezahlt wird. Nun habe ich aber von 2 Versicherten schon gehört, dass bei Einsendung der Rechnung an die barmenia dann von Seiten der Barmenia Sätze gekürzt werden und die für eine Leistung z.b. nicht den 4 fachen Satz aus der Rechnung zahlen sondern die Leistung auf 2 fach oder 1,5fachen Satz zusammenstreichen.

Der Tierarzt hat ja dann sein Geld von mir, ich bekomme aber trotz voller kostenübernahme, welche mir zugesichert wird nur z.B. 60% zurück, weil die Kasse die Sätze anders bewertet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12757 Beiträge, 4604x hilfreich)

Ja, was soll man dazu sagen.

Zitat (von Riena):
die für eine Leistung z.b. nicht den 4 fachen Satz aus der Rechnung zahlen sondern die Leistung auf 2 fach oder 1,5fachen Satz zusammenstreichen.

Ja was soll sie denn auch sonst tun?
Der beispielhaft von Dir genannte 4 fache Satz ist (z.B.) nur bei besonderen Umständen der Notfallversorgung im NOTDIENST außerhalb der Öffnungszeiten überhaupt erlaubt.
Der TA oder die TK müssen begründen, warum sie diesen Satz berechnen.

Auch die 17€ Versicherung wird, wie wirklich jede andere Versicherung auch, eine eingereichte Rechnung auf Plausibilität, Kausalität und Korrektheit prüfen.

Zitat (von 3,141592653):
Wenn die Tierärzte das (verständlicherweise) nicht wollen, dann kann die Versicherung aber nichts dafür.

Selbstverständlich, dass Tierärzte und Kliniken nicht mit jemandem abrechnen wollen, der die GOT und die Bedingungen an die Gebührensätze "auswendig" kennt.
Wirtschaftlicher ist es da, sich am unbedarften Tierhalter, der von der GOT noch nie was gehört hat, gütlich zu halten :fight: .

Zitat (von Riena):
ich bekomme aber trotz voller kostenübernahme, welche mir zugesichert wird nur z.B. 60% zurück, weil die Kasse die Sätze anders bewertet.

Oder weil die Versicherung nur das bezahlt, was der Tierarzt ohne weiterführende Begründung hätte berechnen dürfen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Riena):
Die barmenia hat selbst nicht gesagt, dass eine direkte Abrechnung aus ihrer Sicht nicht durchgeführt wird
Richtig. Es ist eine Versicherung, die dir was verkauft hat.
Warum nun nur die Tierärzte im Raum München diese Direkt-Abrechnung nicht akzeptieren, müsste man die Tierärzte fragen...
Die Versicherung bietet sowas ja wohl bundesweit an.

Zitat (von Riena):
Warum wird man darauf nicht hingewiesen?!
Sorry, weil du dann diese Versicherung nicht abgeschlossen hättest.

Zitat (von Riena):
Das ärgert mich einfach.
Das ist verständlich. Ich bleibe bei:
?Hast du vor Behandlung den entspr. Vorgang mit dem Tierarzt abgeklärt?
?Hast du der Versicherung ausdrücklich diese *Anweisung* gegeben?
Offenbar beides NICHT.

Gern kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden, wenn es solchen immensen Ablehnungsumfang hat, wie du oben schreibst...
Wenn du nur von 2 was gehört hast und es dich selbst noch gar nicht betrifft--->abhaken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2014 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von Riena):
Im Grunde ist das für mich eine Irreführung wenn nicht gar Betrug, denn mir wurde von mehreren Seiten mitgeteilt, dass diese Ablehnung der TÄ gegenüber der Direktabrechnung bekannt ist und trotzdem wirbt die Barmenia damit!


Die Barmenia trägt keine Verantwortung dafür, dass die Tierärzte und Kliniken in deiner Region auf Vorkasse bestehen.

Zitat (von Riena):
Also wir haben sowohl eine App als auch eine Versichertenkarte erhalten. Über diese beiden Sachen kann der Tierarzt direkt abrechnen.


Du schreibst es ja: Kann, nicht muss.

Dafür, dass du keinen Tierarzt findet, der das praktiziert, kann der Versicherer nix.

Zitat (von Riena):
Lieber blaubär, gekündigt habe ich bereits aber der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis März. Und bis dahin muss ich monatlich für etwas zahlen, dass dann nicht greift. Das ärgert mich einfach.


Das ist doch Unsinn, die Versicherung ist ja deswegen nicht nutzlos.

Du gehst eben in Vorleistung und reichst die Belege anschließend ein.

Ich sehe hier überhaupt keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht.

-- Editiert von User am 13. September 2025 10:07

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2014 Beiträge, 273x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 13. September 2025 10:11

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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