Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen. Auf mein parkendes Auto wurde bei einem Unfall ein anderes Auto "draufgeschoben". Laut Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden. Der Werkstattleiter empfahl mir Auto reparieren zu lassen (130%) Regelung. Auto wurde repariert. Nun stellte sich heraus, dass das Thermostat und evtl. das Radlager auch noch kaputt sind.Nun meint der Werkstattleiet, dass die Höhe des Gutachtens ausgereizt ist und ich ab jetzt alles selber zahlen muss, auch wenn der Schaden vom Unfall kommt. Was ratet Ihr mir? Rechtsanwalt? Im Gutachten wurde auch eine Tür genehmigt, die schon einen Vorschaden hatte. Darauf nagelt mich jetzt der Werkstattleiter auch fest. Vielen Dank für Eure Mühe!!
Leon
Totalschaden, Versicherung will Folgeunfallkosten
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
>>>>Der Werkstattleiter empfahl mir Auto reparieren zu lassen (130%) Regelung.
WOW, welcher Werkstattleiter könnte eine andere Empfehlung aussprechen
Einen Rechtsanwalt kannst du dir als Geschädigter doch eh nehmen, also hin
Vielen Dank für Deine Antwort! Ich muß zugeben, ich bin auf diesem Gebiet Neuling und ich gehe jetzt davon aus, daß Du die Antwort ironisch gemeint hast.Meinst Du, daß er das empfiehlt, um sich die Reparatur und somit die Kosten zu sichern?
Er hat mir ja schon die "Mehrkosten" aufgebrummt, angeblich ist ganz plötzlich ein Thermostat kaputt. Habe die Rechnung aber noch nicht bezahlt. Ausserdem sagt er, er hätte schon soviel von sich aus gemacht, und nichts berechnet. Heute habe ich darauf bestanden, dass er das Auto nochmal anschaut, und da meinte er nur wenn der Gutachter es erlaubt, was er aber nicht denkt.Ich denke Dein Rat mit dem RA ist gut, aber was ist, wenn ich falsch liege, muß ich dan den RA bezahlen.
Weiß das jemand? Schönen Abend noch! Leon
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Nö, nicht ironisch. Aus deinen Angaben mit den 130% folgere ich, dass du eine Geschädigte bist. Somit kannst du dir einen Anwalt zur Seite nehmen um die Sache prüfen zu lassen bzw. sogar ganz abwickeln zu lassen, die Kosten muss die gegnerische Haftpflicht übernehmen. Ich unterstelle mal, wir reden hier nicht über eine Bagatelle.
Das gilt natürlich nur für die Unfallschadenabwicklung. Für die vertraglichen Differenzen mit der Werkstatt ist der Gegner nicht mehr zuständig aber das ist letztlich absprachesache zwischen Dir und dem RA.
Gruß
Hallo und servus,
wenn tatsächlich unfallbedingt der Thermostat und ein Radlager jetzt noch als defekt festgestellt wurden, gibt es die Möglichkeit, dass man mit dem Gutachter Kontakt aufnimmt und er ein "Nachgutachten" anfertigt. Das ist normal in solchen Fällen, wo tatsächlich vom Gutachter etwas übersehen wurde oder anfangs nicht erkennbar war. Aber das wird Ihnen der Rechtsanwalt dann schon noch sagen, ob das in diesem Fall sinnvoll ist.
Sepp aus Oberbayern
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten!
Der Werkstattleiter hat nun mit dem Gutachter gesprochen, und gibt jetzt auch zu, dass er ein Geräusch gehört hat beim Probefahren. Er will jetzt nochmal Auto ansehen, aber das Thermostat weist der Gutachter definitiv zurück. Das andere wird evtl. übernommen. Ich behalte aber den Ratschlag mit dem RA im Hinterkopf.
Leon
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