Treppensturz-Haftpflichtschaden

23. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)
Treppensturz-Haftpflichtschaden

Hallo,

meine Mutter ist vor ca. 1 Monat mit meinem Sohn bei uns zuhause die Treppe hochgestiegen. Dabei wurde ihr kurzfristig schwindelig, sie fiel mit dem Kind zusammen die Treppe runter und kam auf dem Unterteil unserer Kommode auf. Den beiden ist Gsd. nichs passiert, außer Beulen und blauen Flecken. Wir waren trotzdem im Krankenhaus gewesen, da mein Sohn erst 7 Monate alt ist. Es wurde außer einer Schädelprellung nichts festgestellt. Meine Mutter meldete den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung (wegen der beschädigten Kommode). Diese lehnt nun die Zahlung ab, da es sich hier bei dem Unfall um keine Fahrlässigkeit handelt. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie in solchen Fällen grundsätzlich nicht zahlen, auch wenn meine Mutter gestolpert wäre. Ist es tatsächlich so, dass wenn ich beim Sturz etwas beschädige, ich dafür nicht haftbar gemacht werden kann?

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Schäden die durch Gefälligkeiten entstehen werden nicht bezahlt. Wäre es eine Hausangestellte gewesen sehe es wohl anders aus.

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

Die Entscheidung wäre auch nicht anders ausgefallen, wenn meine Mutter gestolpert wäre (Aussage der Sachbearbeiterin).



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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


was man hier teilweise zu lesen bekommt, erfüllt durchaus den Tatbestand des Wahnsinns. Der eine unterstellt Ihrer Mutter, aus Gefälligkeit die Treppe heruntergestürzt zu sein, der andere beantwortet den rechtlichen Sachverhalt der Haftbarkeit anhand ihm bekannter Versicherungsbedingungen. Da stellt sich mir durchaus die Frage, ob irgendwo konspirative Ausbrüche aus einem Irrenhaus zu verzeichnen sind.

Aber auch an Ihren klaren Menschenverstand muss ich appelieren: wo sehen Sie denn ggf. eine Fahrlässigkeit darin, wenn ein älterer Mensch in Folge Ohnmacht eine Treppe hinunterstürzt?

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 25.11.2011 19:45

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

sie ist nicht ohnmächtig geworden.
Meine Mutter hat sich angeboten, den Schaden durch ihre Versicherung regeln zu lassen. Anscheinend gehören Sie lieber TachelesNOw zu den Menschen, die es nicht juckt wenn eine Kommode im Wert von 300 Euro hinüber ist. Schön für Sie! Bei mir sieht es anders aus, und meiner Mutter ist dies sehr unangenehm. Ich weiß, können Sie so überhaupt nicht nachvollziehen :) .

Übrigens danke für die hilfreiche Antwort. Sie ist, wie unsere Kommode, für die Tonne.

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-- Editiert Kadia2005 am 26.11.2011 14:31

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


sagen Sie mal, was wollen Sie denn bitte? Die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers ergibt sich zwangsläufig aus §§ 823 ff. BGB , wonach die Schädigerin genau dann haftbar zu machen ist, wenn sie den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat. Wenn einer älteren Dame nun auf einer Treppe schwindelig wird uns sie herunterstürzt, wo erkennen Sie denn da bitte eine Fahrlässigkeit ihrerseits? Wir sind hier doch nicht bei Wünsch-Dir-Was!

Wenn Sie den entstandenen Schaden ersetzen möchten, weil es ja so unangenehm ist, dann tun Sie das doch gefälligst! Sie können aber doch wohl nicht von der Versichertengemeinschaft erwarten, dass sie ihre Beiträge dafür aufbringt, dass eindeutig nicht haftpflichtige Schäden deshalb entschädigt werden, weil es dem Versicherten so unangenehm ist. Menschen wie Sie sollte man angesichts Ihrer Rückmeldung direkt auf eine schwarze Liste setzen, wodurch verhindert wird, dass sich hier Ihre Mitmenschen Mühe und Aufwand machen, um Ihre Problematik zu klären.

Einerseits erwartet man von seinem Versicherer, dass er für jeden noch so nicht-versicherten Schadenfall in Leistung tritt, andererseits beschwert man sich, dass die Beiträge regelmäßig steigen - wo sind wir denn bitte hier?

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 26.11.2011 16:01

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kadia2005
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 25x hilfreich)

Wieso so frustriert?

Ich hatte lediglich gefragt, ob das so in Ordnung ist, nicht mehr und nicht weniger.

Meine Mutter zahlt seit Jahren Beiträge und hat die Versicherung noch nie in Anspruch genommen. Jetzt ist ein Schaden da, und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. Vielleicht hätte sie ja lügen sollen, so nach dem Motto ausgerutscht hingefallen, kaputt gegangen. Ehrlichkeit lohnt eben nicht :) .

Aber schön zu wissen, dass es noch Leute wie Sie gibt, denen es am A... vorbei geht wenn Ihnen jemand etwas kaputt macht und Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Wow.

Vielleicht bekommt ja jemand mal einen Ohnmachtanfall auf der Straße und stürzt genau auf ihr Auto. SIE hätten da ja sicherlich Verständnis für wenn sie letztendlich auf den ganzen Kosten sitzen bleiben :) . PRIMA! Ich wünsche Ihnen einen Windschutz-Lack-und Blechschaden. Damit es sich wenigestens auch lohnt.

In dem Sinne






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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


Meine Mutter zahlt seit Jahren Beiträge und hat die Versicherung noch nie in Anspruch genommen. Jetzt ist ein Schaden da, und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen.
Es ist nicht Sinn einer Versicherung, dass jeder Beitragszahler irgendwann einmal seine Beiträge (durch Schadenzahlungen) wieder herausbekommt - jedem , der jemals eine Mathematikstunde besucht hat, muss das einfach einleuchten.

Es ist sicherlich "ein Schaden" entstanden, aber nun einmal eindeutig kein versicherter. Mit einer Versicherung schließen Sie doch einen Vertrag, der eindeutig regelt, was versichert ist und was nicht. Im Falle der Haftpflichtversicherung ist dies sogar besonders transparent, da sich die Leistungspflicht zwangsläufig aus dem BGB ergibt. Die Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, in die Haftung des Versicherten einzutreten. Wo es keine gesetzliche Haftung gibt, da kann der Versicherer schlichtweg nicht eintreten. Für alles andere schließen Sie besser eine Wünsch-Dir-Was-Versicherung ab. Diese gibt es allerdings nicht für 5,- EUR im Monat!

Ich wundere mich immer wieder über die Verständnislosigkeit vieler Versicherter. Dabei käme von Ihnen doch wohl niemand auf die Idee, z.B. nach dem Kauf eines Autos vom Verkäufer zu verlangen, dass er noch einen Wohnanhänger samt Einrichtung oben drauflegt, oder? Genauso verhalten Sie sich aber hier! Die Leistung des Versicherers stellt das Versprechen dar, im Falle versicherter Schadenereignisse in Leistung zu treten - das ist Vertragsgegenstand, dafür zahlen Sie Beiträge. Sie aber erwarten, dass sich Ihre Beiträge auch "rentieren", indem der Versicherer darüber hinaus in dem Fall leistet, in dem Sie es einfach "gut finden" würden, weil Sie schließlich auch noch nie einen Schadenfall gemeldet hätten. Was würden Sie denn bitte als Beitragszahler machen, wenn Sie sehen würden, dass die Gesellschaft Ihre Beiträge für derartig unversicherte Schäden anderer aus dem Fenster wirft, nur um es diesen Recht zu machen? Richtig: Sie würden kündigen! Ich übrigens auch. Und wie stellen Sie sich das rechnerisch überhaupt vor? Wenn jeder Versicherter irgendetwas entschädigt bekommt, wo soll der Versicherer dann bitte das Geld im Falle von Millionenschäden hernehmen? Meinen Sie, der hat eine Gelddruckmaschine im Keller stehen? Im Gegenteil, die Haftpflichtversicherer schreiben selbst jetzt bereits durchweg rote Zahlen - Schuld sind, nun ja, Leute wie Sie. Es sind ja nicht nur die Schadenzahlungen an sich; hinzu kommt z.B., dass der Versicherer zur Abwehr unberechtigter Ansprüche sogar für den Versicherten prozessiert und auch diese entsprechenden Kosten übernimmt.

Und um es einmal deutlich zu machen: ja, Ihre Kommode interessiert mich wirklich nicht, genauso wenig wie Leid es Ihrer Mutter tut. Das ist ja alles wunderbar, dann soll sie den angerichteten Schaden (für den sie schlichtweg nicht ersatzpflichtig ist) ersetzen. Sie haben Ihre Frage in einem Versicherungsrecht-Forum gestellt und nicht bei der Telefonseelsorge. Daher sehe ich es weniger als meine Aufgabe an, Mitleid mit Ihrer Kommode zu haben.

Und zu Ihrem Beispiel: wenn jemand ohnmächtig wird und vor mir auf die Straße stürzt, so hätte ich weniger Sorge um mein Auto als um die betroffene Person. Selbstverständlich können Sie das anders sehen. Durchaus traue ich Ihnen sogar zu, dass Sie die Hinterbliebenen des Betroffenen zu allem Unglück noch auf Schadenersatz wegen Ihres Blechschadens verklagen würden - oh ja, das sehe ich tatsächlich sogar häufiger. Der Zeitgeist zeigt es: der Wahnsinn dominiert jegliche Moral.

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


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-- Editiert TachelesNow am 27.11.2011 10:18

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Die Mutter hat nicht absichtlich getan, haftet nicht, zahlt ihre
Versicherung also nicht.
Hätte die Mutter fahrlässig oder gar absichtlich getan, zahlt ihre Versicherung erst recht nicht.

Wann springt die Versicherung erst ein ?
Ist das der Grund warum die Privathaftpflichtversicherung so günstig ist ?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

quote:
Wann springt die Versicherung erst ein ?
Ist das der Grund warum die Privathaftpflichtversicherung so günstig ist ?



Die Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn jemand leicht oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat und nach deutschem Gesetz haftbar zu machen ist.

Für den Schwindelanfall konnte ihre Mutter nichts.
Würde Sie vor Gericht ziehen, wäre die Antwort ebenfalls negativ.
Ihre Mutter ist nicht verantwortlich, also muß sie nicht zahlen.

Wäre ihre Mutter über die eigenen Füße gestolpert, weil sie ein klein bisschen unachtsam war, dann hätte die Haftpflicht gezahlt.
Und wären Sie vor Gericht gezogen, hätte der Richter Ihnen zugestimmt.
Ihre Mutter hätte auf ihre Füße besser achten müssen, so nun müßte sie zahlen.

Eine Haftpflicht haftet immer dann, wenn der Versicherungsnehmer haftet.
Zu beachten sind ggf. Ausschlüsse.

Haben Sie versucht, Ihren Schaden bei der Hausratversicherung geltend zu machen?

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Die Haftpflicht zahlt möglicherweise sowieso nicht, da dies bei Verwandten ersten Grades meist ausgeschlossen ist. Egal wie man das zurechtrückt.

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" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

quote:
Die Haftpflicht zahlt möglicherweise sowieso nicht, da dies bei Verwandten ersten Grades meist ausgeschlossen ist. Egal wie man das zurechtrückt.


Dieser Ausschluss betrifft eigentlich nur Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft leben.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
Wäre ihre Mutter über die eigenen Füße gestolpert, weil sie ein klein bisschen unachtsam war, dann hätte die Haftpflicht gezahlt.


Ist wohl auch fraglich.
Die Mutter wäre auch nicht schuld, was hätte sie dafür können, wenn sie gestolpert wäre, vielleicht aus altersgründe.... ?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Auch im Alter muß man auf die Füße aufpassen.
Anders wäre es, wäre sie über etwas gestolpert, dass da nicht sein sollte und nicht zu sehen war.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


es ist sicherlich sehr angenehm, die Beiträge anderer Benutzer pauschal auf möglichst populistische Weise zu verunglimpfen. Wenn Sie mit von mir gegebenen Antworten nicht einverstanden sind, so beteiligen Sie sich doch freundlicherweise an dem enstprechenden Thema, anstatt an dieser Stelle ins Blaue zu postulieren, man könne dieses und jenes an anderen Beiträgen hier im Forum erkennen.

Auf die hier gestellte Frage eine "knappe und sachlich korrekte" Antwort zu geben, ist schlichtweg nicht möglich. Denn diese Auskunft hat bereits (unter Zugrundelegung der entsprechenden Versicherungsbedingungen) die betroffene Versicherungsgesellschaft erteilt. Vielmehr liegt doch hier ganz offenkundig ein Verständnisproblem seitens der TE vor. Denn wäre sie sich über Sinn und Chrakakter einer jeden (Haftpflicht-)Versicherung bewusst, so hätte sie ihre Frage hier nicht gestellt.

Und zu dem von Ihnen zitierten Beitrag: in der Zwischenzeit hat ein anderer Benutzer erläutert, eine Haftpflichtversicherung würde erst Recht nicht leisten, wenn der Schaden fahrlässig verursacht worden sei. Nun sagen Sie mir einmal ehrlich: mit welchem Punkt des von Ihnen zitierten Beitrags von mir stimmen Sie nicht überein?

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


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-- Editiert TachelesNow am 30.11.2011 12:25

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)


quote:
eine Haftpflichtversicherung würde erst Recht nicht leisten, wenn der Schaden fahrlässig


Das ist falsch.

Eine Haftpfichtversicherung haftet [color=red]nur und ausschließlich bei Fahrlässigkeit[/color], egal ob leichte oder grobe.
Ausgeschlossen ist Vorsatz.
Grundsätzlich zahlt die Versicherung alle Schäden für die der Gesetzgeber eine Haftung vorsieht.
Ausschlüsse sind zu beachten.

Die Schwindelattacke ist weder vorsätzlich noch fahrlässig.
Von daher - keine Haftung.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

quote:
Trunkenheit


Schäden die wg. Trunkenheit enstehen, sind in der Haftpflicht versichert.
Trunkenheit ist ja nun wirklich nichts, was jemandem ohne es zu wollen zustößt.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort


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