Trickbetrug an Wohnungstür - Hausrat blockiert :(

12. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)
Trickbetrug an Wohnungstür - Hausrat blockiert :(

Hallo,
meine Großmutter wurde vor 2 Monaten Opfer eines Trickbetruges an ihrer Wohnungstür. Der nette Herr von der Polizei riet ihr, die gestohlenen Schmuckstücke bei der Hausratversicherung zu melden, die erstatten in solchen Fällen den materiellen Wert. Bis dahin - alles iO.

Nachdem meine Großmutter alles eingereicht hatte, die Versicherung nochmals den Verlauf des Geschehens dokumentiert haben wollte, kam jetzt ein Schreiben, das sie den Schaden doch nicht übernehmen können, da solche Fälle nicht versicherbar sind.

Ich schildere mal kurz, was überhaupt passiert ist:

An der Tür standen 2 Frauen wovon eine die ganze Zeit ein Tuch ausgefaltet hochhielt. Diese Frauen haben meine Großmutter mit Fragen nach Briefumschlag etc. in die Irre geführt. Wie sich später durch die Polizei herausgestellt hat, befand sich hinter diesem Tuch die ganze Zeit eine dritte Person, die sich durch die Ablenkung der zwei Frauen unbemerkt in die Wohnung schleichen konnte (meine Großmutter hat eine 98m² große Altbauwohnung mit großem Flur und vielen Zimmern). Durch den "ich müsste mal auf die Toilette-Trick" waren die 2 Frauen mit meiner Großmutter in der Küche der Wohnung (befindet sich direkt neben der Küche - meine Großmutter wollte die 2 Frauen nicht aus den Augen lassen), wodurch sich die 3. Person unbemerkt auch wieder hinausschleichen konnte.

Diese 3. Person hat Schmuck entwendet, der für meine Großmutter neben dem materiellen auch einen sehr großen emotionalen Wert hatte und den sie nie wieder bekommen wird.

Ist es richtig, das nun die Versicherung sagt, dass solche Schäden nicht versichbat sind? Die Art wie diese 3. Person vorgegangen ist, kommt doch schon einem Einbruch nahe, oder sehe ich das falsch?

Danke für eure Hilfe :)

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"in dubio pro reo "

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Auch nette Herren sagen mal was falsches :(

Ein Trickbetrug ist kein Einbruchdiebstahl, weder juristisch, noch im Sinner der Versicherungsbedingungen. Der nette Herr sollte das sogar wissen und nicht solche Aussagen tätigen.

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#2
 Von 
Bateau2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Schau nochmal in den Bedingungen nach, was zum Thema einfacher Raub drin steht, da variieren die Gesellschaften mit ihren AVB's. Einbruchdiebstahl fällt weg, das ist klar. Wie gesagt, einfacher Raub ist das Stichwort.

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#3
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:
Wie gesagt, einfacher Raub ist das Stichwort.


Wohl kaum. Hier fand doch überhaupt kein Raub statt.

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""

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#4
 Von 
Bateau2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige, Recht hast Du, einfachen Diebstahl meinte ich

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>einfachen Diebstahl meinte ich

Macht dem TE keinen unnötigen Mut. Während der Raub versichert ist findet sich der Diebstahl nicht in den AVB wieder.

Einzig eine All-Risk Police ist mir bekannt, welche sich im absoluteten Exklusiv Segment bewegt und in *normalen* Haushalten nicht zu finden ist.

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#6
 Von 
Bateau2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

In alten Hausratverträgen ist das oftmals noch drin und bei manchem Anbieter heute noch... Zumindest sollte man es überprüfen bevor man den Kopf in den Sand steckt und gar nichts tut. Ein Blick in die AVB kostet ja nichts

Und aus der Erfahrung kann ich dir sagen, wenn es sich um einen namhaften Versicherer handelt bei dem man evtl noch ein paar weitere Verträge hat, dann kann das auch ganz gut sein, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht reguliert wird...

-- Editiert am 18.08.2009 22:18

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Keine Ahnung wie alt diese Verträge sein müssen, aber ich bin über 15 Jahre dabei und habe es nie anders erfahren, als das *normaler* Diebstahl nicht versichert oder gar versicherbar ist. Insbesondere der Trickdiebstahl wird häufig explizit genannt. Wie immer sollen ja Ausnahmen die Regel bestätigen, über Gartenmöbel oder Wäsche von der Leine reden wir hier ja nicht.

Vielleicht hast du aber mal ein Beispiel für uns? ;)

Ansonsten: Anklicken


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" Ich hab keine Ahnung :( "

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