nachdem mir anonym mitgeteilt wurde das meine söhne von ihrem stiefvater massiv geschlagen werden und er sogar im zusammenhang mit einem sexuellen missbrauch der stieftochter beim jugendamt in erscheinung getreten ist,hat mein anwalt das jugendamt aufgefordert die lebensumstände meiner söhne in diesem haushalt zu überprüfen.diese kosten bezahlt mir natürlich kein rechtschutz.....klar.
jetzt hat mir der anwalt meiner ex-frau angedroht mich wegen übler nachrede anzuklagen,falls ich die vorwürfe gegenüber dem jugendamt und des stiefvaters nicht widerrufe.
Frage:würde in diesem fall meine versicherung einsteigen.....
Tritt meine Versicherung ein?
18. April 2009
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Frage vom 18. April 2009 | 19:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tritt meine Versicherung ein?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 19. April 2009 | 22:38
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
natürlich nicht, das ist ein Vorwurf aus dem StGB.
Einzige Ausnahme wär ein Spezial Strafrechtsschutz aus dem gewerblichen Bereich. Allerdings müssen auch dort die Kosten, im Fall einer Verurteilung, zurück gezahlt werden.
Und jetzt?
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