Trotz Rechtsschutz, Anwalt verlang Geld

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)
Trotz Rechtsschutz, Anwalt verlang Geld

Hallo zusammen,

bei uns läuft aktuell ein Fall bei dem der Rechtsschutz auch seine Deckungszusage gegeben hatte. Nun hat unser Anwalt anscheinend eigenmächtig gehandelt (ohne unsere Zusage) und Dinge außerhalb des Rechtsschutzes getätigt. Nun will er einen 4Stelligen Betrag dafür von uns.
Darf er das so einfach machen? Wir hätten seiner Handlung so nie zugestimmt!
Es geht darum, das er einen Brief an eine dritte Partei geschrieben hatte, unser Rechtsschutz dem aber nicht zugesagt hat, da der Fall über der verjährten Frist ist. Jetzt sollen wir zahlen.

Vielen Dank im Voraus


Gruß
Richard

-- Editiert von RichardF. am 20.04.2019 12:26

-- Editiert von Moderator am 20.04.2019 12:50

-- Thema wurde verschoben am 20.04.2019 12:50

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Vollmacht unterschrieben?

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#2
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

ja, bezüglich des regulären Falles, nichts darüber hinaus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Soll was heißen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, wir hatten bezüglich unseres aktuell laufenden Falles eine Vollmacht unterschrieben.
Ich vermute mal, damit geben wir ihm das Recht zu tun was er will, aber es ist trotzdem nicht in Ordnung Kosten zu erzeugen, ohne das mit uns abzusprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nun ja das wird der Anwalt auch nicht getan haben. Haben Sie ausdrücklich den Umfang der Vollmacht abgesteckt? Steht das auf der Vollmacht drauf?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von RichardF.):
Darf er das so einfach machen?

Da müsste man den Wortlaut der betreffenden vertraglichen Vereinbarungen / der Vollmacht kennen um darüber sinnvoll zu diskutieren.



Zitat (von RichardF.):
aber es ist trotzdem nicht in Ordnung Kosten zu erzeugen, ohne das mit uns abzusprechen.

Rein juristisch wäre es das wenn es durch die Vollmacht abgedeckt wäre.

Beim Punkt "Mandantenservice" gibts dann aber durchaus kräftige Abzüge


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hab gestern noch mal nach der Vollmacht geschaut, musste aber feststellen, dass wir wohl keine Kopie haben :(

Aber wie generieren sich hier die Kosten? Im Schreiben steht 1,4 Geschäftsgebühr §§2 , 13 RVG Nr. 2300 V V (Wert...) und dann eine Summe von fast 2.000 €. Wie gesagt, es ging hier um einen Brief! Was wäre das in Stunden? Eine? Somit müssten doch beim Satz von 1,4 deutlich weniger raus kommen.

Und noch eine zum Schluss...könnte ich die Kosten anzweifeln, bzw. dagegen vorgehen? Oder sind hier die Erfolgsaussichten gleich Null?

Danke schon mal und noch einen schönen Feiertag.

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