Hallo liebe Community,
meine Freundin hat sich gestern aus versehen aus der gemeinsamen Wohnung ausgesperrt. In der Wohnung war unsere 2 1/2 jährige Tochter. Diese hat sofort geweint.
Alle Personen die über einen Schlüssel verfügen wie bspw. ich waren arbeiten und nicht erreichbar.
Schlüsseldienste ebenfalls nicht.
Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung wurde sie Feuerwehr kontaktiert. Diese hat versucht das Schloss aufzubohren, was jedoch nicht funktioniert hat. Nachdem unsere Tochter still geworden ist, hat sich die Feuerwehr dazu entschieden die Tür aufzubrechen. Hier entstand ein Schaden an der Tür, Rahmen und Zarge.
Wer kommt nun für diesen Schaden auf. Da es sich ja um eine Mietwohnung handelt müsste ja eigentlich meine Haftpflicht greifen, oder? Wie schaut es mit der Thematik „Gefahr in Verzug" aus. Wer zahlt dann die Reparatur?
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
LG Cole
Tür durch Feuerwehr aufgebrochen (Haftpflichtschaden)
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein komplexes Thema, gar nicht mal so eindeutig zu beantworten.
Mein Rat wäre es, die Haftpflicht schlicht zu fragen - meist gibt es für solche Konstellationen entsprechende Regulierungsanweisungen in den Unternehmen. Es gibt auch Hausratverträge, die Wohnungsöffnungen abdecken.
Das gilt übrigens nicht nur für die Tür, sondern auch für die Kosten des Feuerwehreinsatzes.
Mal aus Sicht der Haftpflicht:
- Tür wurde vorsätzlich beschädigt
- nicht durch eine versicherte Person
- Kosten für die Feuerwehr sind keine privatrechtlichen Ansprüche
Aus laienhafter juristischer Sicht:
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, "Gefahr in Verzug" bzw. eher Notstand - fragwürdig und zudem hat man diesen Notstand selbst verursacht
-- Editiert von Moderator am 20.05.2022 13:16
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