Tür kaputt-zahlt die Haftpflicht?

4. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)
Tür kaputt-zahlt die Haftpflicht?

Habe ein Problem.
Mein Mann und ich mussten zu einer Feier von seiner Firma und waren spät dran. In der Hetze hat mein Mann die Tür zugezogen und mein Schlüssel steckte noch von innen (seinen hatte er mit).
Bemerkt haben wir das Dilemma morgens um 4. Da keiner von uns sein Handy dabeihatte und die Tür aus Sperrholz war, hat mein Mann dann die Tür aufgebrochen. Ging allerdings so aus, dass die Tür beschädigt war.
Zahlt sowas die Haftpflicht? Wir wohnen zur Miete.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Nein, da Vorsatz.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 656x hilfreich)

Warum sollte das die Versicherung zahlen? Wie @ikarus02 sagt, handelt es sich um Vorsatz.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Anders wäre das betreten der Wohnung doch nicht möglich gewesen.
Auch ein Schlüsseldienst hätte die Tür beschädigen müssen...
Es war ja kein VBorsatz gewesen den Schlüssel stecken zu lassen.

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hi,

>>>Anders wäre das betreten der Wohnung doch nicht möglich gewesen.

für den schaden unerheblich.

>>>Auch ein Schlüsseldienst hätte die Tür beschädigen müssen...

nein, der hätte das schloss entfernt und die tür geöffnet.

>>>Es war ja kein VBorsatz gewesen den Schlüssel stecken zu lassen.

dadurch ist die tür ja auch nicht kaputt gegangen ;)

viele grüße

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 656x hilfreich)

Also ich wäre nicht einmal auf die Idee gekommen, meine Tür einzutreten.

Aber egal, auch den Schlüsseldienst hätte die Versicherung wohl nicht bezahlt.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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